Bauzeitgarantie

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  1. Mudy

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    Hallo zusammen!

    Bei uns läuft in den nächsten Tagen die Bauzeitgarantie ab (wir bauen mit GU). Es wurde eine tägliche Verzugsstrafe (mit Obergrenze) vereinbart. Der BL lehnte (aus guten Grund?) von vorn herein einen Bauzeitenplan ab. Demnach wurde uns auch kein ungefähres Ende genannt.

    Uns fehlt allerdings etwas der Glaube, dass die Vertragsstrafe den GU zu einer zügigeren (und natürlich auch möglichst mängelfreien) Fertigstellung bewegen wird (andere BV mit demselben GU laufen ähnlich schleppend).

    Ist es ratsam bereits jetzt einen Bauanwalt zu Rate zu ziehen?

    VG,
    mudy
     
  2. #2 Baufuchs, 01.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie muss man das denn verstehen "Bauzeitgarantie" + "kein ungefähres Ende"?

    Wie ist denn diese "Bauzeitgarantie" im Vertrag formuliert?

    Zu Rechtsanwalt:

    Den hättest Du schon vor Unterschrift zur Vertragsprüfung gebraucht.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Hast Du auch das "Kleingedruckte" gelesen?
    Nicht dass sich dort noch Passagen finden wie "ausgenommen......AN nicht zu verantworten hat....."

    Wenn eine Verzugsstrafe festgelegt wurde, dann findet sich doch sicherlich auch ein Datum ab wann diese fällig wird. Das passt irgendwie nicht zu dem "kein ungefähres Ende".

    Gruß
    Ralf
     
  4. Mudy

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    Der Vertrag (inkl. Bauzeitgarantie) wurde vor Vertragsunterzeichnung natürlich einem Fachanwalt zur Prüfung vorgelegt. Dieser hatte sie auch noch etwas angepasst, so dass wir davon ausgehen, dass das passt.

    Gemäß dieser Garantie wurde ein Enddatum genannt, dass aber nicht mehr zu halten ist.

    Wir haben bis dato aber auch kein Enddatum darüber hinaus genannt bekommen, da es der BL von Anfang an (da hatten wir noch die Hoffnung, dass wir die Garantie gar nicht in Anspruch nehmen müßten) ablehnte, einen Bauzeitenplan abzugeben, aus dem sich dann ja auch ein Enddatum ergeben würde.

    Wir bauen nicht schlüsselfertig; wir müssen also noch folgende Gewerke vergeben bzw. derzeit Handwerker "auf unbestimmte Zeit" vertrösten.
     
  5. #5 cannavaro, 02.12.2010
    cannavaro

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    Guten Morgen,

    dann kann man ja nur hoffen, dass nicht Geld im voraus bezahlt wurde.

    Den Betrag, der sich aus der Vertragsstrafe ergibt würde ich einfach von der Schlusszahlung abziehen. Da der Vertrag fachlich geprüft wurde, gehe ich davon aus, dass die Vertragsstrafe nicht unangemessen ist (max. 5% der Auftragssumme). Was natürlich hilfreich ist, immer schriftlich angemessenen Fristen setzen und auf das Bauende mit der evtl. Vertragsstrafe hinweisen.
    Zusätzlich hat man noch die Möglichkeit, Schäden aus dem entstandenen Bauverzug geltent zu machen. Dies ist meist jedoch nur gerichtlich zu regeln. Mit einem Rechtsschutz würde ich dies jedoch tun, hat man ja nicht viel Arbeit mit.
    Bauverzögerungen die auf Ursachen des AG, höherer Gewalt oder Streik zurückgehen, sind von der Vertragsstrafe natürlich ausgenommen (§6 Nr. 2 VOB/B). Hier hat jedoch (sollte die VOB vereinbart sein) der AN gem. § 6 Nr. 1 VOB/B Behinderung anzumelden. Unterlässt er dies, so kann davon ausgegangen werden, dass für ihn durch diese Behinderung bedingt keine Verzögerung entsteht und er die Arbeiten fristgerecht ausführen kann.

    Weiterhin viel Glück

    Marco
     
  6. #6 Baufuchs, 02.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @cannavaro

    Was sollen denn da jetzt für "angemessene Fristen" gesetzt werden?

    Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin ist ja z.Zt. noch nicht überschritten.

    Eine Rechtsschutzversicherung die bei Streitigkeiten aus Bauverträgen eintritt ist mir nicht bekannt.

    @Mudy

    Wenn der Vertrag von einem Fachanwalt geprüft wurde, den nun einfach fragen wie am Besten vorgegangen werden soll.
     
  7. #7 cannavaro, 02.12.2010
    cannavaro

    cannavaro

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    die Erfahrung hat gezeigt, dass man bei Streitigkeiten (auch vor Gericht) nicht um die Schriftform und dem Setzen von angemessenen Fristen umherkommt. Und wenn es nur kurz vor Ablauf der Fertigstellungsfrist ein schriftliches Auffordern zur Arbeitsbeschleunigung ist mit dem Hinweis auf das Bauende und der drohenden Vertragsstrafe. Streng genommen ist dies in dem Fall nicht nötig, aber es erleichtert die Sache im Streitfall.

    Das Geltentmachen von entstandenen Schäden ist unabhängig von der Vertragsstrafe. Und soweit mir bekannt, unabhängig von einem VOB-Vertrag. Somit dürfte die private Rechtsschutzversicherung evtl. einspringen. Kann ich aber nicht 100% sagen.
     
