Bauzeitgarantie

Diskutiere Bauzeitgarantie im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich baue seit fast 5 Monaten mit einer Firma, mit dem ich sehr zufrieden bin. Über die ganze Bauphase kann ich mich nicht...

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  1. #1 leguan22, 09.11.2006
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    Hallo zusammen,

    ich baue seit fast 5 Monaten mit einer Firma, mit dem ich sehr zufrieden bin. Über die ganze Bauphase kann ich mich nicht beschweren. Nun tritt das Prolem auf, dass wir keine Erdwärmebohrung mehr in diesem Jahr bekommen. In 2 Wochen läuft nun die Bauzeitgarantie von 5 Monaten ab, die uns die Firma gegeben hat. Die Heizung ist installiert und läuft mit Strom. Die Firma übernimmt bis zur Bohrung die Stromkosten der Heizung. Meine Frage ist nun, habe ich aufgrund der Bauzeitgarantie irgendwelche ansprüche?

    Gruß und danke
    Sven
     
  2. #2 butterbär, 09.11.2006
    butterbär

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    du kriegst doch den strom von der firma bezahlt... was willst denn noch?
     
  3. Bruno

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    Das verstehen wir als ausgemachte Baupragmatiker nicht mehr butterbär, das hat mit Lebensgefühl zu tun.

    Ich sags mal so: das Haus ist gleich warm, aber zu wissen es ist Platin (hier: Erdwärme) statt Trompetenblech (hier: trivialer Strom aus Braunkohle vom EVU um die Ecke) das kann schon gefühlte 10.000 € Unterschied ausmachen ;)

    Natürlich, nämlich Schadensersatzansprüche.
     
  4. Quelle

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    meine hat sich lange geziert. er wollte die erhöhten stromkosten erst ab ursprünglich garantierter abnahme übernehmen. vorher sei das baustrom wie alles andere.

    durchgesetzt habe ich am ende, dass alle mehrkosten für die bauzeit erstattet werden. abzüglich natürlich der kwh, die ich ohnehin hätte für WP-betrieb benötigt.
     
  5. #5 butterbär, 09.11.2006
    butterbär

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    der sogenannte dritte finanzierungsweg also. :respekt

    könnte man ja doch noch die traumküche oder mindestens den bauabschliessenden urlaub rausholen.
     
  6. #6 leguan22, 09.11.2006
    leguan22

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    Hallo,

    ich frage mich, wieso man sich hier über eine normale frage so lustig macht?
    Das hat nix mit 3. Finanzzierung zutun, es geht mir einfach nur darum ob ich nun ein recht habe oder nicht und ob ich auf das recht bestehe steht in einem anderem Buch.

    Gruß
    Sven
     
  7. #7 butterbär, 09.11.2006
    butterbär

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    ja... was willste denn... sag´s halt!
     
  8. Yilmaz

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    Hallo leguan22,
    ihre frage wurde beantwortet.

    Ob Ihnen in diesem fall schaden entstanden ist wissen sie selber oder später ein Richter.

    Mfg.
    Yilmaz
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Also gut, ich habe Spass gemacht. Das mit dem Schadensersatz stimmt. § 280 ff. BGB soweit ich weiß. Der Schaden ist nachzuweisen. Dann gibt es noch Vertragsstrafen. Die müssen aber schon vorher wirksam vereinbart und bei Abnahme geltend gemacht oder vorbehalten werden.
     
  10. Quelle

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    zeitpunkt x sollte die sole fertig sein. zwei monate später kam sie.

    die mehrkosten trägt der GÜ. ganz einfach. und dieser schwachsinn 3. finanzierung ist der totale dummfug, wenn über mehrkosten geredet wird.

    nicht mit minderung verwechseln minjung.
     
  11. Josef

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    "hmmm"

    .
    .
    .
    .
    .
    und jetzt mein Senf:
    .
    wenn Sie einen funken Anstand und Charakter haben dann vergessen Sie
    diese Anfrage (!) ... wir alle sind Menschen und machen Fehler ... vieles
    ist möglich "aber" es gibt Geschichten die gehn ned und auch dann ned
    wenn man meint man iss allein auf dieser Welt (!) .. die Firma zahlt
    ohnehin schon den Strom für die Heizung Sie sollten lieber "DANKE"
    für das Heizen for nothing sagen (!)
    .
    + kopfschüttelende Grüße
    .
     
