Brüstungshöhen

Diskutiere Brüstungshöhen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! Trotz Beratung durch unseren Architekten und den Bauleiter können wir uns nicht so recht entscheiden, was zwei Brüstungshöhen im geplanten...

  1. Azalee

    Azalee

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    Hallo!

    Trotz Beratung durch unseren Architekten und den Bauleiter können wir uns nicht so recht entscheiden, was zwei Brüstungshöhen im geplanten Neubau angeht. Vielleicht habt ihr noch Tipps.

    An der Ostseite unseres Hauses befinden sich im OG das Badezimmerfenster und eins von zwei Fenster des Kinderzimmers (das andere bekommt die 87,5cm). Aus optischen Gründen hätten wir gerne in beiden die gleiche BRH. Beide Fenster sollen 1,80m breit werden.
    Gegenüber (andere Straßenseite) wird ein Haus stehen.

    Problem: Im Bad hat man meist ja lieber eine etwas höhere BRH, im KiZi darf sie ruhig normal hoch sein (wären hier Rohbaumaß 87,5cm). Vor dem Fenster steht evtl. mal ein Schreibtisch, und von dort aus soll man (im Sitzen) den schönen Ausblick nutzen können. Folgende Varianten sind also denkbar:

    a) Beide BRH auf 87,5cm Rohbaumaß (ca. 11cm kommen drauf, bis das Glas beginnt).
    + Ausblick aus KiZi im Sitzen möglich
    - Badfenster gewährt mehr Einblicke als bei höherer Brüstung

    b) Beide BRH auf eine hohe Brüstung, z.B. 137cm.
    + Quasi keine Einblicke ins Bad möglich
    - Kein Ausblick nach Osten aus KiZi möglich (und aus Bad auch nur, wenn man direkt vor dem Fenster steht)

    c) Zwischenlösung: Beide BRH 10cm höher als normal, also auf 97,5cm, mit Fenster dann 108,5cm
    o Ausblick aus KiZi ist gerade noch möglich
    o Badeinblicke sind zumindest etwas eingeschränkt

    b) fällt raus, weil da der Ausblick komplett weg wäre, und das wäre sehr schade. Es würde dem KiZi einiges nehmen.

    Wir haben uns überlegt, dass man beim Bad ja sowieso etwas gegen Einblicke (bei Beleuchtung) machen muss, d.h. auch bei erhöhter Brüstung müsste dort eine Gardine oder ein Schieberollo o.ä. hin. Es ist eben die Frage, ob es dann überhaupt noch einen Unterschied macht, ob das Fenster 10cm weiter oben oder unten beginnt. Wahrscheinlich ist es mehr so ein Gefühlsding, also dass man sich mit leicht erhöhter Brüstung etwas geschützter fühlt als mit normal tiefer.

    Oder was meint ihr?

    Danke fürs Lesen ;)

    Gruß,
    Christiane
     
  2. #2 Thomas B, 18.10.2010
    Thomas B

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    Hier mal die notwendige Brüstungshöhe überprüfen. Wenn 87,5 cm Rohbauhöhe ist, dann gehen noch ca. 10 - 16 cm -je nach FB-Aufbau- weg. Das wird dann eine recht niederige fertige Brüstungshöhe --> Absturzgefahr!!!!

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 Stef1969, 18.10.2010
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    Also wir standen vor der gleichen Entscheidung und haben uns für b) entschieden.

    Argumente:

    1) Kinderzimmer hat noch ein zweites (bodentiefes) Fenster nach Süden raus und

    2) wir wollen nicht jedes Mal den Rolladen zumachen, wenn jemand in der Badewanne sitzt.
     
  4. #4 RMartin, 18.10.2010
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    Schaut mal in Eure Landesbauorndung. Hessen schreibt glaub ich aller mindestens schonmal 80cm BRH vor.... aber nicht ab OK Roh; siehe auch Beitrag #2 von Thomas.

    Bei kleinen Kindern würde ich aber nicht nur die MindestBRH wählen :)
     
  5. #5 Skeptiker, 18.10.2010
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    Bei Einhaltung der baurechtlich erforderlichen Mindesthöhe mein Vorschlag weil:

    - Bei künstlicher Beleuchtung eh kein Sichtschutz mehr besteht, also eine zusätzliche Maßnahme wahrscheinlich sowieso notwendig wird

    - Eine nachträgliche Erhöhung der "Sichtschutzoberkante" mit je nach Geschmack Scheibengardine, Jalousie, Mattierungsfolie immer noch möglich ist, eine Absenkung aber nicht.

    - Außerdem ist die Sorge "etwas weggeguckt" zu bekommen individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt und sollte deshalb eher mit "weichen" Mitteln beantwortet werden um die Antwort ggf. später noch anpassen zuu können.
     
  6. #6 Thomas B, 18.10.2010
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    §35 (3) HBO: 80 cm.

    Aber: Das ist -meines Erachtens- zu wenig! Menschen werden größer, der Körperschwerpunkt (irgendwo in Bauchnabelhöhe) wandert nach oben....

    Bei RBH 87,5 cm und einer unterstellten FB-Höhe von 12 cm (nicht eben viel), verblieben 75,5 cm....nimmt man den unteren Fensterstock hinzu wird das reichen! Ist der FB-Aufbau höher, kann es eng werden.

    Gruß

    Thomas
     
  7. #7 Skeptiker, 18.10.2010
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    Da gibt's aber auch harmlosere und einfacher rückbaubare Mittel als Kindersicherung: Abschließbare Oliven, gesicherte Haken etc.. Spätestens wenn Zweijährige anfangen Stühle oder andere Möbel umherzuschieben ist übrigens keine Brüstung mehr hoch genug!
     