  8. bemi

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    Schlechtwettertage müssen immer dazugerechnet werden.
    Und sollte der GU vernünftige Bautagesberichte führen kommen dieses Jahr schon einige Tage zusammen.
    bemi
     
  9. Mudy

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    Du sprichst vom vergangenen oder aktuellen Winter?
    Wir hatten Mitte März Spatenstich (der allerdings auch schon nur nach Fristsetzung erfolgte) und auf die jetzt noch zu leistenden Innenausbauarbeiten dürfte das aktuelle Wetter eher wenig Einfluss haben.
    Im Haus scheint es den Handwerkern sogar so warm zu sein, dass sie nach getaner Arbeit sogar die Fenster für 1-2 Tage bei strengem Frost offengelassen hatten. :mauer

    Einzig bei der Montage der Solaranlage hätte ich Verständnis dafür, dass das Wetter als Ausrede herhalten müsste, wenn für diese Arbeit nicht schon seit Mai Zeit gewesen wäre.

    Ich werde also mal meinen Anwalt zum weiteren Vorgehen befragen.

    Wir wissen von weiteren BV des GU, die sich ebenfalls in erheblichen Verzug befinden, bei denen teilweise die Bauzeitgarantie bereits seit Mitte August abgelaufen ist ... die haben noch nicht einmal eine funktionierende Heizung ...., tröstlich (es könnte schlimmer sein) oder bedenklich ... ?!
     
  10. bemi

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    Ihr baut nicht Schlüsselfertig und wollt ein Enddatum von was?
    Hattet ihr auch schon Handwerker vorort während er da am werkeln war?
    bemi
     
  11. #11 RMartin, 03.12.2010
    RMartin

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    Schlechtwettertage müssen nicht zwingend dazu gerechnet werden; nur wenn vertraglich vereinbart.
    Wer definiert ausserdem obs ein Schlechtwettertag ist oder nicht?! Für sowas muss es vertragliche Regelungen geben, ansonsten gibts keine 'Zusatztage'.

    An den Fragesteller:
    Was ist wenn man jetzt die Baufirma fragen würde warum sie nicht fertig wird? Erzählen die einem dann eine Geschichte von Behinderungen seitens Bauherr?! Gibt es Schriftverkehr in dieser Hinsicht aus der Vergangenheit?

    Wer hat die Planung gemacht?

    Wann soll denn fertig sein? (und welche Gewerke sind nicht Leistungsumfang des ausführenden 'GU' ?)
     
  12. Mudy

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    Es gab bisher keine Behinderungen (weder witterungsbedingt, noch aus anderen Gründen). Im übrigen müßten Schlechtwettertage bzw. Ver- oder Behinderungen uns (schriftlich) angezeigt werden.

    Warum die nicht fertig werden?
    Wenn Handwerker nur sporatisch (aktuelles Beispiel Trockenbau: kommt derzeit nur einmal die Woche oder Elektro, der seit Mai! am werkeln ist) erscheinen bzw. zwischen den Gewerken mehrere Wochen liegen, ist es nicht verwunderlich, dass es nach hinten dann irgendwann mal eng wird. Dazu kommen so, sagen wir mal, "Planungsschwächen" wie fehlende Zusatzheizung im Bad, die erst jetzt auffallen oder angegangen werden sollen usw. Kurzum, die Handwerker haben wohl genügend Freiheiten in ihren Verträgen. Der BL des GU ist zwar engagiert, scheint aber auch teils recht machtlos.

    Auf Nachfragen bezüglich des Geldflusses zwischen GU und Sub bekundeten die Handwerker allerdings bis jetzt immer, dass es in dieser Hinsicht keine Probleme gäbe.

    Unsere Baustelle ist da leider auch kein Einzelfall; bei anderen Baustellen des GU läuft es ähnlich schlecht oder sogar noch übler (uns ist eine Baustelle bekannt, die nun schon 3 1/2 Monate drüber sind).

    Ich hätte gerne gewußt, wann die mit ihren Arbeiten fertig sind, damit wir unsere Gewerke (Fliesen, Bodenbeläge, Maler, Sanitärendmontage, Innentüren) endlich anfangen können.

    Die einzigen Handwerker von uns, die bereits ihre Arbeiten erledigen konnten, waren die Schreiner (Fenster). Der GU konnte bzw.wollte uns keine Holzfenster verkaufen, daher war das Eigenleistung.
     
  13. bemi

    bemi

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    Dann hat er wohl die 5% Vertragsstrafe vorher eingerechnet.
    Ein übler aber leider nicht unüblicher Fall, wenn die Bauzeit schon sehr eng ist und der GU unbedingt einen Auftrag braucht.
    Ich würde mal bei einem Anwalt nachfragen was man da machen kann um etwas zu beschleunigen.
    bemi
     
  14. #14 anette81, 05.12.2010
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    Hallo!
    Vielleicht hast Du schon von unserem Problem mit dem Gü gelesen.
    Unser Rechtsanwalt schreibt immer wieder, dass der GÜ zum Termin xy fertig werden soll und erinnert ihn an seine Pflichten.
    Mehr kann er nicht tun. Schafft der GÜ es bis dahin nicht, wird er ihm eine Frist setzen und dann, wenn dieser sie nicht einhalten kann, werden wir kündigen.
    Vielleicht tröstet es Dich, wenn ich Dir sage, dass wir am 14. Februar 2011 einziehen sollen und unser Haus den Zustand vom Richtfest aufweist :motz
     
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