Bauwerksabdichtung vergessen, Ersatzmaßnahm?

Diskutiere Bauwerksabdichtung vergessen, Ersatzmaßnahm? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, In der Rohbauphase wurde bei unserem Anbau (nicht unterkellert) die Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 vergessen (gem. Beiblatt...

  1. #1 fragenfueralle, 15.11.2010
    fragenfueralle

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    Hallo zusammen,

    In der Rohbauphase wurde bei unserem Anbau (nicht unterkellert) die Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 vergessen (gem. Beiblatt 1 Bild 3, allerdings mit Fundamentabsatz). Das WDV ist bereits bis etwa OK Streifenfundament bzw. UK Betonplatte fertiggestellt. Beton = WU-Beton. Das Streifenfundament ist allseitig gedämmt. Der Bauleiter schlägt nun vor, die aussenseitige Dämmung des Streifenfundamentes mit Bauschaum zur Unterseite des WDV zu schließen, zu überbrückender Spalt zwischen 2 und 10 cm. Anschließend aufbringen einer Dichtschlämme auf etwa 20-30cm unterer Bereich des WDV, weiter nach unten über den Bauschaum (glatt zur Aussenseite des WDV abgeschnitten) bis nach unten zur Aussendämmung des Fundamentes. Ausführung durch den Handerker f.d. Aussendämmung. Die Aussendämmung des Streifenfundamentes ist für die Dichtschlämme nur wenige cm zugänglich, da sie quasi als verlorene Schalung für das Streifenfundament in den Erdaushub eingebaut wurde. Man könnte natürlich noch etwas wieder freilegen.

    Lt. dem o.g. Handwerker wäre dies dicht genug und könne man auch so machen.

    Ist das wirklich eine wirksame Lösung? Schließlich müssen wir noch die Terasse machen, d.h. diese nachträgliche Abdichtung befindet sich später mal unterhalb OK Terasse, wahrscheinlich im Bereich von Kies/ Schotter.

    Am liebsten würde ich das WDV unten zurückschneiden lassen und die Bauwerksabdichtung nachträglich auf das Mauerwerk aufbringen. Dann sieht der Handwerker allerdings das Problem zur Herstellung einer ordentlichen Kante unterhalb des abgeschnittenen WDV, da schon alles verputzt und z.T. angestrichen ist.

    Schönen Gruss
    Thomas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Diese Abdichtung ist bis 30 cm über OK Gelände (auch Terrasse ist "Gelände") hochzuziehen.
    Wenn die Döspaddel nicht an die Abdichtung gedacht haben, sollen sie eben den ganze Putz nochmal neu machen.
    "Mal eben" mit wegschneiden ist da nix.

    Am besten nehmen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite
     
  3. Eric

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    Verstehe ich das richtig?

    Die Abdichtung mit Dichtschlämme soll auf die bereits vorhandene Dämmung bzw. den noch anzubringenden Bauschaum geführt werden?

    Gibts Bilder??
     
  4. #4 fragenfueralle, 15.11.2010
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    Hallo,

    ja, Bilder gibts natürlich, s.u. Die Dichtschlämme soll letztendlich auf die Dämmung und den noch einzubringenden Bauschaum.
    Die Bilder zeigen etwas unterschiedliche Bauzustände, Datum sollte im Bild erkennbar sein.

    Leider haben wir bei der Gewerkevergabe die Bauwerkabdichtung nicht mit angefragt. War uns auch ertmal nicht so wirklich bewusst. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein gewissenhafter Handwerker darauf hätte hinweisen müssen; zumindest das Gewerk, dass die Aussendämmung auf das ungeschützte Mauerwerk aufbringt. Das ärgert mich am meisten. Und der Bauleiter war auch nicht gerade aufmerksam.

    Sei's drum. Mich interessiert jetzt, wie wirksam die zuvor besschriebene Maßnahme als Abdichtung ist.

    Gruss
    Thomas
     
  5. H.PF

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    Meine Meinung: Murks ...
     
  6. #6 Gast036816, 16.11.2010
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    Gast036816 Gast

    mit dem bauschaum-gequaddel und der nachträglichen abdichtung wird das murks hoch drei.

