Begriffsdefinition und Gewährleistung

Diskutiere Begriffsdefinition und Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen ein schlüsselfertiges Haus, notariell ist alles beschlossen - jedoch fallen jetzt im Nachhinein doch noch einige Sonderwünsche...

  1. saan71

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    Hallo,

    wir bauen ein schlüsselfertiges Haus, notariell ist alles beschlossen - jedoch fallen jetzt im Nachhinein doch noch einige Sonderwünsche an, die wir uns über einen Kostenvoranschlag und Mehrleistungsberechnung aufführen lassen müssen. Auf unsere Bitte hin, diese Sonderwünsche in den Werksvertrag mit aufzunehmen, kam vom Bauträger folgender Satz:

    Für die von Ihnen gewünschte Unterkellerung müssten wir eine Mehrkostenvereinbarung abschließen. Ein Werkvertrag ist wegen des bereits abgeschlossenen Notarvertrags nicht möglich. In diese Mehrkostenvereinbarunmg werden die von Ihnen gewünschten Punkte (genaue Beschreibung nach Abstimmung mit Ihnen) aufgenommen.

    Gibt es hier formelle Richtilinien auf die wir achten müssen, um die Sondervereinbarungen vertraglich festzulegen? Wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Muss das auch in den Vertrag mit aufgenommen werden?

    Wer kann uns hier helfen?

    Vielen Dank

    Sandra
     
  2. #2 Otto´s Enkel, 21.01.2007
    Otto´s Enkel

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    Formelle Richtlinien sind mir Nichtjurist nicht bekannt; außer: "Wer schreibt, der bleibt!".
    Wenn Du gewährleistungsmäßig nichts neu vereinbarst, gilt die Gewähleistung des Hauptvertrages.
    Prüf allerdings das neue Angebot genau, am Besten durch Vergleichsangebote...
     
  3. #3 rudi1106, 01.02.2007
    rudi1106

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    Nachträgliche Sonderwunschvereinbarungen sind bei Bauträgerverträgen immer recht heikel. Im Prinzip handelt es sich um eine Vertragsänderung, die notariell beurkundet werden muss.

    Allgemein ist zu Vereinbarungen außerhalb des notariellen Vertrages folgendes zu sagen: Solche Vereinbarungen sind riskant, da die Sicherungsmittel der MaBV nicht unbedingt eingehalten werden. Die Leistungen aufgrund der Zusatzvereinbarung fließen zunächst dem Bauträger zu, da dieser ja noch Eigentümer des Grundstücks ist. Für den Fall, dass der Bau nicht fertig gestellt wird, wird häufig keine Sicherung vereinbart. Daher sollte in eine Vereinbarung über Sonderwünsche grundsätzlich eine Regelung aufgenommen werden, nach der Zahlungen erst nach der Übereignung an den Käufer fällig werden. Um eine einheitliche Gewährleistung zu sichern, sollte eine solche Vereinbarung nur mit dem Bauträger, nicht mit Subunternehmern geschlossen werden.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 01.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Darauf ...

    ... wird sich ein vernünftiger Bauträger nicht einlassen.

    Es gibt - wie immer - solche und solche.
    Nehmen wir mal den Fall des "guten" BT und des "schlechten" Erwerbers.
    Der Erwerber wird brav alle seine MaBV-Raten zahlen - er will ja ins Grundbuch. Die Zahlung der Sonderwünsche verweigert er dann mit Mängelbehauptungen.
    Der vernünftige Bauträger wird daher auf Bezahlung der Sonderwünsche spätestens vor Übergabe bestehen, er hätte sonst keinerlei Mittel mehr, sich gegen unberechtigte Mängelansprüche zur Wehr zu setzen.
     
  5. #5 rudi1106, 01.02.2007
    rudi1106

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    Klar wird ein Bauträger nicht gerade begeistert sein. Aber man muss sich als Käufer bewusst sein, dass man bei einer anderen Gestaltung ein erhebliches Risiko eingeht. Gerät der Bauträger vor der Übereignung in Insolvenz, ist das Geld ziemlich sicher weg.
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 01.02.2007
    VolkerKugel (†)

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    Tut mir leid ...

    ... aber wenn ein Erwerber das Risiko scheut, sein Haus als Bauherr selbst zu bauen und die Festpreisgarantie eines Bauträgers vorzieht, dann muss er auch die Spielregeln einhalten. Vor Vertragsabschluss ist doch an und für sich genug Zeit sich zu überlegen, welche Sonderwünsche ausgeführt werden sollen :confused: !
     
  7. #7 rudi1106, 04.02.2007
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    Das sag ich auch immer, aber scheinbar ist so ein Hauskauf ne Entscheidung, die man auch spontan treffen kann. Kann ich ehrlich gesagt auch nicht so ganz nachvollziehen, dass man sich ein Haus kauft und dann überlegt, dass man ja doch nen Keller haben möchte...

    (Das will man in der Situation aber wahrscheinlich nicht hören ;-)
     
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