Brandschutzfenster bei Nutzungsänderung Scheune

Diskutiere Brandschutzfenster bei Nutzungsänderung Scheune im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Dank dem Forum werde ich jetzt für den Scheunenumbau eine Nutzungsänderung beantragen, den vollen legalen Weg gehen. Ich hätte nur eine...

  1. jomay

    jomay

    Dabei seit:
    17.11.2009
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Erlingsdorf
    Hallo,

    Dank dem Forum werde ich jetzt für den Scheunenumbau eine Nutzungsänderung beantragen, den vollen legalen Weg gehen.
    Ich hätte nur eine Frage offen zum Brandschutz.

    Die Scheune steht auf 2 Seiten auf Grenze. Die Rückseite gerenzt unmittelbar an ein bestehendes Gebäude des Nachbarn an.

    Hier ist auch die Dachschräge. Hier können wir Dachfenster reinmachen, im Abstand 1,5 m zur Außenwand, so zumindest meine Information.

    Wie hat mein lieber Nachbar gesagt, die Fenster gefallen ihn nicht, immerhin auf 12 Meter Höhe. Mehr will ich mich dazu nicht äußern, mich wundert aber immer, wie solche Vollidioten vom Gesetz geschützt werden.

    Gibelseitig steht die Scheune auf Grenze. Hier sind im Prizip zwei Löcher in der Wand, die mit einem Bretterverschlag verschlossen sind. Die Löcher sind seit 1952 in der Scheune.

    Sollten wir die Nutzungsänderung durchkriegen, wir planen lediglich einen isolierten Raum als Abstellraum und einen Hobbyraum, möchten wir die genannten Löcher als Fenster nutzen. Allerdings ohne Glasbausteine.

    Die Wand steht frei zur Einfahrt des Nachbarn, frage, welche Fenster können wir hier nutzen?

    Nächste Frage, ordentlich wie ich bin habe ich den Nachbarn darüber informiert, dass wir was umbauen. Originalton, wenn hier keine Glasbausteine reinkommen, mauert er eine Mauer hoch (9 Meter) damit dann kein Licht reinkommt, seine Einfahrt würde zwar schmäler, aber das wäre ihm wurscht. Soviel zum Thema Niveau.

    Mein lieber Nachbar hatte, das zur Anmerkung, schon einige Prozesse laufen, mit einem anderen Nachbarn. Hier gings um Körperverletzung usw. Der Kerle wurde damals ganz schön rangenommen. Hat aber nichts gelernt. Grund waren Baustreitigkeiten:sleeping:sleeping

    Frage kann mir jemand sagen welche Fenster eingebracht werden müssen, bzw. ob er die Mauer bauen kann?
    Hat jemand vielleicht eine Idee welcher Fensterhersteller was liefert?

    Ganz herzlichen Dank.

    Viele Grüße
    Josef
     
  2. #2 Schwarz, 14.12.2009
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    hallo Josef,

    grenzständige wände werden baurechtlich als gebäudeabschlusswände bewertet und sind als brandwände auszubilden. genauer erklärt dir das dann dein planer, der hier auch in der ausführungsplanung bestimmt ein paar details dazu anfertigen wird.

    jedenfalls sind die wände öffnungslos (!) auszuführen. schnaittach klingt nach bayern. also gilt hier die bayrische bauordnung.

    öffnungen siehe das folgende zitat.

    1Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig. 2Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.

    willst du nun unbedingt öffnungen transparenter art geht das nur auf dem weg einer abweichung (im baugenehmigungsverfahren). auch das erklärt dir dein architekt dann genauer. unter umständen bekommst du diese abweichung dann sogar genehmigt und darfst dann öffnung vorsehen und diese mit fenstern der bauart F90 (in der regel dann aber nicht zum öffnen vorgesehen) versehen. eine diskussion zu dem thema gab es letztens unter http://www.brandschutzfachplaner.de...7210a2fc8a544f4&frageID=3321&li=1&sub=BS&as=1

    schwarz
     
  3. jomay

    jomay

    Dabei seit:
    17.11.2009
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Erlingsdorf
    Hallo Miteinander,

    ich bin den Weg der Genehmigung geangen, mit Architekt an der Seite. Wir haben am 05.02.2010 eine Nutzungsänderung beantragt mit Einbau (in vorhandene Öffnungen) von F30 Brandschutzfenstern. Den Plan habe ich letzte Woche genehmigt bekommen, man beachte die Zeit.

    Die Dachflächenfenster darf ich auch reinbauen, grenzseitig, muss aber einen Grenzabstand von 1,25 m einhalten.

    Leider waren die Leute im Amt wenig kooperativ, bei den Dachflächenfenstern haben die übersehen, dass eine Grenze schräg läuft, und ich durfte wieder antreten.

    Gut, jetzt ist die Geschichte durch, es lebe der Bürokratismus in Deutschland, ich werde jedenfalls nichts mehr bauen. Besonders kooperativ und kundenorient war der Brandschutzwart am Landratsamt, aber gut, was solls.

    Das wars dann.

    Viele Grüße
    Josef
     
  4. hps10

    hps10

    Dabei seit:
    25.04.2010
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt + Tragwerksplaner
    Ort:
    Bonn
    Ob dies das Ende Ihrer Schwierigkeiten ist wage ich zu bezweifeln.

    Ob dies das Ende Ihrer Schwierigkeiten ist wage ich zu bezweifeln.

    Sie haben wohl großes glück mit der so erteilten Baugenehmigung gehabt, aber ob Ihr
    Nachbar dies so hinnimmt steht auf einem anderen Blatt und müssen Sie wohl abwarten.

