Bei uns wurde kein Baugrundgutachten erstellt

Diskutiere Bei uns wurde kein Baugrundgutachten erstellt im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Wir wollten auf der sicheren Seite sein und haben weit vor Baubeginn einen Architekten mit der Planung und nachher auch der gesamten Begleitung...

  1. #1 Indiana, 22.06.2015
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    Wir wollten auf der sicheren Seite sein und haben weit vor Baubeginn einen Architekten mit der Planung und nachher auch der gesamten Begleitung des Baus beauftragt.
    Nun ist alles fast fertig und ich fall aus allen Wolken: wir hätten ein Baugrundgutachten erstellen lassen sollen? Unser Architekt hat das Wort nicht ein einziges Mal in den Mund genommen, ich wusste bis gestern nicht mal, dass es das überhaupt gibt, es ist in keiner Vorplanung enthalten und wir haben kein einziges mal darüber gesprochen. Sehr gern hätten wir das Geld in die Hand genommen, um uns Ärger zu ersparen. Zufällig bin ich bei den statischen Berechnungen (auf der Suche nach dem Dachüberstand) über den Satz gestolpert, dass der Statiker keine Garantie übernimmt, wenn der Bau ohne Gutachten ausgeführt wird ... super, haben wir nicht.

    Nun ist meine Frage: was kann ich jetzt noch machen? Hoffen das alles hält? kann man das nachträglich erstellen lassen? Der Statiker hat sich wohl an einen Normwert vom Architekten orientiert und das als Grundlage genommen.
    Hat ein Architekt gegenüber einem Laien nicht die Hinweispflicht auf die Notwendigkeit?

    Ich danke vorab für alle hilfreichen Infos.
     
  2. #2 rechter Winkel, 22.06.2015
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    Du hast die Statik beauftragt. In der Statik wird darauf hingewiesen. Die Statik lag vor Ausführung vor. Warum muß der Architekt nochmals darauf hinweisen?
     
  3. #3 Indiana, 22.06.2015
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    Ich habe mich um nichts gekümmert weil ich dafür dachte einen Architekten zu beauftragen der lt. Vertrag Vorplanung und Grundlagenermittlung im Paket hat - alles was damit verbunden ist hätte uns doch benannt werden müssen/können. Stattdessen hat er einfach Wert X angenommen und seine Ausschreibungen auf die Normwerten bezogen.

    Ich beschäftige keine Fachleute um alles gegenlesen zu müssen. Vielleicht ist das naiv gewesen, aber wozu dann viel Geld für einen Fachmann ausgeben? Es ist doch auch in dessen Interesse, dass die Bude nicht absackt oder absäuft?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2015
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    An sich schon.

    Nur was ist jetzt die Konsequenz?
    1) Ohne Baugrundgutachten müsste der Planer einen Höchstwasserstand auf Grasnarbenhöhe annehmen und einen evtl. vorhandenen (?) Keller entsprechend druckwasserdicht ausführen.
    2) Wenn untergrundbedingte Schäden am Bauwerk auftreten (Risse, übergrosse Setzungen, Wassereinbruch), haftet der Planer, dummer weise aber nicht unbedingt seine Haftpflichtversicherung, da die das Planen ohne Baugrundgutachten als grob fahrlässig und damit als nicht versichert einstufen könnte.

    Das einfachste wäre, das Gutachten jetzt nachzuholen und dann Hätte und Ist abzugleichen.
    Bestenfalls sind die Annahmen aus der Planung ausreichend gewesen. Wenn nicht, kann über die Folgen vor deren Materialisierung nachgedacht und - soweit möglich - vorgebeugt werden.

    Die Kosten für das Gutachten selber hättet Ihr zu tragen, die zusätzlichen Kosten wie z.B. für die Restaurierung der Gartenanlagen usw nach meiner Meinung der Kollege.
    Gleiches gilt für ggf zu treffende Maßnahmen. Das, was beim Bau ohnehin angefallen wäre, steht auf Eurem "Deckel", der Rest auf dem des Kollegen - würde ich sagen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2015
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    1) Weil es am besten vor der Statik schon gemacht wird und 2) weil das wissen muss und spätestens vor Baubeginn hätte sagen müssen:
    Haben Sie die Statik nicht gelesen, wo ist das Bgg???
     
