Bodenplattendämmung reduziert

Diskutiere Bodenplattendämmung reduziert im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo ich habe mal eine Frage bezüglich der Bodenplattendämmung.Für die Berechnung an meinem Haus wurde eine 100mm starke BPD vorgesehen...

  1. #1 Fritz1900, 05.03.2010
    Fritz1900

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    Hallo ich habe mal eine Frage bezüglich der Bodenplattendämmung.Für die Berechnung an meinem Haus wurde eine 100mm starke BPD vorgesehen KFW70.Jetzt hat der Bauträger aus Kostengründen nur 60mm eingebaut ohne mir was zu sagen.Was passiert und was kann ich tun ?:wow

    Gruß
    Fritz1900
     
  2. #2 Gast036816, 05.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Dämmung reduziert

    moin moin,

    mit Ihrem bauleiter zusammensetzen, dem bauträger eine mängelanzeige nach vob/b zustellen. Rausreißen und neu - ich würde es auf jeden fall erst einmal fordern und schauen wie der bauträger reagiert.

    Sind denn 100 mm vertraglich vereinbart? Warum aus kostengründen? Bauherr ist erst einmal der bauträger. Vielleicht gleicht der bauträger an wänden und dach den größeren wärmeverlust durch dickeren dämmstoff oder besserer wlg aus.

    freundliche grüße aus berlin
     
  3. TOKO66

    TOKO66

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    Falls ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen wurde, kann es passieren,
    dass es bei Nichteinhaltung der Randbedingungen der Wärmebedarfsberechnung
    bzw. hohen Abweichungen zwischen berechneten und Praxis-Primärenergiebedarf
    Ärger gibt.

    Für die Praxis würde ich vorschlagen, entweder rausreißen
    oder entsprechenderAusgleich in der Fußbodendämmung.

    Ciao
    Thomas
     
  4. #4 planfix, 07.03.2010
    planfix

    planfix Gast

    nicht nur die dicke der dämmung machts, sondern auch die wlz (wärmeleitzahl). die steht als wlg (wärmeleitgruppe) auf der verpackung und teilweise auch auf dem material am rand.

    wenn im enev nachweis 100mm wlg 035 gerechnet wurde und eingebaut werden 60mm mit wlg 045 dann ist das gleich doppelt falsch, aber mit sicherheit billiger.

    hat die der bt ein kfw förderfähiges haus zugesichert, dann könnte man diese sparmaßnahme auch als betrug werten.

    wird die enev nicht als bilanz gerechnet, sondern einzelne bauteile nachgewiesen, dann muß ein u- wert von 0,35 W7m²K für die bodenplatte erreicht werden. dazu brauchst du min. 90mm dämmung in wlg 035.
     
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