Berechtigungsnachweis Statiker

Diskutiere Berechtigungsnachweis Statiker im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Erstmal stelle ich fest, dass die Statiker - oder Tragwerkplaner - hier ja gar keinen eigenen Themenbereich haben. Wie das??? Meine Frage: Wie...

  1. #1 ecobauer, 02.08.2010
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    Erstmal stelle ich fest, dass die Statiker - oder Tragwerkplaner - hier ja gar keinen eigenen Themenbereich haben. Wie das???

    Meine Frage: Wie kann ich überprüfen, ob der Statiker eine Zulassung hat, die von den Baubehörden anerkannt ist?
     
  2. sepp

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    an der listennummer in den antragsunterlagen.
     
  3. Baumal

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    ganz einfach.

    der antrag wird seitens der behörde abgelehnt, da der TWL keine
    zulassung hat. oder besser, den TWL fragen, weshalb er evtl. keine
    zulassung hätte...
     
  4. mls

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    ich vermute, das ist je nach bauordnung, also je nach bundesland, geregelt -
    hauptsache, in jedem land anders ;)

    zumindest prinzipiell einheitlich (wenn auch sicher der höhe nach verschieden)
    müsste die versicherungspflicht (haftpflicht- und personen~) geregelt sein.
    ein indiz für "o.k." wäre also die versicherungsbestätigung.

    listeneintrag bei der jeweiligen ing.kammer ist auch nicht schlecht - aber
    u.u. nicht immer zwingend.
     
  5. #5 ecobauer, 02.08.2010
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    Welche Listennummer bei welchem Antrag?? Evtl. der Bauantrag?? Da hätte ich ja das Problem, dass ich die Statik benötige, bevor ich den Bauantrag einreiche!

    Na ja, lustige Antworten kenne ich inzwischen ja auch schon...:mega_lol:

    Heißt das, dass die zugelassenen immer bei der Ingenieurkammer gelistet sind?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    bei den gelisteten gibts (je nach bundesland, ich kenne nicht sämtliche kammern)
    angaben zu den arbeitsgebieten und zu deren befähigungsnachweisen
    (z.b. bauvorlage, brandschutz, standsicherheit ..)
     
  7. #7 greentux, 02.08.2010
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    Unsere prüfende Baubehörde wollte sogar die Bauvorlageberechtigung vom ENEV Ersteller haben... Also sie haben nicht selber irgendwo nachgeschaut, nein, ich sollte per Kopie der "Urkunde" nachweisen, das Frau Dipl. Ing. xyz berechtigt dazu ist. mann mann mann...
     
  8. mls

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    das ist (fast) normal.
    ist doch gut, dass noch *irgendwas* geprüft wird :p
    immerhin haben die behörden schon email und hey:
    die damen und herren machen ihren job ..
     
  9. #9 cannavaro, 03.08.2010
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    in Bayern ist es so, dass zum Bauantrag eines Wohnhauses keine Statik erforderlich ist. Ein Statiker wird erst benötigt, um die Baubeginnsanzeige zu unterschreiben. Eine Statik muss hier aber immer noch nicht eingereicht werden, es muss nur eine vorhanden sein, die auf "Verlangen" vorgelegt werden kann :mauer
    Dieser Statiker muss in die Liste der Tragwerksplaner in Bayern oder vergleichbare, anerkannte bundesweite Liste eingetragen sein. Die Bauvorlageberechtigung reicht hier nicht aus. Ebenso wenig irgendwelche Nachweise von Haftpflichversicherungen, Verbänden, Referenzen etc.
    Ist so in der BayBO geregelt.

    Am besten den TWP fragen. Er müsste doch wissen ob er irgendwo eingetragen ist und was er unterschreiben darf.

    Wie es in anderen Bundesländern ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß
    Marco, der sich wegen genau dieser Geschichte schon mit den Behörden gestritten hat.
     
Thema: Berechtigungsnachweis Statiker
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