BY: Abstandsflächen am Hanggrundstück (kein Bebauungsplan)

Diskutiere BY: Abstandsflächen am Hanggrundstück (kein Bebauungsplan) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich möchte ein schmales Baugrundstück (13m Breite) erwerben bin aber etwas "überrascht" darüber, wie die Abstandsflächen des...

  1. #1 vollmurx, 16.11.2015
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    Hallo zusammen,

    Ich möchte ein schmales Baugrundstück (13m Breite) erwerben bin aber etwas "überrascht" darüber, wie die Abstandsflächen des benachbarten Reihenhauses interpretiert wurden.

    Zu sehen auf dem folgenden Bild sind Untergeschoss (wird größtenteils als Wohnraum ausgebaut), sowie Erdgeschoss.
    Dazu kommen noch Ober- und Dachgeschoss, die jedoch ca. 50cm nach "innen" versetzt gebaut werden. (also 50cm weiter entfernt von der Grundstücksgrenze)

    abstand - Kopie.jpg

    Meine Fragen dazu sind: Muss nicht die Höhe des Untergeschosses auf die Abstandsflächen eingerechnet werden? Letztlich steht man hier auf der zukünftigen Terrasse vor einer 5m hohen Wand, die weniger als 3m von der Grundstücksgrenze steht.

    Und die oberen Stockwerke betreffend, die dem Ganzen noch 5,5m Höhe hinzufügen werden: Kann der Nachbar durch das 50cm versetzte Bauen die Abstandsvorgaben vollständig umgehen?

    Wäre schön, wenn irgendjemand etwas dazu sagen könnte.

    Viele Grüße,

    Maxi
     
  2. #2 vollmurx, 16.11.2015
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    Das Foto wurde aufgenommen von dem Grundstück, das ich kaufen möchte.
    Das Bundesland ist Bayern.
     
  3. #3 ManfredH, 16.11.2015
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    ManfredH Gast

    Massgebend ist die Wandhöhe, d.h. die Höhe von OK Gelände bis OK Wand bzw. Schnittpunkt Wand/Dach. Welche und wieviele Geschosse sich dahinter im Inneren des Gebäudes verbergen, ist völlig unrelevant.
    Bei geneigtem Gelände ergeben sich an der oberen und unteren Gebäudeecke unterschiedliche Höhen und demzufolge eine trapezförmige, also nicht parallel zur Grundstücksgrenze begrenzte Abstandsfläche, d.h. an der unteren Ecke ist die Tiefe der Abstandsfläche grösser.

    Es gibt die Möglichkeit, bei einer Wandlänge von weniger als 16 m die erforderliche Abstandsfläche zu halbieren; das könnte dem Bild nach zu urteilen vor der Giebelwand des Nachbargebäudes durchaus der Fall sein. Weniger als 3,0 geht aber nicht, und auch die 3 m als Mindestabstand sind (bei Halbierung) nur möglich, wenn die Wandhöhe nicht grösser als 6 m ist.
     
  4. #4 Thomas B, 16.11.2015
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    ...und die 6m dürften wohl locker gerissen werden:

    UG:...sagen wir 2,82m
    EG:......dto.
    OG:....dto.
    DG:...gönnen wir dem Haus einen Kniestock von 50cm? O.K., dann wird mit dem Rücksprung quasi egalisiert und wir betrachten ihn nicht.

    Verblieben...ganz grob... 3 x 2,82m = 8,46m. Somit wäre hangabwärts ein Abstand von ca. 4,23m einzuhalten.
     
  5. #5 SirSydom, 16.11.2015
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    1) Bezugspunkt ist, wenn nichts anderes von der Bauaufsichtsbehlörde festgelegt wurde, die natürliche Geländeoberfläche
    2) relevant ist der Giebel nur, wenn er >= 45Grad geneigt ist. Zwischen 45 und 70 zu 1/3, darüber voll.
    3) auf dem Foto sieht das nach mehr als 3m aus
    4) Es könnte H/2 für diese Seite geltend gemacht worden sein.

    Annahme: UG 1.5m, EG 3m, Kniestock 1m, Dachneigung <45: 5,50m, halbiert 2,75, also 3m. => passt.

    Könnte also alles seine Ordnung haben.
     
  6. #6 Thomas B, 16.11.2015
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    Nachtrag: Hoppla...habe jetzt doch das gesamte DG "unterschlagen". Die Giebelhöhe wird zu 1/3 angesetzt. Kommt also noch hinzu. Auf den Längsseiten kann diese 1/3 betragen (ab45° Dachneigung) oder bleibt ganz unberücksichtigt (bis 45°).
     
  7. #7 Thomas B, 16.11.2015
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    Nee Dominik!

