Darlehnvertrag

Diskutiere Darlehnvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich, besser gesagt wir(2+2), stehen kurz vor einem Hauskauf. Die Finanzierung werden wir wohl bei der Deutschen Bank machen. Ich habe vor...

  1. #1 Pikador, 24.04.2010
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    Hallo,

    ich, besser gesagt wir(2+2), stehen kurz vor einem Hauskauf. Die Finanzierung werden wir wohl bei der Deutschen Bank machen. Ich habe vor mir den noch nicht unterschriebenen Vertrag liegen. Dazu habe ich paar Fragen.
    Auf unseren Wunsch hat sich die Bank verpflichtet den Darlehn an dritte nicht weiter zu übertragen. Dazu wurde aus dem ursprünglichen Vertrag ein Punkt gelöscht. Es bleiben aber noch folgende:

    a Herausgabe von Hypothekenpfandbriefen

    b Abtretung von gekündigten Darlehen. Dazu habe ich noch eine Frage weiter unten.

    c Übertragung des Darlehnsverhältnisses nach dem Umwandlungsgesetz.

    Sind diese Punkte in Ordnung?

    Die Frage zu Punkt b:
    Die meisten Kündigungsgründe sind mir klar. Es ist aber eine wo es heißt „Grundschulden mit einem schlechteren als dem vereinbarten Rang im Grundbuch eingetragen werden.“. Heißt das, dass wenn nach paar Jahren das Haus vielleicht weniger Wert ist, die Bank dann kündigen darf? Oder ist das nur bei der ersten Eintragung beim Notar? Was müssen wir beim Notar beachten?

    Viele Grüße
     
  2. #2 pauline10, 25.04.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Warum fragst Du nicht die Bank was das bedeutet?

    Ggf. schriftlich anfragen oder eine Notiz dazu machen und abzeichnen lassen

    pauline

    PS Ein Zins- und Tilgungsplan gehört sowieso zu dem Ganzen
     
  3. #3 Pikador, 25.04.2010
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    Das werde ich tun.
     
  4. #4 ecobauer, 25.04.2010
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    Dass der Punkt wegen der Übertragung des Kredites an Dritte einfach gestrichen wurde, wird weiter unten teilweise wieder aufgehoben.
    Da hilft nur eins: Explizit in den Vertrag schreiben lassen, dass die Bank den Kredit nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kreditnehmers an Dritte übertragen darf.
    Alles andere ist Wischiwaschi und Bankenlatein!!!:motz

    Zu b) Wenn das Darlehen gekündigt ist, hat der Kreditnehmer eh schlechte Karten. Die hier vorgesehene Übertragung betrifft i.d.R. die Einschaltung eines Inkassobüros o.ä.,die die Forderung der Bank realisieren sollen.
    Es gibt Banken, die auch in kritischen Situationen des Kreditnehmers erstmal mit diesem eine Lösung suchen. Und falls es dann zur Verwertung kommt, macht die Bank das selbst! Sowas nennt man Vertrauensschutz!!!:shades

    Für Punkt c) gilt, was ich als erstes schon geschrieben habe. Es kann nicht sein, dass bei der Umwandlung einer Bank in z.B. eine andere Rechtsform - z.B. durch Fusion oder Auslagerung und Fusionierung bestimmter Geschäftsbereiche - der Kunde alles hinzunehmen hat, was die Bank da dann vorhat.
    Hier gilt wiederum der Satz: Nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kreditnehmers.

    Und nun viel Erfolg beim Verhandeln - ich würde mir schon mal noch andere Angebote einholen!!!:deal
     
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