BG Bau, Eigenleistung und WFA

Diskutiere BG Bau, Eigenleistung und WFA im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur BG Bau. 1.) Ich fange nächsten Monat mit dem Bau einer Doppelhaushälfte an die ich mit Hilfe der WFA...

  1. Dylan

    Dylan

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur BG Bau.
    1.) Ich fange nächsten Monat mit dem Bau einer Doppelhaushälfte an die ich mit Hilfe der WFA und KFW60 finanziere. Jetzt habe ich Post von der BG Bau bekommen wo ich ausführende Unternehmer und Eigenleistungen eintragen muß. Da ich teils, wie bei der WFA auch angegeben, mit Eigenleistung baue ist nun meine Frage: Tauscht die BG Bau mit der WFA Daten aus? Wenn meine Daten nun aus zeitlichen Gründen heute anders aussehen als bei der WFA-Beantragung vor einem halben Jahr, wird das Probleme machen?

    2.) Wenn ich Eigenleistung eintrage entstehen üblicherweise Kosten. Wie sieht es mit den Kosten aus wenn ich öffentlich gefördert werde, WFA und KFW60? Ich habe gehört das WFA-Empfänger nicht an die BG Bau zahlen müssen!?? Das wieß ich leider nur aus Erzählungen, wie sieht es wirklich aus?

    Was muß ich beachten wenn ich das Formular an die BG Bau ausfülle?

    Danke, Dylan
     
  2. #2 Baufuchs, 12.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Datenaustausch

    findet zwischen WFA und BauBG m.W. nicht statt. Wird ihr Bauvorhaben mit Fördermitteln (1. Förderungsweg/Fördermodell A) durch die WFA gefördert, besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Bauherren und die Helfer. In diesem Fall fügen Sie der Meldung an die BauBG eine Kopie des Bewilligungsbescheides derWFA bei.

    Nachzulesen ist die Beitragsfreiheit im "Merkblatt für Bauherren" der BauBG unter Pkt. 7. Dieses Merkblatt erhalten Sie in NRW zusammen mit der Baugenehmigung bzw. direkt bei der BauBG. Falls es Ihnen nicht vorliegt: BauBG Wuppertal, Tel. 0202/3980
     
  3. Dylan

    Dylan

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    Danke, danke, danke ...

    Hallo,

    ich habe gerade mit der BG Bau telefoniert, es ist wie Sie schreiben! Das Merkblatt lag meinem Schreiben von der BG Bau leider nicht bei.

    Jetzt weiß ich nur nicht ob ich das "1. Förderungsweg/Fördermodell A" geantragt habe, ich kann in meinen Unterlagen zur WFA auch nichts dazu finden. Eine Suche auf der Web Seite der www.nrwbank.de brachte mich auch nicht weiter. Ich kenne nur die Höhe der Mittel, nämlich 45.000 EUR, aber das wird sicher nicht des Rätsels Lösung sein!? An der zust. Behörde konnte ich nach dem Mittag niemanden mehr erreichen, Freitagmittag ist Wochenende. Gähn.

    Wenn es das Fördermodell A ist wäre ich wirklich erleichtert?

    Danke, Dylan
     
  4. damy

    damy

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    BEITRAGSFREI :mauer

    das hätte ich auch gerne, wir bezahlen für 4 Facharbeiter über 10000.- Euro/Jahr Beitrag an die Bau-BG.

    Mir ist jetzt auch klar wiso! :think

    Die Schäden der Beitragsfreien, Schwarzarbeiter und der Illegalen muss ja irgend eine bezahlen. :irre

    damy
     
  5. #5 Baufuchs, 12.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auf der

    Backsteinverlegetechnikerschule im Fach Preiskalkulation geschwänzt?


    Diese Beiträge führt der Unternehmer nur ab, hat sie jedoch in seine Preise einkalkuliert, so dass letztlich der Kunde zahlt.

    Die Zahl der Bauherren, welche im Fördermodell A gefördert werden ist übrigens rel. klein. Diese in einen Topf mit illegal Beschäftigten und Schwarzarbeitern zu werfen ist mehr als verfehlt.

    Im übrigen wird die BGBau von den Mitgliedsunternehmen "regiert", diese müssen dabei jedoch die Sozialgesetze berücksichtigen. Wenn also jemand etwas ändern will, steht es ihm frei sich entsprechend zu engagieren.
     
Thema: BG Bau, Eigenleistung und WFA
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