    Giebelhöhe wird immer gerechnet. Lediglich traufseitig stimmt "Deine" Regelung (Punkt 2)

    Und: UG wird sicher höher sein (Terrassentüren!); EG: O.K., Kniestock...gerne...aber erst kommt noch das OG!

    Während ich nur die Giebel unterschlagen habe, hast Du ein ganzes Geschoß weggenommen, Du schlimmer!

    Nehmen wir einfach mal die 5,50 m an, die in #1 geschrieben wurden, so haben wir wohl ein Flachdach zu erwarten.

    Wir hätten somit 2,82 + 2,82 + 5,50 = 11,14m / 2 = 5,57m.

    Ja...das nennen ich raten...mehr ist es ja nicht. Keiner weiß so recht was da geplant ist (wie hoch!)
     
  8. #8 SirSydom, 16.11.2015
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    Das OG habe ich mit 1m Kniestock gerechnet - so ist es bei vielen RH und DH ausgeführt. Könnten auch 2m sein, oder so wie du geschrieben hast mit Kniestock erst im DG.
    Muss der TE mal sagen..

    Aber beim Giebel haste recht, 1/3 auch unter 45Grad.

    Trotzdem glaube ich, das das hinkommen kann. 3m sind in der Realität verdammt wenig!
     
  9. #9 Thomas B, 16.11.2015
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    Jau...3m sind wenig. Und meines Erachtens reichen diese ja auch weitem nicht. Es dürfte irgendwas zw. 4,00 und 5,50 m sein. Je nachdem...
     
  10. #10 Thomas B, 16.11.2015
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    Und bevor wir weiter raten: wie weit ist denn das Nachbarhaus nun entfernt? Wie hoch soll es werden????
     
  11. #11 vollmurx, 16.11.2015
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    Danke für die Infos schonmal.

    Es handelt sich um das linke Reihenhaus:

    http://www.muellerwohnbau.de/objekte/lauf-a-d-pegnitz-baerenschanzstrasse.html
    (Seite ganz runterscrollen)

    Kniestock ist also nicht vorhanden, 16m Länge werden auch nicht überschritten vermute ich.

    Die Dachneigung kann ich schlecht einschätzen, 45° werden vermutlich überschritten. Aber fraglich bleibt, ob das überhaupt eine Rolle spielt, wenn das ganze "eingerückt" gebaut wird.
     
  12. #12 vollmurx, 16.11.2015
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    Die Höhe des Hauses kenne ich noch nicht und den Abstand habe ich noch nicht gemessen. Das werd ich morgen abend nachholen.

    Die Frage bleibt, ob die Höhe über dem Erdgeschoss überhaupt maßgeblich ist?
     
  13. #13 vollmurx, 16.11.2015
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    Da ein einzelnes Haus 5,50m breit ist (weitere Angaben habe ich leider nicht), gehe ich von einer Höhe von mindestens 8m ohne Untergeschoss aus.
    Rechnet man das hinzu, werden ca. 10,8m erreicht.
     
  14. #14 ManfredH, 16.11.2015
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    Wie Thomas weiter oben auch schon geschrieben hat: Auf der Giebelseite ist die Dachneigung egal, hier ist bei jeder Neigung die Höhe des Giebels (also von Schnittpunkt Dach-Wand bis First, vertikal gemessen) zu 1/3 anzusetzen.
    Die Unterscheidung <45° / 45-75° / >75° betrifft nur die Traufseite.
     
  15. #15 Thomas B, 16.11.2015
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    Letztendlich hilft nur eines: Nachmessen, wie weit das REH von der Grenze entfernt ist und dann sieht man weiter.
     
  16. #16 vollmurx, 16.11.2015
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    Habe es mal gerade in der Dunkelheit nachgemessen.
    An der Unterseite des Hangs, also an der Stelle, wo das Trapez(Abstandsfläche) die längere Seite haben müsste, sind es 365cm. (+-10cm für Zaunbreite und endgültiger Wandstärke)
    Habe mich also doch deutlich verschätzt.
    Die andere Seite des Trapezes war nicht begehbar, ist aber vermutlich kürzer.

    Es könnte also (wenn man noch etwas Toleranz für das ursprüngliche Bodenrelief dazurechnet) passen, wenn die eingerückte Seite getrennt von den unteren Geschossen betrachtet wird.

    unterer Teil
    280+280 = 560
    560/2=380

    Beim eingerückten Teil darüber:
    ( Obergeschoss + "Giebelhöhe" /3 ) / 2
    Die reine Dachgeschosshöhe wird also außer Acht gelassen, korrekt?

    Diese Abstandsfläche würde dann von der Wand des Obergeschosses gemessen, es würden also die oben erwähnten eingerückten ~50cm berücksichtigt.

    Auch das würde sehr wahrscheinlich als Abstandsfläche reichen.
     
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