BG - und was wenn es ein Angestellter ist?

Diskutiere BG - und was wenn es ein Angestellter ist? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus bei usn kommen ja auch Eigenleistungen. HAbe mich durch die BG-Threads fast komplett durchgearbeitet. Ich möchte meine Helfer auf jeden...

  1. #1 Anda2012, 04.12.2012
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    Servus bei usn kommen ja auch Eigenleistungen. HAbe mich durch die BG-Threads fast komplett durchgearbeitet.

    Ich möchte meine Helfer auf jeden Fall versichert haben, allerdings läuft bei mir alles über Gefälligkeit, sowohl Stundentechnisch wie auch verwandtschaft/Freunde. Ich möchte die aber tatsächlich versichert haben, nicht nur "evtl ja" oder" nein", "das weiß man im Vorfeld nicht" Und habe keine Lust auf Bg im/am Haus.

    Idee: Ich stelle meine Helfer auf 440Euro-Basis an.

    Damit müsste doch alles erschlagen sein, oder? Helfer tatsächlich richtig versichert und bei dem Formblatt von der BG keine Helferstunde.
     
  2. damy

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    Und dann?
    - Du stellst Mitarbeiter ein, also bist du Arbeitgeber
    - Als Arbeitgeber musst du ein Gewerbe angemeldet haben
    - Was für ein Gerwebe meldest du an?
    - Es gibt Gewerbe, speziell im Handwerksbereich, mit Meisterpflicht
    - und das schönste, jeder der ein Gewerbe anmeldet MUSS sich auch bei einer Berufsgenossenschaft anmelden und somit seine Mitarbeiter dort versichern.
    - und dann kommet noch das Finanzamt
    - und ..........
     
  3. #3 Gast036816, 04.12.2012
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    Gast036816 Gast

    ideen gibt es um seinen sparzwängen nachzukommen. da kannst du nur noch mit dem kopf schütteln. stellt doch gleich unser ganzes wirtschaftssystem auf scheinselbstständigkeit mit 440 € jobs um.
     
  4. #4 Anda2012, 04.12.2012
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    @rolf: Mir gehts nicht um Sparzwänge! Habe deutlich geschrieben: Ich will meine Helfer versichert haben... und zwar ausdrücklich! *grmbl*
    Und ich bin auch bereit, dafür zu zahlen! Im Gegenteil, durch einen 400Euro Job, mach ich die Gefälligkeit ja richtig offiziell, denn meist gibt man einem Helfer doch ein paar Euro und die wären sogar richtggehend versteuert (wenn auch zu einem sehr geringem Prozentsatz) und der Helfer versichert - eben dann richtig durch die BG.

    Und dann ists nämlich egal, obs mein Vater, mein Schwipschwager oder ein Freund sonstwer ist, bei dem dann die BG evtl. bei einem unfall sich mit Gefälligkeit rausredet.

    Eine andere Alternative über die ich nachdenke ist eine Unfallversicherung für die Bauhelfer.

    ALSO: Ich will nicht bescheissen, will aber auch im Falle eines (Un)falles nicht beschissen werden und dann ist mein Helfer plötzlich nur zur Gefälligkeit da. Und selbst wenn: Ich will, dass auf meiner Baustelle auch Gefälligkeitshelfer versichert sind, passiert ist schnell mal was.
     
  5. #5 Anda2012, 04.12.2012
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    Nachsatz: und wenn die BG Gefälligkeitshelfer nicht versichert, dann hat sie meine Baustelle nicht zu interessieren!
    Weils wirklich nur ein paar Stunden sind, dann ist das auch keine Scheinselbständigkeit, sondern da hilft mir jemand mal einen Samstag und gut ist. Und dann geht das auch über 400 Eurojob zum normalen Einkommen.
     
  6. #6 Oliver82, 04.12.2012
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    Private Versicherung für deine Helfer abschließen, die kosten in der Regel nicht die Welt...

    Bei der BG mit Verweis auf die Gefälligkeitsklausel die Zahlung verweigern bzw zurückfordern und abwarten was passiert.. Keine Ahnung ob du damit durchkommst, aber ich glaube schonmal gelesen zu haben dass Sie in diesem Fall Beiträge zurückerstattet haben....

    Versichert sind Sie aber auf jedenfall über die private...
     
  7. #7 altetante, 04.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Als zunächst mal braucht es kein Gewerbe, um jemand auf 400,- Basis anzustellen. Sonst könnte ja keiner eine Haushaltshilfe anmelden...
    Und ich als Freiberufler ohne Gewerbe konnte das auch.
    Außerdem hat glaub dieser Job nichts mit der Versicherungsseite auf dem Bau zu tun.