  8. #8 Thomas B, 18.10.2010
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    ...naja...ich finde halt eine BRH von 80 cm (egal ob zulässig oder nicht!) eher unangenehm. Das mag zwar jeder anders empfinden, ich würde es aber bei der planung zumindest berücksichtigen (überdenken?).

    Thomas
     
  9. Azalee

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    Danke für eure Antworten!

    Sorry, da habe ich mich vermutlich laienhaft falsch ausgedrückt. Ich meinte die Höhe der Aussparung in der Wand, aber über fertigem Fußboden. Zumindest habe ich das so aus der Baubesprechung im Kopf. Ich frage es aber sicherheitshalber noch mal nach.

    Danke für die guten Überlegungen. Ähnlich hatten wir auch nachgedacht, deshalb fiel die Entscheidung definitiv gegen b). Offen ist eben noch, ob eine leichte Erhöhung (die ja kaum Ausblick wegnimmt) sinnvoll wäre oder nicht. Evtl. machen 10cm aus, dass man im Bad nicht als erstes zum Fenster rennt oder etwas zuzieht, wenn man das Bad auch nur betritt...

    Im KiZi hätte man mit Variante c) allerdings dann zwei unterschiedliche BRHn: die 97,5cm nach Osten und 87,5 nach Süden (wie gesagt, meines Wissens über fertigem FB). Ob das wohl "stört"?
     
  10. Azalee

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    Nachtrag: Habe gerade telefoniert. Ich hatte es richtig in Erinnerung; die angegebenen Maße sind über dem fertigen Fußboden gerechnet.
     
  11. #11 Skeptiker, 18.10.2010
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    Warum fragst Du dann noch explizit danach? :(

    Mich stört das erheblich mehr als ein 20 oder 40 cm hoher lichtdurchlässiger (!!!) aber uneinsehbarer Folienstreifen am Badezimmerfenster. Die 10 cm mehr BRH bringen praktisch keinen Sichtschutz, Ihr habt Euch da glaube ich eher etwas verrannt. Aber das willst Du ja anscheinend nicht hören ... :(
     
  12. Azalee

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    Dass wir b) nicht möchten, habe ich doch im ersten Post schon geschrieben. Es ist aber eine theoretische Möglichkeit, deshalb war die mit drin.

    Und natürlich haben wir uns schon viele (zu viele?) Gedanken gemacht und einen Favoriten gefunden. Mit meiner Frage hier im Forum habe ich mir erhofft, weitere Argumente bzw. Sichtweisen und evtl. neue "Gewichtungen" der Aspekte zu erfahren. Das hat ja auch schon sehr gut geklappt, deshalb war mein Dank absolut aufrichtig gemeint :)

    Natürlich will ich das hören! Alle Hinweise helfen uns, für und wider abzuwägen, damit letztendlich eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen werden kann, die möglichst viele Aspekte berücksichtigt hat.

    An eine lichtdurchlässige Mattfolie hatte ich vorher z.B. noch gar nicht gedacht. Das könnte ich mir ganz gut vorstellen.
     
  13. glaser

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    Wenn Sie es ganz genau wissen möchten Schauen sie doch einfach mal in die MBO §38 rein.
    von 1-12m Absturzhöhe 0,90m
    über 12m 1,10m

    Wird aber in jedem Bundesland anders gehandhabt
    NRW z.b §11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen mind. 1,10m
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 12.11.2010
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    Meister Glaser - die MBO hat keine Wirung. Es gelten die LBOs.
    Und die sollte man lesen können.
     
  15. #15 Baufuchs, 12.11.2010
    Baufuchs

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    Nach BauONW bis 12m Brüstungshöhe = 80cm, wenn statt Brüstung Außengeländer = 90cm.

    Ist auch nicht § 11, sondern § 41.
     
  16. #16 Thomas B, 12.11.2010
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    Wen interessiert die BauONW in Hessen? Aber egal: Hessen hat tatsächlich auch 80 cm! Das zumindest legt die Vermutung nahe, daß die Menschen in NW und natürlich auch in Hessen eher kleinwüchsig, also von zwergenhafter Gestalt sind....
     
  17. #17 Baufuchs, 12.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bezog sich auf Antwort von GLASER.

    Was interessieren mich die Hessen :biggthumpup:
     
  18. sniper

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    das liegt daran das viele in NRW unter tage arbeiten ,dann iss das von vorteil:D
     
  19. #19 susannede, 14.11.2010
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    Da dank Wärmeschutz die Außenwände immer dicker werden, damit auch die Laibungstiefen raumseits, unter Fenstern keine Heizkörper mehr angeordnet werden müssen, wäre mal darüber nachzudenken, ob BRHs von 40-45cm (FFB bis OK Fensterbank = Sitzhöhe) was wären. Als Lese-Erker.

    Die kleinen-Kinder-Abstürze sind nur mit abschließbaren Griffoliven zu lösen (bei Erhalt der Kippfunktion), die kann man ja später tauschen, siehe Skeptiker. Denkbar sind auch Geländer wie bei französischen Balkonen, Festverglasungen im Brüstungsbereich oder Stangen außen.
     
  20. Julius

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    Ich verstehe die ganze Debatte nicht!

    Zur Lösung des Problems von unerwünschtem Einblick in Badezimmer wurde schon vor Jahrhunderten das Strukturglas erfunden.
     
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