Berlin Abstandsfläche / Brandlast berechnen

Diskutiere Berlin Abstandsfläche / Brandlast berechnen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe in einem Immobiliengutachten folgendes gefunden: "Die Abstandsfläche (ca. 3 m) und die Brandlast (ca. 5 m) liegen voll auf dem...

  1. #1 Bauseppel, 04.07.2014
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    Hallo,

    habe in einem Immobiliengutachten folgendes gefunden: "Die Abstandsfläche (ca. 3 m) und die Brandlast (ca. 5 m) liegen voll auf dem
    Bewertungsgrundstück.
    Zur Berechnung der Abstandsfläche habe ich einiges gefunden, allerdings ist hier meist nur die Rede von Gebäudeklasse 1 und 2. Bei dem Objekt handelt es sich um Klasse 4. Leider ist hierzu nichts spezielles zu finden. Wird die Abstandsfläche hier anders berrechnet oder wird hier auch der Faktor H 0,4 angesetzt ?
    Zur Berechnung einer Brandlast habe ich nichts gefunden. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich den einen oder anderen Link nennen könnte, oder auch eine entsprechende Formel.

    Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen veerständlich ausdrücken :)

    Vielen Dank
     
  2. Taipan

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    Nein.

    Aber: LBO ~§6 für die Abstandsflächen und ~§30 für die Brandabstände. Sind nämlich zwei paar verschiedene Schuhe, die zu komischen Gangarten führen können.
     
  3. #3 Bauseppel, 04.07.2014
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    Danke das hilft schon weiter...

    Wer trägt die zusätzlichen Kosten um die Giebelwand an der Bestandsimmobilie als Brandwand auszuführen, wenn unter Einhaltung der gesetzlichen Abstände auf dem Nachbargrundstück neu gebaut würde ?
     
  4. Taipan

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    Versteh ich nicht ... wo steht die Wand der Bestandimmobilie und seitwann hat die Löcher?
     
  5. #5 Bauseppel, 04.07.2014
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    na vielleicht leg ich da ja auch zu viel Bedeutung in den Begriff Brandwand / Brandlast ....
    also nochmal im Detail. Habe ein Grundstück gekauft. Auf dem Nachbargrundstück steht ein Haus(Gebäudeklasse 4?). Die Giebelseite hat 4 Fenster und ist gleichzeitig die Grundstücksgrenze.
    Nun möchte ich gerne auf mein neues Grundstück bauen. Nun habe ich, wenn ich alles richtig verstehe, zum einen eine Abstandsfläche, zum anderen eine Brandlast einzuhalten. In dem Zusammenhang habe ich nun u.a. über die Beschaffenheit einer Brandwand gelesen...
     
  6. #6 Baufuchs, 04.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    warum sollte der Nachbar die Öffnungen in seiner Giebelwand schliessen?
    Dafür gibts doch die 5m Brandlast auf deinem Grundstück.
     
  7. #7 Thomas Traut, 07.07.2014
    Thomas Traut

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    Baufuchs, ganz so einfach ist es evtl. nicht. Vielleicht muss das neue Haus sogar an die Grenze gebaut werden, da gibt es gar keine Abstandsflächen. Die Fenster in der Brandwand dürften i.d.R. ohne Genehmigung entstanden sein, d.h. sie haben dann auch keinen Bestandsschutz.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe ich anders.

    Auf dem Bewertungsgrundstück (das zu erwerbende) liegt eine Brandlast (Freiflächenbaulast) von 5m.
    Bedingt durch diese Brandlast durfte die Wand des Nachbargebäudes Fenster enthalten.

    Auf dem zu erwerbenden Grundstück darf ein Gebäude nur unter Beachtung der 5m Brandlast errichtet werden.
     
  9. Taipan

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    der TE muss uns erstmal DEUTLICH sagen, ob in seinem Grundbuch oder seinem Baulastenverzeichnis (dort gehört es rein) ein entsprechender Eintrag hinsichtlich eines Brandschutzabstandes zu finden ist. DANN ist zu klären, wann das Gebäude mit den Fesntern in der grundstücksbegrenzenden Wand errichtet wurde. Ggf. War es nach dem damaligen Baurecht möglich und damit haben die Fenster Bestandsschutz.

    Wenn das ALLES geklärt ist, dann kann man dem Nachbarn auf die Füße treten oder eben auch nicht ...

    Womit wir aber schon in der LPH1 nach HOAI wären ...
     
  10. #10 Thomas B, 07.07.2014
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    Man darf doch wohl davon ausgehen (habe jetzt die Abstandsflächenregeln v. Berlin nicht nachgeschaut), daß aber auch ganz schnöde Abstandsflächen einzuhalten sind. Das wären dann die Abstandsflächen des eigenen Hauses + die Abstandsflächen des Nachbarhauses. Das wird in Summe sicher mehr sein als der 5m-Brandabstand.
     
  11. Taipan

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    sehe ich auch so ... wenn der Bestandsbomber wirklich GK4 ist ... dann reden wir schon mal von mind. 5m zzgl. den mind. 3m des Neubaus des TE ... also 8m ... DAS ist schon mal ne Menge Holz.

    Wenn allerdings die Fenster im Bestandsgebäude schwarz reingebrochen wurden und der TE seine Bude auch mit an die Grundstücksgrenze stellen kann ... dann sind es 0,00m.

    Macht schon einen kleinen Unterschied. Deswegen ist zuerst zu ermitteln, ob die Fenster in dem grenzständigen Giebel rechtens sind.
     
  12. #12 Thomas B, 07.07.2014
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    5 m + 3 m sehe ich nicht! Ich sehe eher 5 m (wg. Brandschutz) oder eben Abstandsfläche plus Abstandsfläche (in BY jeweils mind. 3 m = 6 m).

    Wobei natürlich zu überprüfen wäre ob der GK4 Bestandsbomer (schönes Wort...) wirklich nur 3 m Abstandsfläche erzeugt!

    GK 3: ...Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
    GK 4: ...Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m...

    Man darf also vermuten, daß die Gebäudehöhe irgendwo zw. 7 und 13 m liegen dürfte. Wobei die Gebäudehöhe nicht die Höhe des Gebäudes ist (toll!), wonach man die Abstandsfläche berechnet, sondern: ...Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich...

    Das eigentliche Gebäude kann also durchaus deutlich höher sein und somit auch eine deutlich höhere Abstandsfläche auslösen. Je nachdem um was es sich handelt bzw. in was für einem Gebiet (Wohngebiet - Gewerbe/ Industrie) das Ganze sich abspielt.

    Grundsätzlich hätte ich aber bei dem fast schon reflexhaften Aufrufen der 3m-Abstandsfläche meine Zweifel....

    Mehr Infos wären schon von Nöten, sonst raten wir hier munter weiter....
     
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