Dachsparren abgesägt ... !!!

Diskutiere Dachsparren abgesägt ... !!! im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bau- /Dachexperten, hier unser dringendes Anliegen: FRAGE: Ist es möglich den Zeitpunkt der Kürzung von Dachsparren zu...

  1. #1 laie2014, 28.01.2014
    laie2014

    laie2014 Gast

    Hallo liebe Bau- /Dachexperten,

    hier unser dringendes Anliegen:

    FRAGE:
    Ist es möglich den Zeitpunkt der Kürzung von Dachsparren zu bestimmen? Gibt es Materialprüfanstalten o. ä. die anhand einer Schnittfläche mit nun freiliegenden Nägeln nachweisen können, wie alt dieser Vorgang ungefähr sein müsste??

    HISTORIE:
    Als Laien haben wir uns letztes Jahr ein EFH Baujahr 1968 mit Pfettendach gekauft. DG wurde 2006/2007 durch den Vorbesitzer in Eigenleistung zum Wohnraum ausgebaut (neue Dacheindeckung, Zwischensparrendämmung, Dachfenster eingebaut, Installationen für Elektro und Bad verlegt, Trockenbau durchgeführt etc.). Die erbrachten Leistungen und Gewerke wurden durch uns vor dem Kauf mehrfach intensiv hinterfragt und zur Diskussion gestellt. Dabei wurde eine „fachmännische“ Ausführung beschrieben und zugesichert. Um nicht vollkommen „auf die Nase zu fallen“, wurde vor dem Kauf vor allem dieser neue Wohnraum durch einen Bauingenieur, 2 Dachdecker samt Zimmerleute, 2 Sanitärfachleute besichtigt und bewertet (Anm.: es wurde KEIN Gutachten erstellt). Dabei wurden ggr. Mängel im Bereich der Eindeckung um die Dachfenster sowie in Bereichen der Installationsanlagen festgestellt. Der Verkäufer erklärte sich gem. Kaufvertrag bereit, diese in Ordnung zu bringen.

    Im Zuge der Renovierung des Badbereiches mussten wir dann feststellen, dass die Dampfsperrfolie im Deckenbereich lückenhaft sowie im Bereich der Fensterlaibungen und Drempel überhaupt nicht ausgeführt wurde. Dadurch alarmiert, wurde durch einen Fachmann Trockenbau und Folie im nahezu gesamten DG entfernt. Dabei bestätigte sich eine fehlerhafte Verlegung der Dampfsperrfolie im gesamten DG. Damit nicht genug, wurde eine fehlerhafte Zwischensparrendämmung ausgeführt (unter der Dacheindeckung liegt eine diffusionsdichte Unterspannbahn, trotzdem wurde keine Hinterlüftung vorgesehen).

    Am schlimmsten zeigte sich allerdings der Zustand, dass die Dachkonstruktion im Bereich eines Giebelanbaus statisch gefährdet ist: dieser Giebelanbau ist ebenfalls aus dem Baujahr 1968 und wurde als Sparrendach ausgeführt dessen First auf einer Mittelpfette des Hauptdaches aufliegt. Da das gesamte DG früher lediglich als „Dachboden“ genutzt wurde, war ein Zugang in diesen Anbaugiebel lediglich nach einem „durchzwängen“ durch die Sparren des Haupt- Pfettendaches (die auf der Fusspfette auflagen…) möglich. Um die gesamte Räumlichkeit des Giebelanbaus nutzen zu können, wurden diese „störenden“ Sparren kurzerhand abgesägt, die Fusspfette in diesem Bereich von der Betondecke des Erdgeschosses entfernt. Zu guter Letzt wurde verabsäumt, die lediglich in der Kehle vorhandene Kehlbohle, durch einen Kehlbalken/-sparren zu ersetzen bzw. abzustützen. Die im Kehlbereich aufliegenden Sparren des Giebelanbaus übertragen ihre Last nun auf diese Kehlbohle die wiederrum auf den abgesägten Sparren des Pfettendaches aufliegt (siehe FOTO: P1060512.jpg ). Das Unglück nahm (nimmt) natürlich seinen Lauf und mittlerweile biegt sich die Kehlbohle nahezu 7 cm durch, der ganze Dachbereich des Giebelanbaus senkt sich ab, die Mittelpfette kann die Last des Anbaus nicht mehr tragen und „verdreht“ sich langsam … Alle diese Mängel waren zum Zeitpunkt der Besichtigungen durch eine vollständige Verkleidung des gesamten DG nicht erkennbar.

    Wie zu erwarten, stehen wir nun im Rechtsstreit mit dem Verkäufer, der alles abstreitet und behauptet, die Sparren wurden zwar nachträglich aber nicht unter seiner Verantwortung abgesetzt. Überhaupt wären ihm sämtliche Mängel unbekannt, die Ausführung des DG-Ausbaus erfolgte seiner Meinung nach „fachgerecht“. Im bevorstehenden Zivilprozess müssten wir beweisen, dass er von der Kürzung der Sparren gewusst hat.

    FRAGE: Hat jemand Tipps, wie der Zeitpunkt der Sparrenkürzung nachzuweisen wäre? Gibt es Materialprüfanstalten die anhand der Schnittfläche, die bis zu einem nun frei liegenden Nagel erfolgte, nachweisen können, wie alt dieser Vorgang ungefähr sein müsste?? Eine Rückrechnung anhand der Durchbiegung wurde von mehreren Gutachtern als „haltlos“ dargestellt. Vorhandene Bauzeichnungen aus dem Baujahr sowie aus dem Umbaujahr können leider auch nicht weiter helfen…

    WIR SIND FÜR JEDEN TIPP DANKBAR – vielen Dank!

    Gruß
    Thomas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - such Dir nen Statiker, der Dir da ne vernünftige Konstruktion berechnet und nen Zimmerer/Schlosser, der die baut, lass den Innenraum vernünftig herrichten und vergiss den Rechtsstreit.

    Ist nämlich billiger!!!

    An sonsten - nein, eine Rostdickenmesung als Altersnachweis ist nicht möglich.
     
  3. uban

    uban

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    Rechtsstreit führt in der Regel hier zu einem Vergleich, kann für teurer sein als die Kröte einfach zu schlucken.

    Bei den Fotos würde ich gerne mal darauf hinweisen dass die Dämmung trocken aussieht, und das bei den vielen Fehlern im Aufbau. Nicht schlecht bzw viel glück gehabt, es hätte hier für dich ein deutlich grösseres Problem auftreten können.
     
Thema: Dachsparren abgesägt ... !!!
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