    @ fragenfüralle - an dieser verschlimmbesserung werden Sie wenig freude haben, das kann eine tickende zeitbombe werden.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. #7 Carden. Mark, 16.11.2010
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    Ach Du liebe Güte.
    Runter damit
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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  9. #9 fragenfueralle, 24.11.2010
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Stellungnahmen.
    Ich habe mich dafür entschieden, die fehlende Bauwerksabdichtung so fachgerecht wie möglich herstellen zu lassen:

    - Zurückschneiden des WDV bis OK Terrasse (Boden und Terrasse muss nächstes Jahr noch gemacht werden)
    - Aufbringen der Bauwerksabdichtung mit Bitumendickbeschichtung
    - Herstellung des WDV in diesem Bereich bis runter zum (oberen) Beginn Außendämmung des Fundamentes

    1) Warum sollte die Bauwerksabdichtung eigentlich nach Fertigstellung des Außengeländes (also z.B. Terrasse) noch 150mm oberhalb OK Gelände sein? Aus optischen Gründen würde ich gerne darauf verzichten, sodass der „Schnitt“ im WDV nicht sichtbar wäre.
    2) Wie muss denn das WDV an die Außendämmung des Fundamentes angeschlossen werden? Wieder Bauschaum? Oder einfach nur auf Stoß?

    Schöne Grüße
    Thomas
     
  10. Eric

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    Siehe Merkblatt " Wärmedämm-Verbundsysteme im Sockel- und im erdberührten Bereich ". Dort wird alles erklärt. Bei Deinem Murks dauert die Erklärung zu lange.

    Bauwerksabdichtung " so fachgerecht ..... wie möglich ", ist ja wohl ein Widerspruch in sich. Sag doch einfach: Ich werde weiter murksen.

    Die vertikale Abdichtung gehört übrigens vom Fundament kommend über die Bodenplatte hinweg bis mindestens 15 cm ober OK fertiges Gelände bzw. - wenn der selbst planende Bauherr das noch nicht kennt - bis mindestens 30 cm über vorhandenes Gelände und nicht auf die Dämmung. Außerdem muß die Abdichtung am Fenster- und Türrahmen angebunden werden, was mit KMB nicht funktioniert.

    http://www.weber-terranova.at/abdic...elche-ausfuehrungen-werden-unterschieden.html


    Natürlich sind es mal wieder nur die andern. Daß der Bauherr keine Ahnung hat und sich keinen Fachmann leistet, der ihn berät, sogar noch meint, " mitbauen " zu können, bleibt unerwähnt.
     
  11. #11 fragenfueralle, 25.11.2010
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2010
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    Dann guckst Du oben, was ich geschrieben habe:
    Oder braucht es ein Heer von Fachmännern, die der Bauherr sich leisten muss. Wer koordiniert/sortiert dann das Heer der daraus resultierenden Meinungen? Es sei erwähnt, dass in diesem Fall der Bauherr reagiert hat, nicht etwa die Bauleitung (die hat das "Schaumgequaddel" empfohlen), geschweige denn die ausführenden sog. „Fach“-Firmen. Soviel zum Thema „mitbauen“. Ich nenne das Schadensbegrenzung (-abwehr wäre hier zuviel des Guten).

    Denn bisher waren es in der Tat „die anderen“. Der Bauherr im Übrigen muss keine "Ahnung" haben. Die Fachgewerke aber Fachwissen.

    Der Link ist gut. Das Merkblättchen auch. Und beides dem Bauherren im Nachhinein nicht unbekannt.

    Tut er eben genau nicht, er beobachtet nur. Und muss dann reagieren. Die Karte "Selbstplanender Bauherr" wird aber gern allzuhäufig und gern gezogen, wenn's mit dem Fachbeistand hapert.

    Übrigens Lob an alle Kommentare; meine Baustelle kann dadurch nur besser werden. Vielleicht schule ich ja um auf Bauleiter.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Und was macht der Bauherr, wenn er merkt, dass Fachverstand von Bauleitung (welche Qualifikation?) und Firmen nicht reicht?

    Genau - er lässt das nachholen, was bisher versäumt wurde. Eine Planung zu erstellen, die die Firmen umsetzen und die Bauleiter und Bauherr mit der gebauten Wirklichkeit abgleichen können!

    Im Grunde ist das wie Ikea. Manche können Ikea Möbel ohne Anleitung aufbauen, bei manchen endet der Versuch, die Anleitung zu ignorieren in -sagen wir mal- interessanten Designabwandlungen.

    Ja gut - es soll auch Leute geben, die an Ikea MIT Anleitung scheitern. Das liegt dann aber an tieferliegenden Ursachen.
     
  13. #13 ManfredH, 25.11.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was genau gehört denn zum beauftragten Leistungsumfang des Bauleiters?
    "Nur" die örtliche Bauleitung / Objektüberwachung, oder auch die Erstellung der Leistungsbeschreibungen als Grundlage zur Angebotseinholung / Gewerkevergabe (incl. ggf. hierfür erforderlicher Planung/Detailzeichnungen) ?
     
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Bauwerksabdichtung vergessen, Ersatzmaßnahm?

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