Blower Door test und Grenzwerte

Diskutiere Blower Door test und Grenzwerte im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir haben einen Blower Door Test zu unsere Haus (BJ 2007) erhalten. Da wir eine Lueftungsanlage haben haben wir einen Grenzwert von 1,5...

  1. #1 Perry4711, 26.03.2009
    Perry4711

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    Hallo,

    wir haben einen Blower Door Test zu unsere Haus (BJ 2007) erhalten.
    Da wir eine Lueftungsanlage haben haben wir einen Grenzwert von 1,5 zu unterschreiten.

    Wir haben laut Protokol 1,47 erreicht, nicht beruehmt aber innerhalb des Grenzwertes.

    Jetzt stelle ich aber fest, dass Anstelle unseren Nutzflaeche von 238m² "nur" Netto Grunflaeche Af = 190m² angerechnet wurden, bei einem Raumvolumen von V=435m³

    Unserem energiepass entenhme ich aber eine Nutzfaleche von 239m² und wohl entsprechend auch ein hoeheres raumvolumen.

    Wird denn deiser BlowerDoor Testwert hoeher oder neideriger, sobald man mehr Raumvolumen hat ?

    Danke !
     
  2. #2 planfix, 26.03.2009
    planfix

    planfix Gast

    yepp, das kann schon passen.
    blower door werden netto volumen und netto flächen gerechnet. EnEV rechnet fläche total anders und volumen brutto.
     
  3. #3 Perry4711, 26.03.2009
    Perry4711

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    Hab nochmal nachgesehen, das "echte" raumvolumen unseres Hauses ist 567m²,
    also um ca. 30% mehr als im Blower Door Test angegeben.

    Ich meine das mich damals der Bauleiter "beschwichtigt" hat, das passt schon, wir haben das ausgebaute Dachgeschoss beim Test nicht eingerechnet, eigentlich sollte der wert besser sein.

    da aber mittlerweile so viele dokuemtne "fehlerhaft" sind, wie z.b. unser energiepass, bin ich mittlerweile mehr als skeptisch.
     
  4. #4 planfix, 26.03.2009
    planfix

    planfix Gast

    ne, ne auch wände weg. :shades
    also nur das luftvolumen. :motz
    in enev ist alles nach außenmaßen, also inkl. beheize gebäudemasse wie wände, dach und decken.
     
  5. #5 Perry4711, 26.03.2009
    Perry4711

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    nene, 567m3 ist wirklich das luftvolumen dass auch zur berechnung der KWL herangezogen wurde. Mit Waenden ists es mehr.
     
  6. #6 Bauwahn, 26.03.2009
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    Wenn das Volumen für das BDT-Ergebniss tatsächlich zu klein angesetzt wurde, dann verbessert sich beim Nachrechnen mit größerem Volumen das Ergebnis (n50 wird kleiner) , denn der absolut gemessene Leckageluftstrom bleibt ja gleich.
     
  7. #7 Kosmonaut, 27.03.2009
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    Wurde denn ein Protokoll mit den Fehlstellen bzw. Leckagen angefertigt? Meines Wissens müssen problematische Stellen nachgebessert werden auch wenn der Grenzwert unterschritten wurde.
     
  8. #8 planfix, 27.03.2009
    planfix

    planfix Gast

    Wenn da kein Fehler vorliegt, könnte ja durchaus das Volumen korrekt sein.
     
  9. KPS.EF

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    Der Abschnitt 6.1.1 "Innenvolumen" im des FLIB zur Messnorm DIN 13829 könnte gegebenenfalls weiter helfen. Der Prüfer sollte durch Angabe der Quelle für die Volumenermittlung klärend zur Sache beitragen ...

    KPS.EF
     
  10. #10 Andreas1705, 30.03.2009
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    Ab welchem Wert sollte man nach einem BDT eigentlich nach Mängeln suchen? Wir werden auch einen BDT machen, haben auch eine KWL geplant und ich befürchte, daß es bei einem Wert von 1,49 heißen wird: 'Liegt in der Norm - alles okay'. Auf www.luftdicht.de kann man aber nachlesen, daß bei guter Ausführungsqualität schonmal 0,5 und besser erreicht werden können. Kann ich als BH eigentlich verlangen, daß nach Mängeln gesucht wird und welcher Grad der Luftdichtigkeit ist bei der Bauausführung üblicherweise geschuldet, wenn nichts dazu vereinbart wurde.

    Gruß - Andreas
     
  11. #11 alex2008, 30.03.2009
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    nun Wenn Du gerne besser willst als die 1.5 Dann solltest Du dass eben vertraglich vereinbaren. Nagel den Planer und Ausschreibenden darauf fest dass es entsprechend in die LV, Planung und Überwachung reinkommt.
     
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