    Meine Meinung nach hat Kollege Schwarz, die Angelegenheit richtig kommentiert!

    Ergänzend dazu erlaube ich mir folgenden Hinweis.

    Eine Baugenehmigung wird immer unter dem sg. Vorbehalt „ Diese Genehmigung wird
    unbeschadet rechter dritter erteilt.“
    Also auch ua. unbeschadet des geltenden Nachbarschaftsrechts.

    Also bitte nicht zu früh freuen, Ihr Nachbar kann Ihnen noch erheblichen Ärger
    und Baustopp per EA. bereiten, darauf sollten Sie vorbereitet sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hps.
     
  5. jomay

    jomay

    Dabei seit:
    17.11.2009
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Erlingsdorf
    Nochmals herzlichen Dank für die Information. Ich gehe eigentlich davon aus, dass geschossen wird seitens des Nachbarn. Nur generell die Frage, wie lange kann der Gute Einspruch erheben, soweit ich weiß, 4 Wochen nach Genehmigung, ist das richtig?
    Ich würde es so gestalten, abwarten ob in der Einspruchsfrist was kommen und danach loslegen, oder liege ich irgendwie falsch?
    Herzlichen Dank für eine Information im Voraus.
    Viele Grüße
    Josef Mayer
     
  6. jomay

    jomay

    Dabei seit:
    17.11.2009
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Erlingsdorf
    Hallo nochmal,

    eins habe ich vergessen, der Stadel hatte grenzseitig vorhandene Öffnungen. Die Öffnungen wurden bereits im Stadel (1950) angebracht. Sprich ich mache ein Loch mit einem F30 Fenster dicht.
    Diese Information sollte ich noch anbringen.

    Trotzdem Euch allen ganz herzlichen Dank für jede konstruktive Antwort.

    Viele Grüße
    Josef
     
  7. hps10

    hps10

    Dabei seit:
    25.04.2010
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt + Tragwerksplaner
    Ort:
    Bonn
    Hallo Herr Mayer,

    Hallo Herr Mayer,

    Leider ist Ihre Annahme der Nachbar könne nur innerhalb 4 Wochen nach Genehmigung Einspruch einlegen nicht zutreffend.

    Ihr Nachbar kennt die den Genehmigungsinhalt ja zunächst nicht, oder liegt diesem die vor.

    Leider kann er während der gesamten Bauzeit, sobald er etwas entdeckt welches ihm nicht passt Einspruch bzw. Widerspruch einlegen, ob die Genehmigungsbehörde darauf eingeht lassen wir mal dahingestellt.

    Selbst wenn die Bauaufsichtbehörde nicht auf Einwende des Nachbarn eingeht, so hat dieser leider immer noch die Möglichkeit aufgrund anderen Gesetzes, wie zum Bsp. Nachbarschaftsrecht etc.,

    beim zuständigen Gericht eine sg. (EA) Einstweilige- Anordnung (Einstweilige Verfügung) zum vorläufigen Baustopp, bis zur richterlichen rechtlicher Klärung, zu erwirken.

    Dazu muss er wohl gute Gründe angeben, welches einem spitzfindigen Anwalt in der Sache wohl gelingen könnte.

    Über einen Antrag auf EA wird in der Regel von Rechtspfleger innerhalb wenigen Tagen entschieden.

    Sollte das Gericht dem EA-Antrag des Nachbarn stattgeben, so können Sie wiederum einen Eilantrag zur Aufhebung dieser Anordnung bei Gericht stellen, würde Ihrem Aufhebungsantrag nicht stattgegeben so liegt Ihre Baustelle in den strittigen Punkten, bis zur gerichtlichen Klärung, leider still.

    Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur einige Hinweise auf evtl. Möglichkeiten.


    Mit freundlichen Grüßen
    HPS
     
Thema: Brandschutzfenster bei Nutzungsänderung Scheune
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. umbau scheune brandschutz

    ,
  2. scheune zur wohnung umbauen brandschutz f90

    ,
  3. Scheune umbauen hobbyraum

    ,
  4. scheune zu wohnhaus umbauen bramdschutz ,
  5. scheune zu garage umbauen brandschutz,
  6. Brandschutz Ausbau scheune,
  7. wohnung in scheune einbauen,
  8. alten stadel zur garage umbauen,
  9. nutzu gsänderung stadel in wohnhaus,
  10. brandschutzfenster wohnraum,
  11. brandschutzdecke in Scheune Einbauen,
  12. scheunenumbau zum wohnhaus Gesetze
Die Seite wird geladen...

Brandschutzfenster bei Nutzungsänderung Scheune - Ähnliche Themen

  1. Brandschutzfenster F60 mit Drehflügel

    Brandschutzfenster F60 mit Drehflügel: Hallo Zusammen, für eine Ausschreibung benötige o. a. Fenster. Weitere Info´s im Anhang. Da ich bereits dutzende Fensterbauer angeschrieben habe,...
  2. Brandschutzfenster in Wintergarten auf Grenze

    Brandschutzfenster in Wintergarten auf Grenze: Hallo zusammen, ich habe 2014 eine Doppelhaushälfte mit Wintergarten erworben. Im Zuge der Wintergartensanierung kam nun heraus, dass der...
  3. Brandschutzfenster

    Brandschutzfenster: Hallo an Alle, ich bin zur Zeit am renovieren und umbauen meines Hauses. Das Haus steht im Kreis Offenbach/Hessen. Auf einer Seite wurde das...
  4. Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?!

    Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?!: Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Kontext Baurecht und Fenster im Hinblick auf Brandschutz. Ich habe ein Haus in der Nähe von...