    Hab mal gesucht und auf die Schnelle das gefunden, was ich auch von woanders her noch in Erinnerung hatte:

    Quelle: http://www.finanzvergleich.de
     
  8. #8 Gast036816, 04.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ altetante - da bin ich mir nicht so sicher. eine haushaltshilfe zu beschäftigen ist etwas anderes als ein haus zu bauen.
    @ Anda2012 - kannst ruhig grummeln, du sparst. gegenüber den kosten einer regulären beauftragung eines bauunternehmers.

    welche leistungen sollen denn als eigenleistung erbracht werden?

    wer trägt denn die verantwortung über deine 400 € jobber? hast du auf 400 € basis einen erfahrenen polier oder maurermeister oder bauleiter? wer macht die arbeitsvorbereitung? wer sorgt für sicherheit auf der baustelle? wer beschafft die notwendigen geräte und hilfsmittel? wer bestellt material? in der richtigen qualität? wer haftet für die eigenleistung im sinne der lbo? weisst du, welche versicherungen du insgesamt benötigst bei eigenleistungen? für alle eigenleistungen trägst du die risiken und haftest selbst.
    der fragenkatalog lässt sich noch verlängern.
     
  9. #9 altetante, 04.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Das dürfte ziemlich wurscht sein, was der Angestellte macht. Er muss versichert sein. Und wenn die Haushaltshilfe oder von mir aus mein Programmiergehilfe in meinem Büro über den Mülleimer stolpert und sich den Arm bricht, dann muss ich dafür gradestehen. Genauso wie der Bauherr dafür geradestehen muss, wenn auf seiner Baustelle was passiert. Das können ja auch streunende Kinder sein.
    Daher sollte man ja immer die Haftpflichtversicherung haben.

    Allein die Abgaben, die ich für den 400,- Jobber leiste reichen da nicht. Er wäre damit lediglich sozialversichert. Aber die Sozialversicherer würden sich garantiert die Kohle für z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente bei mir wieder holen wollen...
    Für mich war das Ganze mit 400,- damals unter dem Gesichtspunkt Rentenvers.Pflicht interessant. Nur da interessiert es, WAS genau der Angestellte bzw. die Angestellten mit zus. mehr als 400,- machen. Das muss dann im Zusammenhang mit meinem Beruf stehen. Ansonsten egal. Müsste man aber im Detail nochmal bei der Knappschaft nachlesen.

    So wie ich das Zitat oben verstanden habe, stellt die Bauberufsgenossenschaft dann sowas wie den Privat-Unfallversicherer dar, der ggf. die Rente für die Baugehilfen übernimmt - und das eben völlig OHNE irgendwelche 400,- Jobs. Dabei geht es wohl nur um die Zeit auf dem Bau und somit das Risiko und die Beitragshöhe für den Bauherren. Nicht darum, ob die überhaupt was verdienen. Und wenn die Gehilfen Leute mit ohnehin sozialversicherungspflichtigem Job sind, wozu dann nochmal mehr Abgaben leisten, die eh nicht "bringen"?

    Streunende Kinder sind mit der Bauberufsgenossenschaft wieder nicht abgedeckt...
     
  10. #10 Gast943916, 04.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Und nicht vergessen: die 400€ Jobs müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden und steuerlich berücksichtigt
     
  11. #11 altetante, 04.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Genehmigen nur, wenn sie den AN bzw. den Arbeitgeber bei seiner hauptberuflichen Tätigkeit beeinträchtigen würden. Also zu wenig Erholung in der Freizeit oder wenn er für die Konkurrenz arbeitet.

    Einkomensteuern/Progression o.ä. sind Sache des 400,- Jobbers. Der Auftraggeber muss nur sicherstellen, dass es kein "aus Versehen" voll sozialver.pflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist, weil der Jobber noch einen anderen 400,- Job hat.

    Also ich halte das mit den Jobs auf dem Bau für eine Schnapsidee. Wenn sie wirklich nichts verdienen sollen, dann einfach bei der BauBG melden, denen die Beiträge zahlen, fertig.
    Und natürlich als Allererstes selber die Bauherrenhaftpflicht abschließen!
     
  12. Neutal

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    Ist auch ne Schnapsidee. Bei der BG kann man Familie und Freunde natürlich anmelden, oder denkt Ihr es wäre der erste Bau bei dem Freunde mit anpacken..
    Problematisch und unglaubwürdig wird es, wenn der Gesammte Rohbau in Eigenleistung erstellt wird....
     
