Beurteilung Leistungsbeschreibung

Diskutiere Beurteilung Leistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir beabsichtigen mit einem Bauträger zu bauen, da der auch das Grundstück hat. Von daher haben wir auch keine andere...

  1. #1 Maroni666, 28.12.2011
    Maroni666

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    Hallo zusammen,

    wir beabsichtigen mit einem Bauträger zu bauen, da der auch das Grundstück hat. Von daher haben wir auch keine andere Möglichkeit.

    Wir haben nun eine Leistungsbeschreibung bekommen. Ich werde diese auch zur Prüfung an einen Anwalt bzw. unabhägigen Sachverständigen weitergeben.

    Ich würde gerne von Eurer Erfahrung profitieren und im Vorfeld vielleicht schon das ein oder andere ändern lassen. Oder Ihr sagt mir das was das steht ist der totale Schwachsinn und lass lieber die Finger davon.

    Wir wollen mit Keller und Kaminzug bauen.

    Besten Dank und Gruß

    Maroni
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2011
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Warum nicht gleich nach Verordnungen von Kaiser Willem 1???
    Die DIN 283 ist schon so lange Geschichte, die war schon weg als manch heute tätiger Bauing geboren wurde!

    Der Bauleiter steht unter der Aufsicht eines Bauleiters - ja ne, is klar

    Das Ding ist reine Papierverschwendung
     
  3. #3 Maroni666, 28.12.2011
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    Welche DIN oder Verordnung wäre denn aktuell und anzuwenden?

    Die Wohnflächenverordnung oder was sollte da genommen werden.
    Ist noch etwas aufgefallen?

    Danke und Gruß
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    mit der Baubeschreibung kann man max. sozialer Wohnungsbau
    erwarten ... die Gewerke sind spärlich umschrieben dennoch hat
    man es geschafft daß sie sich auch noch in sich widersprechen :)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2011
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    Wenn etas so anfängt, ist es nicht mehr die Mühe wert, tiefer einzusteigen. Das, was beim Überfliegen deutlich wird: Müll²
     
  6. #6 Baufuchs, 28.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist wohl ein bisschen zuviel verlangt, dass man dir hier alles aufdröselt, was bei dieser Beschreibung im Argen liegt.
    Dann müsste man die gleich neu schreiben.

    Beispiel:

    Da gibt es eine Position "Heizung+Solaranlage"

    Beantworte mal die Fragen:

    Was ist das für eine Solaranlage?
    Welche Kollektoren? Welche Kollektorfläche?

    Das Haus muss nicht nur der EnEv2009 entsprechen, sondern auch die Anforderungen des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes.

    Tut es das?

    Mach das, was du ohnehin vorhast:

    Es wird sich lohnen...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Noch´n Brüller

    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Im Mörtelbett wurden früher Wandfliesen verlegt, Bodenfliesen "frisch in frisch".
    Und wenn er nicht nen 75-jährigen Rentner im Tiefkühler hat, dann kann das heute gar keiner mehr!!!
     
  8. #8 Maroni666, 28.12.2011
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    Ok. Dann gehe ich mal davon aus, dass ich mein Geld lieber woanders investieren sollte als in diesen Bau, sehe ich das richtig? Zumindest sind das ja die beiden vorherrschenden Meinungen.

    Mit "ist noch etwas aufgefallen" ist doch nur gemeint ob Ihnen etwas anderes als die DIN 283 aufgefallen ist. Damit ich mir Gedanken dazu machen kann ob ich nun Abstand zu diesem Bauträger nehme oder nicht.

    Weil ich habe nicht viel Ahnung und die Bau bzw. Leistungsbeschreibungen die ich bisjetzt gesehen habe sehen alle ähnlich aus. Das Ergebnis sah nicht nach sozialem Wohnungsbau aus.

    Haben Sie vielleicht eine BB als Muster wie Sie aussehen sollte.

    Gruß
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    heute abend wenn ich Zeit habe zerlege ich Dir das Bauhauptgewerbe
    deiner Leistungsbeschreibung ... jetzt schon jede Wette du wirst
    dich bzgl. der Leistungsbeschreibung verarscht vorkommen (!)
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Und wie üblich

    Dann ein paar Steckdosen, aber keine Informationen über die Anzahl der "Kreise". Also gibt´s wieder Mindestausstattung, wenn überhaupt.

    Immer wieder lustig:

    Dazu gibt´s dann wohl die obligatorische 4m2 Solaranlage die man zum Schönrechnen braucht, aber sicherheitshalber hat man sich nicht festgelegt, der Kunde könnte ja das einfordern was in der Beschreibung steht.
    Sollte der böse Kunde jetzt auch noch auf die Idee kommen selbst nachzudenken, dann hagelt´s Aufschläge.

    Klartext: Wir kriegen die Hütte schon warm, und falls Kunde eine FBH wünscht klingelt wieder die Kasse.

    und was ist mit dem LAS für den Brennwerter?

    Aber zumindest die Fliesengröße ist festgelegt. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 ManfredH, 28.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Stimmt, und sie ist sogar in cm angegeben :respekt und nicht etwa in Ellen oder Fuss oder sonst irgendein mittelalterliches Mass.