  6. #6 Indiana, 22.06.2015
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    ... ist es denn noch möglich, im Nachgang ein Gutachten zu erstellen?
     
  7. #7 Indiana, 22.06.2015
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    Ah, hat sich überschnitten. Wir haben mit Keller (weißer Wanne) gebaut. Die Bodenplatte ist 25cm dick, auf verdichtetem Kiesgrund und Dämmplatte gebaut. Der Statiker hat 150kN/qm angesetzt, was immer das auch heißen mag, errichtet wurde auf unserem Grundstück direkt angedockt am Bestandsbau, das heißt die Ebenen (UG, EG und OG) sind mit Beton und Stahl verankert.

    Der Garten ist eh noch nicht gemacht, ein Lichtschacht muss noch abgegraben und ausgetauscht werden, könnte man vielleicht im Zuge dessen das nachholen?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2015
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    Klar ist das möglich. Kann halt nur Schäden an Garten, Wegen usw geben. Der Umfang richtet sich nach dem verwendeten Gerät. Es gibt tragbare Rammen und solche an Fahrzeugen montiert. Je nachdem, was für Geräte der Gutachter hat, muss die Zugänglichkeit gegeben sein, Pflaster muss halt weg und Dreck gibts alle Male!
     
  9. #9 Gast036816, 22.06.2015
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    ja, aber nicht mehr im bereich des hausstandorts, sondern nur daneben. dann gibt es eben einen soll-ist-abgleich nachher.

    alles andere wurde geschrieben - architekt muss darauf hinweisen und dem bauhern empfehlen ein baugrundgutachten zu beauftragen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2015
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    Naja - die 1,5 - 2 m Abstand zum Haus wegen der Baugrube ergeben jetzt aber kein wirklich abweichendes Ergebnis.
    Nur mittig unterm Haus fällt weg.
     
  11. #11 Indiana, 22.06.2015
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    Ich danke euch sehr - ich werde mich morgen bemühen, einen Gutachter zu finden. Unser Garten liegt noch in "Schutt und Asche", das Gerüst ist ja nichtmal demontiert, das wäre das kleinste Problem. Mit meinem Architekten werde ich dann wohl mal das Gespräch suchen.
     
  12. mls

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    nö, alles wurde noch nicht geschrieben:
    der "statiker" ist noch lange nicht raus aus dem spiel.
    wenn ich #7 richtig lese, muss der baugrund sehr gut
    sein, damit die gewählte lösung (verankerung der
    ebenen mit beton und stahl am bestand) ohne risse
    funktioniert. sehr guten baugrund .. gibts nicht mehr.
     
  13. #13 Amibobo, 22.06.2015
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    Nicht nur mit dem Architekten, sondern auch mit dem TWP. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, das es sonst eher Zufall ist, wenn in dem Gutachten alles drinnen steht, was an Infos benötigt wird. Welche Infos nötig sind, muss Dir dein TWP sagen und das musst Du beauftragen.
    Und wenn dein Architekt die LPH 1 richtig abgeschlossen hat, dann hat er Dich dort auch beraten, welche anderen Fachleute nötig sind
    "d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter"
    Entweder er hat Dir gesagt, kein BGA ist nötig, oder es ist einer nötig. Andernfalls hat er die LPH 1 nicht richtig abgeschlossen.

    Sicher gibts den noch ... in den theoretischen Modellen. Dumm nur, das Theorie und Praxis oft auseinanderfallen.
     
