Bodenaufbau Keller

Diskutiere Bodenaufbau Keller im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Ich bin neu und freue mich, dass es hier die Möglichkeit gibt meine Fragen an euch Experten zu stellen! Wir sind seit Frühjahr...

  1. #1 gard3ner, 21.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.10.2024
    gard3ner

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    Hallo zusammen!

    Ich bin neu und freue mich, dass es hier die Möglichkeit gibt meine Fragen an euch Experten zu stellen!

    Wir sind seit Frühjahr 2023 in unserem Heim. Sämtliche Außenwände im Keller des Gebäudes wurden in WU Stahlbeton ausgeführt. Wir haben im Untergeschoss einen Raum mit knapp 20 Quadratmetern und einer Raumhöhe von 2.5 Metern. Der Raum befindet sich an einer Ecke des Gebäudegrundrisses und hat somit zwei Außenwände welche außen mit XPS gedämmt sind. Die Bodenplatte ist 25cm stark und wurde auf einer Sauberkeitsschicht aus Magerbeton (Stärke unbekannt) ausgeführt, ohne Dämmung. Die Bodenplatte hat ein Monofinish (Flügelgeglättet) und eine Farbbeschichtung. Eine Aussenwand hat einen Lichtschacht mit Fenster.

    Als Zusatzinfo möchte ich noch angeben, dass wir den Raum bis jetzt als Lager verwendet haben und wir im Sommer letzten Jahres Schimmel (an gelagerten Textilien) hatten. Der Bauträger hat dies auf die Baurestfeuchte und die Problematik mit der warmen Aussenluft für Belüftung begründet.

    Der Nutzungszweck des Raumes soll ein Hobbyraum und Möglichkeit für gelegentliche Büroarbeiten sein. Im besten Fall wäre er ein temporäres Gästezimmer, also mit Möglichkeit zur Übernachtung. Wir möchten den Raum nicht permanent beheizen und es kann Phasen geben in denen wir den Raum länger nicht nutzen. Und wir möchten auf keinen Fall Schimmel :)
    Nun planen wir, den Raum auszubauen um ihn für unsere Zwecke nutzbar zu machen.

    Deshalb beschäftigt mich derzeit das Thema Bodenaufbau.
    Unser Wunsch wäre ein Vinyl- oder Fliesenboden. Nur bin ich mir nicht sicher, welche Varianten langfristig gut und zulässig sind. Beheizt würden via Infrarot Heizpaneele oder Fussbodenheizung.

    Ich habe folgende Varianten dazu:
    - Vinyl/Fliesen direkt auf Bodenplatte (wäre das für sporadische Nutzung ausreichend? Die Bodenplatte ist ja ziemlich perfekt glatt. oder ist es unumgänglich, die Bodenplatte innenseitig zu dämmen?)
    - Dämmung und darauf Vinyl (welche Dämmung wäre geeignet bzw zu empfehlen?)
    - Dampfsperre, trittfeste Dämmung, FBH (actifloor), Fliesen/Vinyl (brauche ich eine Dampfsperre? Welche wäre geeignet?)
    - Dampfsperre, Dämmung, FBH/Estrich und dann Fliesen

    Habt ihr vielleicht Lösungen oder könnt aus Erfahrung welche empfehlen? Welche Produkte sollte ich für Dämmung / Dampfsperre verwenden?
    Wie lange kann die Baurestfeuchte noch ein Problem sein? Der Keller trocknet nun schon über 24 Monate.

    Ich bedanke mich wenn ihr bis hier unten gelesen habt ;) und freue mich auf eure Antworten!
     
  2. #2 Markl, 22.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 22.10.2024
    Markl

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    bin ke experte aber ,
    ich würde dieses Detail nehmen:Mauersperrbahn, FBH/Estrich und dann Fliesen
     
  3. #3 Tikonteroga, 23.10.2024
    Tikonteroga

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    Wie hoch könntest du denn beim Fußbodenaufbau gehen, so dass du z. B. noch eine ausreichende lichte Höhe unter der Türe hast?

    Bei der Dämmung sehe ich neben möglichen Vorgaben durch eine erhaltene Förderung die folgenden gesetzlichen Anforderungen (mind. 3 cm WLS 035 oder 4 cm WLS 045):
    1. Mindestwärmeschutz nach DIN 4108:2013-02 Tabelle 3 Spalte 4.3: 0,90 m²K/W => 1,11 W/m²K
    2. Anlage 7 (zu § 48) Nummer 6c (*) GEG: 0,5 W/m²K oder
      • (*) Werden Maßnahmen nach den Nummern [...] 6c [...] ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K) einzuhalten ist. Abweichend von Satz 1 ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) einzuhalten, soweit Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
    3. § 50 Absatz 1 Nummer 1 GEG
     
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