    Einen "umbauten Raum" nach DIN 277 gibt´s übrigens ungefähr schon genauso lange nicht mehr wie die DIN 283....
     
  12. makro

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    Was isn ne Dispersationsfarbe? :irre :winken
     
  13. Julius

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    Der Betrieb scheint nicht mal zu wissen, was ein Bauträger überhaupt ist.

    Sonst würde nicht so ein Unfug drinstehen wie "Gemeinsam mit den Bauherren werden...".

    Bauherr ist nämlich der Bauträger selbst, die vermeintlichen "Bauherren" sind hingegen in Wahrheit nur Käufer (was völlig andere rechtliche Folgen hat)!

    Daß es die bei Elektrik angeführten "EVU" auch schon ne Weile nicht mehr gibt, fällt dagegen kaum ins Gewicht.

    Wie es die "ENEV 2009" dort hineinverschlagen hat (zwar falsch geschrieben, aber immerhin), wundert da etwas.

    Die Übervorteilung fängt z.B. schon da an, wo die Vermessungskosten als "Zusatzkosten" überwälzt werden sollen.
     
  14. Julius

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    Sehr nett auch:
    "Bei der Materialauswahl steht der Bauleiter den Bauherren beratend zur Verfügung"

    Das soll wohl heißen: "Meine Leute werden das verbauen, was noch im Betrieb herumliegt und endlich mal weg muß..." :mega_lol:


    Ein Versuch der üblichen Bodenklassenfalle ist natürlich auch drin. Geht hier aber nach hinten los (aufgrund eigener Dummheit des Erstellers):
    "Geländebedingte tiefere Gründungen ... gehen zu Lasten des Bauherrn" :winken


    Auch nett:
    "Ein Waschmaschinensockel ist im Preis enthalten".

    Will wohl sagen: "Die Abwasserrohre liegen zu hoch, als daß man den Keller ohne Hebeanlage (Aufpreis!) vernünftig entwässern könnte."


    "Die Außenfensterbänke sind aus Verblendsteinen gemauert"bedeutet:
    "Wasserdichte Fensterbänke haben wir eingespart, mit Verunstaltungen und langfristig auch Schäden am Verblendmauerwerk ist zu rechnen"


    Langsam lächerlich wird es bei:
    "Die Gradsteine werden mörtelfrei verlegt".

    Da frag ich mich: Und was macht er mit den Krummsteinen...? :wow


    Entmündigt wird der Käufer dann mit:
    "Die individuelle Anordnung der Elektroinstallation wird bei der Arbeitsplanbesprechung zwischen den Bauherren, dem Bauleiter und dem Elektromeister vor Ort festgelegt."

    Heißt also, Ihr als Käufer habt gar nichts zu bestimmen! Nur alles zu bezahlen...


    Die beschriebene Elektroinstallation erfüllt nicht einmal die Mindestanforderungen der Norm. Geschweige denn, daß sie den heutigen Bedürfnissen entsprechen würde.


    Aber macht nichts - dank der "2 Außenbrennstellen" (womit wir begrifflich wieder beim ollen Kaiser Willem wären) kann man die Bruchbude gleich fachgerecht warm entsorgen... :bef1015:
     
  15. #15 susannede, 28.12.2011
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    (...ich wil brav sein, ich will brav sein, ich will brav sein...) :o

    Warum schreiben die das ? MN/m ? Haaaah ?
    Und wenn pro m2 ?
    Und wenn, wenn nicht ?
    Was dann ? :bau_1:
    Sie haben uns genötigt, Ihnen in diesem Sumpf ein Haus zu verkaufen !!!

    Die Beschreibung hat sowas "Aufsatzhaftes", nach dem Motto, ich erklär mir die Welt, wie sie mir gefällt...?! ;)

    Ja, wenn interessiert das ? Da wird ein Haus mit Grundstück verkauft.
     
  16. #16 Gast036816, 28.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich schreibe mal - außer ENEV 2009, beton mit ce 20/25 oder so wurde die leistungsbeschreibung seit 1985 nicht upgedatet. eigentlich alles olle kamellen.

    mir würde unter der überschrift putzauftrag im leben nicht einfallen eine außenwand mit 17,5-wanddicke und wdvs zu beschreiben. der innenputz mit 15 mm ist dabei zur nebensache degradiert.

    wahrscheinlich wird jeder entwurf so hingeschrubbt, das er zur beschreibung passt. toll sind solche klauseln: (falls vertraglich vereinbart)

    such dir jemanden, der auf der höhe der zeit ist. hier wird die vergangenheit beschrieben.
     
  17. Julius

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    ...und das weder gut noch vollständig.
    Nichtigkeiten (wie Klorollenhalter) sind aufgeführt, aber ganz entscheidende Punkte (wie Baugrundgutachten) fehlen.

    Das Ganze ist eine Blankovollmacht, den Käufer auszunehmen.
    Wer sowas als Käufer unterschreibt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!
     
  18. Hansal

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    Verspachteln der Gipskartonplatten gehört zu den Malerarbeiten.

    Ich denke der Baüträger ist ein GÜ
     
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