Besitz der Entwässerungsleitung

Diskutiere Besitz der Entwässerungsleitung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Abend zusammen, aufgrund meiner aktuellen Situation und dem stundenlangen (erfolglosen) stöbern im Internet. trete ich jetzt doch mal an...

  1. #1 benji250575, 09.05.2011
    benji250575

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    Guten Abend zusammen,

    aufgrund meiner aktuellen Situation und dem stundenlangen (erfolglosen) stöbern im Internet. trete ich jetzt doch mal an die Fachmänner.

    Zum Sachverhalt:

    Wir haben vor 1,5 Jahre ein Anwesen gekauft. Zu diesem gehört ein Gemeinschaftsgrundstück welches wir uns mit einer Partei teilen.

    Durch das besagte Grundstück läuft unsere Entwässerung für die Kleinkläranlage sowie die Dachentwässerung zum örtlichen Bach (noch kein Kanalanschluß im Ort).

    Aussagen meines Nachbarn zufolges sind diese Leitungen uralt und waren schon beim Einbau der Kleinkläranlage (durch den Vorbesitzer) kaputt.

    Der Nachbar hätte nun gerne diese durch uns erneuern lassen. Dagegen spricht ja grundsätzlich nichts.

    Zu den Fragen:

    Wer ist für diese Leitungen verantwortlich, da diese ja durch Gemeinschaftsfläche laufen?

    Kann uns unser Nachbar zur Sanierung zwingen und muß dieser eventuell mitbezahlen?

    Kann ich den Vorbesitzer (Privatperson) in die Pflicht nehmen, da er uns dies verschwiegen hat?

    Für möglichst aufschlußreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wie ist das zu verstehen? Sind beide Parteien im Grundbuch eingetragen? Oder Nutzungsrechte vereinbart? oder.....

    Üblicherweise ist es so, dass DU für DEINE Leitungen auf DEINEM Grundstück verantwortlich bist. Manche Gemeindesatzungen gehen auch so weit, dass Du bis zum Anschluß an den Sammelkanal, der sich evtl. in Straßenmitte befindet, verantwortlich bist. Da gibt es auch Regelungen für Leitungen die über fremde Grundstücke führen.

    Was das nun mit dem Nachbar zu tun hat, verstehe ich nicht, deswegen die eingangs genannten Fragen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 benji250575, 10.05.2011
    benji250575

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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Das Gemeinschaftsgrundstück ist für beide Parteien im Grundbuch eingetragen.
    Gemeindesatzung gibt es in unserem Fall keine, da wir in keinen öffentlichen Kanal entwässern, sondern das geklärte Wasser in einen Bach einführen. Genau diese Leitung ist allerdings genau auf dem Gemeinschaftsgrundstück defekt.

    Das diese Leitung repariert werden muß ist kein Zweifel, allerdings geht es mir einfach nur darum, ob ich dies auf eigene Kosten machen lassen muß, bzw. mein Nachbar mich dazu nötigen kann (das versucht er nämlich).

    Vielen Dank

    Gruß Dominik
    Ich hoffe, daß das zur Problemklärung hilft.
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Nutzt der Nachbar auch diese Leitung?
     
  5. Julius

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    Wind denn diese Leitung ausschließlich vonb Euch tgenutzt oder entwässert auch noch jener Nachbar (oder/und ein Dritter) darüber?
     
  6. #6 benji250575, 10.05.2011
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    Diese Leitung wird ausschließlich von uns genutzt.
     
  7. Julius

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    Wieso siehst Du dann den Nachbarn in der Pflicht, die Reparatur/Erneuerung Deiner Leitung anteilig mitzubezahlen?
     
  8. #8 benji250575, 10.05.2011
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    Aber es ist ja nicht MEIN Grundstück, sondern eine Gemeinschaftsfläche.
     
  9. #9 ThomasMD, 10.05.2011
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    ..aber es ist Deine Leitung und Dein Abwasser, was da im Boden versickert.:mauer
     
  10. #10 wasweissich, 10.05.2011
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    wasweissich Gast

    aber deine leitung
     
  11. #11 benji250575, 10.05.2011
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    @ ThomasMD

    Richtig, ich bin ja auch gerne bereit dafür gerade zustehen.


    Grundsätzlich stellt sich trotzdem für mich noch die Frage, ob der Nachbar mich dazu nötigen kann und darf.

    Außerdem steht noch offen, ob der Verkäufer evtl. Regresspflichtig ist, da dieser ja verschiegen hat.
     
  12. #12 fmjuchi, 10.05.2011
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    Hi,

    er kann dich nicht "nötigen". Deine Mahlzeit von Vorgestern hat aber im Grundwasser nichts zu suchen. Genau genommen ist es zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

    Ggf. kann dich die Behörde dazu "nötigen". Mal ne blöde Frage, wer soll es denn sonst zahlen? Dein Nachbar etwa?

    Wie alt ist denn das gekaufte Haus?

    lg fm
     
  13. Julius

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    Da er Miteigentümer ist, kann er Dich ME sehr wohl "nötigen", Deine nennenswert undichte Leitung zu reparieren!
    Und zu Recht - denn für eine mögliche Bodenverunreinigung haftet er nämlich mit, vielleicht sogar gesamtschuldnerisch (Näheres erläutert Dir gerne Dein Anwalt).
     
  14. bernix

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    zum einen scheint mir die "Abwasser"-Belastung überschaubar...
    zum anderen sollte man sich mit dem Nachbar arrangieren, in Hinsicht auf mögliche Regressansprüche an den Vorbesitzer (...der Nachbar scheint mir als Zeuge ganz gut geeignet:biggthumpup:)
     
  15. #15 benji250575, 15.05.2011
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    Hallo,

    vielen lieben Dank für die vielen Antworten und hilfreichen Ratschläge!!!
     
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