Brandschutz NRW notwendige Treppe?

Diskutiere Brandschutz NRW notwendige Treppe? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Da unser Bauamt immer noch Probleme macht… Situation: unten, im 1.OG eine große Wohn-Küche und von dieser abgehend Türen zu 2...

  1. #1 Andreas Teich, 07.11.2024
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    Situation:
    unten, im 1.OG eine große Wohn-Küche und von dieser abgehend Türen zu 2 Aufenthalts-/Wohnräumen und Bad.

    Darüber nur ein großer, ungeteilter ca 35 qm Aufenthaltsraum unter der Dachkonstruktion-
    auf einer Seite des Raumes 2 große, doppelflügelige Terrassentüren zur ca 12 qm Terrasse.

    Zwischen beiden Räumen gab es als einzigen Zugang nur eine steile, schmale Treppe mit Klappe über dem Treppenloch als Raumabschluß.
    Ist brandschutzrechtlich in jedem Fall eine notwendige Treppe (80 cm breit, 21 cm Steigungshöhe etc) erforderlich oder gibt es Ausnahmebestimmungen,
    zB da sich die Treppe in der eigenen Wohnung befindet?
     
  2. #2 Fred Astair, 07.11.2024
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  3. #3 Andreas Teich, 12.11.2024
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    Danke…
     
  4. #4 Fabian Weber, 12.11.2024
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    Wenn der Raum unterm Dach kein Aufenthaltsraum ist, dann ist alles ok. Es kommt also auf die Nutzung an, bzw. auch auf die Raumhöhe etc.
     
  5. #5 Fred Astair, 12.11.2024
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  6. #6 Fabian Weber, 12.11.2024
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    Ja, aber vielleicht kann man ja an der Definition drehen und es NICHT als Aufenthaltsraum bezeichnen, weil es baulich kein Aufenthaltsraum ist.
     
  7. #7 DasKleineHaus, 12.11.2024
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    Kann man das so pauschal sagen? Wenn die Türen im 2.OG auf eine Terrasse führen und diese leicht mit Rettungsgerät erreichbar ist - oder einen sicheren Abstieg erlaubt - kann u. U. doch auch der Zweite Rettungsweg ausreichen?
     
  8. #8 Fred Astair, 12.11.2024
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    Warum heißt wohl der zweite Rettungsweg zweiter Rettungsweg? Denke mal nach.
     
  9. #9 DasKleineHaus, 12.11.2024
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    Vielen Dank für Deine freundliche Nachfrage, auf die ich hier gerne eingehe.
    Wir wissen nicht, wie das Geschoss gestaltet ist, ob es vielleicht eine zweite Fluchtmöglichkeit z.B. über ein Dachflächenfenster gibt, das als Ausstieg und für eine Rettung geeignet ist. Die Bewertung, ob das Dachgeschoss zwei Rettungswege hat, kann letztlich nur von den fachlich zuständigen Stellen geklärt werden. Ich wollte nur aufzeigen, dass das Gesetzt nicht vorschreibt, dass der Rettungsweg zwingend über die innenliegende Treppe LBO erfolgen muss, wenn es alternative Ausgänge gibt, die den Vorschriften entsprechen. Wir haben das Thema auch bei unserem Dachbodenausbau gehabt. Unsere Treppe ist definitiv nicht den Vorschriften entsprechend, da es ein altes Fachwerkhaus ist, wir haben aber eine Fluchtmöglichkeit zur Straße über ein Giebelfenster und eine zur Hofseite über eine Gaube. RLP.
     
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