  13. #13 Anda2012, 04.12.2012
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    @Flocke: Ich hätte ja kein Problem damit bei der BG eine Anmeldung zu machen, NUR um es nochmals laut und deutlich zu sagen. Es handelt sich hier vermutlich um Gefälligkeitsleistungen (da geringer Zeitaufwand, Freunde/Verwandte). Und mich nervts, dass die BG das nicht klar definiert. Meine Sorge nach dem Threadstudium ist: BG fordert Geld, zieht sich aber evtl. im Ernstfall dann doch zurück.
    Wenn ich mir die Beispiele anschaue, die die selbst bringen, dann ist für mich klar: Gefälligkeit. (= kleiner Zeitaufwand + Freundschaft/Verwandtschaft)
     
  14. #14 fmjuchi, 05.12.2012
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    Ich verstehe die Problematik nicht ganz. Der Versicherungsschutz besteht Kraft Gesetzes bei Ausübung der Tätigkeit, unabhängig davon, ob es Helfer oder Arbeitnehmer sind. In beiden Fällen ist der Nachweis zu führen, dass sich der Unfall im versicherten Bereich ereignet hat.

    Die BG/Unfallkassen zahlen unabhängig davon, ob die Beiträge gezahlt wurden.
     
  15. #15 Gast943916, 05.12.2012
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    Gast943916 Gast

    habe seit vielen Jahren keine Aushilfen mehr im Betrieb, daher bin ich wohl nicht ganz auf dem laufenden....

    kann ich mir nicht vorstellen, denn in den meisten Arbeitsverträgen steht, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen, ausserdem war es früher ja so, dass die Lohnsteuerkarte vorgelegt werden musste, somit erfährt es der Arbeitgeber und ein angemeldeter 400€ Job ist nun mal eine Nebentätigkeit.

    Noch dazu könnte es sein, dass sich dann die SOKA Bau meldet, da es sich um Bauleistungen handelt, und versucht an Kohle zu kommen......

    Da kommen so viele Probleme auf dich zu, dass es besser und einfacher ist die Leute bei der BG als "Gefälligkeitshelfer" o. ä. anzumelden
     
  16. damy

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    @Anda2012
    Wenn du dir sicher bist, dann mach es doch einfach so wie du willst. Warum fragst du dann hier noch rum? :confused:

    Die selbständigen hier im Forum wissen was alles erforderlich ist und was es kostet.
    Aber du scheinst ja einen Weg gefunden zu haben wie man es auch anders machen kann. :respekt

    Also los, auf was wartest du noch? :hammer:
     
  17. #17 Anda2012, 05.12.2012
    Anda2012

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    Ist schon lustig, da versucht man das ganze möglichst irgendwie gut rechtlich zu machen (und stellt eine spontane Idee ins Forum - why not?) und die Folgerungen hier - ich weiß nicht ob ich lachen oder einfach nur den Kopf schütteln soll...

    Mein Fazit ist: Ich werde auf jeden Fall eine Unfallversicherung für Bauhelfer abschließen. Alles andere funzt nicht.
    Ich will, dass mein Bau sicher gut gemacht wird, falls das hier noch keiner kapiert hat...
     
  18. #18 Gast036816, 05.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast ja sicher die bedingungen dieses forums gelesen und auch verstanden. dort steht etwas zum thema DIY drin. also kannst du dir wohl denken, dass du mit deiner idee nicht auf juhuu-schreie stoßen wirst und leute vom bau dir grünes licht geben werden. klar ist kopfschütteln angesagt, nur bei wem ist es angebracht?
     
  19. Neutal

    Neutal

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    Das Hauptproblem wird die Definition von Unfall:
    Plötzlich und unvorhersehbar eingetretnes Ereigniss.
    Spätestens hier weiß man, das die Versicherung nur bei einhaltung aller Arbeits und Sicherheitsbestimmungen zahlen wird. Bei groben Verstößen oder Unwissenheit kann es eng werden.
    Es sollte also schon eine wisende Person anwesend sein. Die oftmals privat verwendeten Hilfsmittel gehen also nicht. Haushaltsleiter hat auf dem Bau nicht zu suchen, Esstisch mit Bürostuhl zum Decke streichen auch nicht usw.
    Ist die Baustelle vernünftig abgesichert und halten sich Freunde und bekannte an die Vorschriften, dann gibt es auch keinen Ärger mit der BG.
     
  20. #20 Gast943916, 05.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Anda2012
    ich glaube du hast den Sinn vieler Antworten nicht verstanden, wir wollten dir aufzeigen, dass es mit der Anmeldung eines 400€ Jobs bei der Knappschaft nicht getan ist, es wird mehr auf dich zukommen...
     
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