Dachplanung nach Werksplanung bindend?

Diskutiere Dachplanung nach Werksplanung bindend? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Derzeit kommt es mal wieder zu einer Frage bezüglich unseres Bau´s. Laut Werksplanung wurde für die vordere Dachseite eine Entwässerung...

  1. #1 BauherrHilflos, 08.11.2007
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    Hallo
    Derzeit kommt es mal wieder zu einer Frage bezüglich unseres Bau´s.

    Laut Werksplanung wurde für die vordere Dachseite eine Entwässerung über 3 Fallrohre eingeplant.
    Einmal Rechts an der Hausfront, dann Links an der Hausfront und an einem Pfosten (16/16) an der Dachabschleppung.
    Ausgeführt wurde jedoch nur ein Fallrohr; an der Dachabschleppung.
    Die Daten habe ich soweit alle in dem Anhang eingetragen. Leider kann ich von hier aus nicht sagen, welchen Durchmesser das Fallrohr an der Gaube hat.
    Irgendwo zwischen 100-140mm.

    Nun zur Frage:
    Ist die Werksplanung nicht bindend? Wir haben das Gefühl, das der Plan nur im Sinne der Ämterbefriedigung so erstellt wurde. Zudem fragen wir uns, ob die Entwässerung über dieses eine Rohr an der Abschleppung überhaupt möglich sein wird, ohne das regelmäßig das Regenwasser überläuft.
    Aussage des Bauleiters: "Wir haben da schon Erfahrung. Das geht so."

    Gibt es einen Grund, das wir die Sache reklamieren sollten, oder kann es wirklich so funktioneren?

    Gruss,
    BauHerrHilflos
     
  2. #2 Klaus Gross, 08.11.2007
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    Bei einer Dachfläche von etwa 50 m2, reicht ein Rohr aus. Ich geh mal von einem Durchmesser von 100 mm aus.
    Wenn es allerdings anders geplant war und Sie einen Pauschalvertrag haben, sind 2 Fallrohrstränge kalkuliert und werden bezahlt. Achten Sie drauf.
     
  3. #3 BauherrHilflos, 08.11.2007
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    Wir werden versuchen den Weg so einzuschlagen, das wir mit unserer Unterschrift dem Plan zugestimmt haben, der uns vorgelegt wurde. Und da sind die Ausführungen nun mal so. Mal sehen, was draus wird.
    Den Durchmesser werden wir heute mal auf der Baustelle messen, und hier einstellen.

    Zudem:
    Sorry, hatte leider in dem Anhang vergessen, aus der Grundfläche ein m2 zu machen. Es sind also ohne Gaube und Dachabschleppung 84,61m2 Dachfläche auf der Vorderseite. Also die Fläche, die in das eine Rohr geleitet wird.
    Dann dürfte es aber doch schon knapp werden, wenn ein Rohr für 50m2 reicht.. die Gaube und die Abschleppung werden ja auch noch einiges an m2 ausmachen.
     
  4. Ortwin

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    Richtet sich bei euch in Euskirchen der Regen nach der Neigung der Dachfläche? Bei uns fällt der Regen jedenfalls immer senkrecht, daher sind die 50 m² auch okay. Ich bin auch der Meinung, dass ein Fallrohr ausreichend ist

    mfg Ortwin
     
  5. #5 Thomas B, 08.11.2007
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    50 m²...

    ...wo sind die???:konfusius

    Ortwin hat natürlich recht: es zählt die senkrechte Projektionsfläche (Grundfläche). Die ist aber auch über 50 m² (etwa 67 m² + Vordach).

    Außerdem würde ich den dargestellten Planausschnitt nicht als Werkplan, sondern als Bauantragsplan interpretieren. Und da kann vieles drin oder drauf sein. Hiergeht es nämlich um die Baugenehmigung, also die planrechtlichen Belange.

    Gruß

    Thomas
     
  6. #6 BauherrHilflos, 08.11.2007
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    Danke für die Info.

    Das mit der Senkrechten Fläche hab ich nun verstanden.
    Jedoch hat Thomas B auch recht. Es sind ca 67m2 ohne Abschleppung und Gaube.
    Das Bild habe ich aus der Außenansicht ausgeschnitten.
    Nun aber aus der direkten Werksplanung, die man uns übermittelt hat.
    Die roten Kreise zeigen die Fallrohre laut Planung.
     
  7. #7 Jürgen Jung, 08.11.2007
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    der Entwässerungsantrag

    und die Genehmigung für das Haus sollten eigentlich schon vorliegen, dieses Amt hat bei der Abnahme meist das letzte Wort, also was sagt dieser aus?

    Gruß aus Hannover
     
  8. #8 BauherrHilflos, 08.11.2007
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    :confused::eek:
    Dieser Antrag und die Genehmigung liegt uns nicht vor. Kann es sein, das wenn man mit einem GU? (Franzscheiß-Unternehmen ;) )baut, dieser die Unterlagen in seinem dicken Ordner hat?
    In Punkto Entwässerung haben wir nur die Rechnung vom Tiefbauer (Bauherren-Leistung), Kanalgebührbescheid, und die Pläne vom Haus (durch die Baufirma und aus der Baugenehmigung). Sonst nix.
    Muss man diese Unterlagen haben?
     
  9. #9 Jürgen Jung, 08.11.2007
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    ich bin ja kein Architekt

    deshalb können die Kollegen Architekten da sicherlich sattelfester zu Stellung nehmen.

    Zur Baugenemigung, bzw. 4-6 Wochen danach muss meines Wissens der Entwässerungsantrag vorliegen, ohne den gibts auch keine entgültige Baugenehmigung.

    Einen "pauschalen" Antrag gibt es nicht.

    In den Anträgen, die ich kenne sind die Fallrohre und auch die notwendigen Revisionsöffnungen eingezeichnet, desweiteren muss ja vorher geklärt sein, wie das RW "entsorgt" wird.

    Und als Bauherren habt ihr ein Recht darauf diesen einzufordern bzw.einzusehen, zumindest hier im Bereich Hannover müssen die Bauherren als Eigentümer diesen auch vor Einreichung unterschreiben.

    Gruß aus Hannover
     
  10. Baumal

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    auch der bauherr in nrw muß die bauantragsunterlagen unterschreiben.
     
  11. #11 BauherrHilflos, 08.11.2007
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    So, jetzt aber!
    Habe mal in die erste Baugenehmigung gesehen (mittlerweile sind mehr als eine gestellt worden). In der Ersten von Mitte 2006 ist ein Entwässerungsantrag drin.
    Konnte mich nur nicht mehr wegen dem ganzen Hausbaustress mit der Firma erinnern.
    Dort wird von Q rw= 4,48 bei der Ermittlung des Regenwasserabflusses ausgegangen. In den durchs Amt abgestempelten Zeichnungen sind jedoch auch wieder 3 Fallrohre im Vordern Bereich des Hauses.
    Das dann eben mit DN 100 bis zum Kontrollschacht.

    Hilf das für die Beantwortung der Frage weiter?
     
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