Bindungsfrist an einen Darlehensantrag

Diskutiere Bindungsfrist an einen Darlehensantrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Community, wir haben vor 2 Wochen einen Darlehensantrag bei unserer Bank zur Finanzierung unseres Eigenheimes unterschrieben da alle zum...

  1. #1 misterbautzner, 18.06.2013
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    Hallo Community,

    wir haben vor 2 Wochen einen Darlehensantrag bei unserer Bank zur Finanzierung unseres Eigenheimes unterschrieben da alle zum Antrag benoetigten Unterlagen eingereicht wurden und das Angebot der Bank fuer 15Jahre unter den gegebenen Umstaenden akzeptierbar war. gegebene Umstaende sind, dass ich im Ausland angestellt bin zu deutschem Recht, meine Einkommensteuer 4xjaehrlich an das Finanzamt selber zahle und nur einen englischsprachingen Arbeitsvertrag besitze. Das war fuer die Bank soweit kein Problem, auch der Fakt das die Firma keine Betriebsstaette in DT hat war kein Problem (keine deutsche Gerichtsbarkeit).
    Nun ist es so, dass die Bank 1x pro Woche neue Unterlagen einfordert von denen vorher nie die Rede war, wie z.B einen deutschsprachigen Arbeitsvertrag, offizielle Kontoauszuege bis zurueck in 2012, Eigenleistungen bestaetigt vom Bauleiter obwohl diese schon beim Antrag mit eingereicht wurden usw. Es scheint dass die Bank uns irgendwie hinhalten + beschaeftigen moechte, was fuer das Bauvorhaben und mich (oft im Ausland unterwegs) recht nachteilig ist. WIr koennen keinen Werkvertrag ohne Finanzierungszusage unterschreiben und das Holzhaus wartet drauf produziert zu werden.
    Nun ist die Frage, in wieweit man rechtlich wie lange an diesen Darlehensantrag gebunden ist? Waere es moeglich, diesen zu widerrufen und wenn ja, in welcher Frist?
    Die Frage deshalb, da mein Kollege (wir beiden sind die einzigen Deutschen in dieser Firma) auch gerade ein Darlehen bewilligt bekommen hat bei einer Bank die nicht das unkomplizierter behandelt hat und auch um einiges schneller war.

    Vielen Dank im Vorraus,

    Gruesse aus Ostsachsen !
     
  2. Gwenny

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    Hallo,

    hat die Bank den Vertag schon unterschrieben?

    Du solltest auch eine Widerrufsbelehrung unterschrieben haben; schau mal da rein. Evtl. steht da etwas von 14 Tage Widerrufsrecht.

    Gruß,
    Gwenny
     
  3. #3 bobby81, 18.06.2013
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    Da ist ja erst der Antrag gemacht worden!
    Ein Vertrag wurde noch nicht unterschrieben. Genauso wenig die Widerrufsbelehrung!
    Du brauchst einfach den Vertrag nicht zu unterschreiben! Dann ist alles hinfällig.
     
  4. Einmal

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    Du hast ein Widerrufsrecht, das sollte in den Unterlagen stehen sonst einfach nachfragen, ich meine das waren 2 oder 4 Wochen (unabhängig von der Bank).

    Warum das bei Dir so ist?
    In der Regel gibt es bei einer Bank das 4-Augen-Prinzip. D.h. der fertige Vertrag mit allen Unterlagen wird noch einmal unabhängig von einer zweiten Person intern geprüft. Um Fehler, die Dein Ansprechpartner noch übersehen hat, zu finden. Die o.g. Nachforderungen kenne ich auch - in meinem Fall habe ich der Bank dann mitgeteilt, dass ich mich aus Zeitgründen für ein anderes Angebot entschieden habe (ich hatte zwei "fast" gleichwertige). Die andere Bank hat den Vertrag problemlos durchgewunken. Ich finde diese Nachforderungen nicht akzeptabel, man kann direkt am Anfang sagen, welche Unterlagen benötigt werden und setzt den Bauherrn damit unnötig unter Zeitdruck.

    Neben Deinen Randbedingungen (Bonität, Sonderfall Ausland etc.) hängt es also auch von interen Vorgaben in der Bank ab, ob und wie schnell der Antrag durchgeht.
     
  5. #5 misterbautzner, 18.06.2013
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    Danke fuer die Antworten, habe grad mit der Bank gesprochen und denen mitgeteilt dass es keinen deutschen Arbeitsvertrag gibt und geben wird und das ich von dem Antrag zurueck trete. War alles kein Problem soweit (zum Glueck). Ja es war nur ein Antrag und kein Vertrag, das hatte die Bank auch nicht wirklich clever erklaert (und ich auch net nachgefragt, deshalb war ich unsicher)

    Danke und viele Gruesse

    MrBautzner
     
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