  14. #14 Gast vS, 22.06.2015
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    sorry, nur ganz flüchtig überlesen ..

    selbstverständlich hat der Architekt die Pflicht auf die Erfordernis "Baugrundgutachten" hinzuweisen (die ganz cleveren - und ja die gibt es - erzählen dem Bauherren wie unnötig das ist, lassen sich aber im kleingedruckten des Architektenvertrages unterschreiben, dass sie auf die Erfordernis eines Baugrundgutachtens hingewiesen haben)

    ein Statiker darf auch nicht mehr "irgendetwas" hinweisen und alles im Stempelfeld vermerken (ich geha davon aus und so weiter)


    Fazit: besser spät als nie - vielleicht ist alles gut, ggf. sind "Schäden, Probleme etc." noch zu minimieren
     
  15. #15 Indiana, 23.06.2015
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    Achje, ich hoffe doch mal nicht, dass unser Haus Schäden davon trägt :(

    Angebunden ist Neu und Alt an der Bodenplatte, durch Anker in einer neuen parallel verlaufenden Wand zur alten Kelleraußenwand sowie über die Bodenplatten der anderen Geschosse.
    Einen Gutachter habe ich jetzt um eine Kostenschätzung gebeten, aber das werden wir so oder so machen.
    Er hat ebenfalls einen Ist-Soll-Abgleich vorgeschlagen, meinte aber, dass höchstwahrscheinlich die Annahmen schon stimmen müssten, da Architekten ja auch immer auf Erfahrungswerte zurückgreifen ... trotzdem war auch sein Unverständnis über die Sorglosigkeit groß.

    Der Architekt räumte im Gespräch zähneknirschend ein, dass er es wohl versäumt habe mit uns über den Boden und die Notwendigkeit eines Gutachtens zu sprechen. Wieso, dazu wusste er dann leider nichts zu sagen, außer, dass er wirklich versucht habe, sichere Werte zu übermitteln so dass wir uns eigentlich keine Sorgen machen müssten.

    Ich habe ihn gebeten, mir schriftlich zu bestätigen, dass es sich um sein Versäumnis handelt, keine Ahnung, ob er das muss oder ob er dem nachkommt.
    Im besten Fall ist es eh egal, weil seine Annahmen stimmen, bzw. wir bunkerartig für die Ewigkeit gebaut haben (inkl. aller Mehrkosten durch Bewehrung etc.), im schlimmsten Fall muss das wohl zum Anwalt.
     
  16. #16 Manfred Abt, 23.06.2015
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    Es wird dem Gutachter bestimmt helfen wenn du möglichst viele und gute Fotos von der nackten Baugrube beschaffen kannst.
     
  17. #17 Baufuchs, 24.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    OffToppic:

    Seit mein Opa erfahren hat, dass man nur mit Baugrundgutachten baut, sitzt er zitternd in seinem ohne Gutachten in 1923 gebauten Wohnhaus und wartet auf den Einsturz...:biggthumpup:

    PS: Wir machen nix ohne Gutachten..

    Aus der letzten Zeit:
    Unser Bauherr Mehrkosten von ca. 4.000 € bedingt durch Anforderungen aus Gutachten wird von seinem Nachbarn für blöd erklärt, weil der ohne Gutachten gebaut hat und diese Mehrkosten bei ihm nicht angefallen sind...
     
  18. #18 Manfred Abt, 24.06.2015
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    Eins versteh ich ja gar nicht:

    Das "Anhängen" des Anbaus an den Bestand stellt ja besondere Anforderungen an den Baugrund. Selbst als Nicht-Tragwerksplaner würde ich so etwas nur bei Gründung auf Fels als weitestgehend unkritisch erachten.

    Spätestens als dieses statische System entwickelt wurde hätte ich sowohl vom Architekten als auch vom Tragwerksplaner einen gaaaanz lauten Schrei nach dem Gutachten erwartet.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2015
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    @ Manfred

    :biggthumpup: :28: :bef1003: :bierchen:
     
  20. #20 Indiana, 24.06.2015
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    Ich würde jetzt auch gern mitanstoßen, aber nun nach dem was ihr schreibt bin ich doch wieder beunruhigt, nachdem der Geologe am Tel. gestern noch so optimistisch klang ...
    Der TWP hat mit der Bodenart T gerechnet. Also nix mit Fels und Stein, das trifft bei uns auch in keiner Weise zu, hier ist Lehmboden. Im Bautagebuch wird das durch den Architekten auch so genannt:
    "3. Vorgang: Prüfung
    Ausführende Firma: xxx Angelegt am: xxx 2014
    Die Unterkante der Gründungssohle liegt max.. 2-4cm unterhalb des vorhandenen Streifenfundament. Der Lehmboden ist standfest."
     
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