  12. #12 Hendrik42, 09.11.2006
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    Stromkosten bis zur Bohrung werden übernommen? Nach mehr würde ich auch nicht fragen. Das kommt die eh teuer genug, im Dezember können bei einer Direktstromheizung und einer Heizlast von 6kW (und Du hast wahrscheinlich mehr) schnell mal 140kWh pro Tag durchlaufen, das sind 25 EUR pro Tag.
     
  13. Eric

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    Ich kann mich Josef nur anschließen.

    Der Unternehmer hat, wenn ich es richtig verstanden habe, die " Erdwärmebohrungen " schuldhaft zu spät ausgeführt. Er steht aber zu seinem Versäumnis und hat die Übernahme der Kosten für die Stromheizung über den Winter :eek: bereits freiwillig zugesagt. Wo soll da noch ein Problem/Schaden sein?

    OK, die erhöhte MWSt für die verspäteten Bohrungen in 2007 bekommt er auch nicht. Bei der bisherigen Einstellung des Unternehmers wird das aber wahrscheinlich ebenfalls kein Problem werden.

    Sind Sie froh und glücklich, daß Sie solch einen Unternehmer haben.
     
  14. #14 S.Oertel, 10.11.2006
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    Amen!
     
  15. Ryker

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    Es muß doch wohl möglich sein, einen Schaden zu erfinden,
    damit der arme Bauherr bloß nicht die volle vereinbarte Vergütung entrichten muß,
    der ist doch unglücklich bis ans Lebensende und steht vor seinen Nachbarn als Idiot da.
     
  16. #16 butterbär, 10.11.2006
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    vielleicht kann er den strom ja horten, den er jetzt bezahlt bekommt... ein paar hundert alte autobatterien im keller und den zähler gut kühlen... :D
     
  17. #17 leguan22, 10.11.2006
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    also ich muss sagen, ich habe noch nie so viele geistige tiefflieger auf einen haufen gesehen. wenn ich mir eure antworten so durchlese, habt ihr meine intension nicht verstanden. was jetzt intension heisst, spare ich mir.
    es geht nicht darum der firma einen auszuwischen und ja ich bin froh darüber das die firma mir den strom zahlt. aber das alles hat nix mit meiner fragestellung zutun. denn die firma gab mit die 5 monate bauzeitgarantie, sicher hätte ich den vertrag auch bei 8 monaten unterschrieben, mir ging es nur darum, ob die erdbohrung eine kriterium ist, das die firma die bauzeitgarantie nicht einhalten konnte. denn der einzug und das wohnen im haus ist dadurch nicht gefärdet.

    ich denke man kann diesen thread schliessen, bevor wieder jemand meinen zu müssen, andere, aufgrund der fragestellung, die er nicht verstanden hat, fertig zu machen.

    danke und gruß
     
  18. #18 butterbär, 10.11.2006
    butterbär

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    ich weiss immer noch nicht was du erwartest?

    deine sogenannte intention ist doch nur, hier einen tipp zu bekommen, wie man noch was schinden kann.

    sorry... sowas ist für mich grundverlogen.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    @ leguan....

    Den Sinn seh ich auch nicht.
    Drittelfinanzier und rasender Rächer sind nicht gewollt.
    Gesetzt den Fall, das ist so, was ist dann gewollt.
    Schadenersatz? Den Schaden (Stromkosten für Heizen) trägt die Firma. Welchen weiteren Schaden gibt es????
    Vertragsstrafe? Gibts nur, wenn die vereinbart ist. Uns selbst wenn sie vereinbart ist, wage ich anzuzweifeln, das sie gewährt würde, da ja der Bau innerhalb der Zeit fertig = bewohnbar wird.
    Weitere Möglichkeiten fallen mir nicht ein.
    So what.
    MfG
     
  20. Eric

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    Bahnhof!

    Und jetzt ist er auch noch beleidigt, weil ihn keiner versteht:(
     
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