Dach-Gauben

Diskutiere Dach-Gauben im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen ! Ich schreibe hier zum ersten Mal. Verzeihen Sie eventuelle Fehler..... Nachbar von einer DHH baut u.a. eine Gaube (schwarz, ohne...

  1. #1 Quadratmaus, 18.02.2016
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    Hallöchen !
    Ich schreibe hier zum ersten Mal. Verzeihen Sie eventuelle Fehler.....

    Nachbar von einer DHH baut u.a. eine Gaube (schwarz, ohne Genehmigung etc.). Dies ist aber nicht mein Problem. Das sollen die Ämter bearbeiten. - Das Problem für mich ist, dass Nachbar k e i n e
    Abstandsflächen einhält. Angeblich greift bei der BayBO weder Art. 6 noch 57.
    Die Länge der Nachbar-DHH beträgt rd. 11,6 m. Nun sagt das LRA, wenn die Gaube nicht 1/3 von dieser Nachbarfläche betrüge, sei sie nicht genehmigungspflichtig. Wichtig sei Art. 30.
    Welcher Architekten-Anwalt oder Architekt weiss mehr und könnte mir helfen?
    In Bayern gelten sonst die Abstandsflächen 3 m bei Gebäuden bzw. 1,25 m bei Gauben.
    D a n k e im voraus für hilfreiche Antworten.
    Mit Gruß Quadratmaus
     
  2. #2 Bauqualle, 19.02.2016
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  3. #3 Quadratmaus, 19.02.2016
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    Entschuldigung, aber ich verstehe Ihre Frage nicht.
    MfG Quadratmaus
     
  4. Baumal

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    "5. Abstandsflächen Dachgauben nach Art. 6 Abs. 8 BayBO 2013 Dachgauben dürfen als „untergeordnet“ angesehen und somit bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht gelassen werden, soweit sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5m in Anspruch nehmen. Zugleich darf die Ansichtsfläche „untergeordneter“ Gauben jeweils nicht mehr als 4m2 betragen und eine Höhe von max. 2,5 m aufweisen..."

    brandschutz ist aber auch ein thema.

    seit wann liegt Biberach in bayern?
     
  5. Baumal

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    Quelle vergessen.... Merkblatt 5 AK Bayern, BayBO2013
     
  6. #6 Quadratmaus, 20.02.2016
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    Guten Abend, danke für Ihre Nachricht. Von dem Baukontrolleur hörte ich sogar, dass dies alles in den Maßen gelte, um seitlich keine Abstandsflächen einhalten zu müssen.- Leider geht es aber genau darum.
    Ich stehe vor dem Problem, dass die schwarz erstellte Gaube der Nachbarschaft so ziemlich fertig da- steht und ich erst jetzt den Schein "Anhörung des Nachbarn" gekriegt habe, weil die Nachbarschaft
    jetzt bei Fertigstellung um Baubewilligung ansuchte !
    Kann man aus optischen Gründen etwas machen ? Welche Möglichkeiten hätte man da ? Spielen da
    die Straßen, die sonstigen Bebauungen oder was sonst für eine Rolle ?
    Sie haben meinen Hintergrund nicht richtig gelesen. Der Ort heisst nicht Biberach.
    Mit bestem Dank im voraus. Quadratmaus.
     
  7. #7 Quadratmaus, 20.02.2016
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    Dachgauben

    An Arch. Baumal
    Guten Abend, danke für Ihre freundliche Nachricht.
    Ja, die Antwort deckt sich insoweit mit den Äußerungen des Baukontrolleurs.
    Die Gaube wurde nachbarseits schwarz errichtet und hat erst jetzt nach quasi Fertigstellung
    um eine Baugenehmigung angesucht. Ich habe den Schein, den der Nachbar zur Unterschrift bezüglich des Einverständnisses bekommt, unlängst erhalten und will noch immer versuchen,
    diese Gaube versetzen zu lassen o.ä.
    Es geht in diesem Falle weniger um die Ansichtsfläche, obwohl die auch scheusslich ist, sondern man geht von der s e i t l i c h e n Fläche der Gaube zu dem Nachbarn aus. Und die sei relevant bzw.
    kann - wie in meinem Falle - auf ca. 30 cm an meine DHH herangebaut werden. Das ist doch un- verschämt. Kann man da ga r nichts machen ? - Rein vom Optischen könne man ggf. Einspruch erheben, aber wo und mit welcher genauen Begründung ?
    Den Brandschutz will der Baukontrollleur natürlich sehr unter die Lupe nehmen. Aber das hilft mir auch nicht weiter. Ich will, dass das Ungeheuer von Gaube versetzt wird und nicht in unmittelbaren Bereich zu meiner DHH steht.

    Sie haben meine Hintergrunddaten nicht richtig gelesen. Der Ort, den Sie zitieren, wurde nicht
    angegeben.
    Ich würde mich s e h r freuen, wenn Sie eine kluge Antwort für mein Problem wüssten. Danke.
    MfG
    Quadratmaus
     
  8. #8 Quadratmaus, 20.02.2016
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    :konfusius:konfusius:konfusiusAn Arch. Baumal

    Guten Abend, danke für Ihre freundliche Nachricht.
    Ja, die Antwort deckt sich insoweit mit den Äußerungen des Baukontrolleurs.
    Die Gaube wurde nachbarseits schwarz errichtet und hat erst jetzt nach quasi Fertigstellung
    um eine Baugenehmigung angesucht. Ich habe den Schein, den der Nachbar zur Unterschrift bezüglich des Einverständnisses bekommt, unlängst erhalten und will noch immer versuchen,
    diese Gaube versetzen zu lassen o.ä.
    Es geht in diesem Falle weniger um die Ansichtsfläche, obwohl die auch scheusslich ist, sondern man geht von der s e i t l i c h e n Fläche der Gaube zu dem Nachbarn aus. Und die sei relevant bzw.
    kann - wie in meinem Falle - auf ca. 30 cm an meine DHH herangebaut werden. Das ist doch un- verschämt. Kann man da ga r nichts machen ? - Rein vom Optischen könne man ggf. Einspruch erheben, aber wo und mit welcher genauen Begründung ?
    Den Brandschutz will der Baukontrollleur natürlich sehr unter die Lupe nehmen. Aber das hilft mir auch nicht weiter. Ich will, dass das Ungeheuer von Gaube versetzt wird und nicht in unmittelbaren Bereich zu meiner DHH steht.

    Sie haben meine Hintergrunddaten nicht richtig gelesen. Der Ort, den Sie zitieren, wurde nicht
    angegeben.
    Ich würde mich s e h r freuen, wenn Sie eine kluge Antwort für mein Problem wüssten. Danke.
    MfG
    Quadratmaus
     
  9. #9 jodler2014, 21.02.2016
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    So viele Unklarheiten ,die eine Fachberatung unumgänglich machen ,sollten vorab geklärt sein..

    Dann muss man auch nicht 5-mal nachfragen und trotzdem in "der Grauzone " landen ....

    Hab ich jetzt etwas vertpasst ?

    30 cm Abweichung ?

    Je nach Talent ,kann man durchaus darüber diskutieren ...
     
  10. #10 Quadratmaus, 21.02.2016
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    Dann diskutieren Sie doch mit mir darüber.
     
  11. Baumal

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