Die Baulinie

Diskutiere Die Baulinie im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich besitze einen Altbau aus dem Jahre 1880 rum mit einem Anbau der ca. 1940 erstanden ist. Das Haus steht nicht auf einer Baugrenze. Zur Grenze...

  1. #1 Cuba Libre, 04.10.2015
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    Ich besitze einen Altbau aus dem Jahre 1880 rum mit einem Anbau der ca. 1940 erstanden ist. Das Haus steht nicht auf einer Baugrenze. Zur Grenze ist ca. knapp 1m, meine sowas nannte man auch Feuerstreifen.
    Der Anbau ist also nicht auf der Grenze, dennoch läuft bis auf die Baulinie.
    Nun würde ich zu dem Anbau den ich bewohne weiter anbauen wollen. Es soll ein barrierefreier, behinderten gerechter Wohnraum entstehen. Bauweise als Flachdach, wie ein Bungalow.
    Nun ist es so dass ich über die vorgegebene Baulinie hinweg kommen würde. Aktuell und auch die letzten 30 Jahre ist über die Zeit dort eine riesige überdachte Terrasse entstanden mit einer durchgezogenen Mauer als Nachbar Schutz. Diese würde sich Tatsächlich als nicht erlaubt heraus Kristallisieren.
    Vor 7 Jahren habe ich auf der anderen Seite ein Garage errichtet, Grenzbebauung und 6m lang. Die Garage endet an den Punkt wo auch der Anbau enden soll bzw. jetzt diese Terrasse endet. Also ca. 9m über der vorgegebenen Baulinie.
    Da Garagen Nebengebäude sind darf also über die Baulinie gebaut werden, so hab ich es verstanden.

    Kann es eine Möglichkeit geben für dieses Vorhaben dennoch eine Baugenehmigung zu bekommen?

    Also mit Optik bzw. gleichmäßigen Baubild kann hier keiner argumentieren.
    Von meinen Nachbar habe ich eine Einwilligungserklärung.
    Gibt es evtl. sowas wie Sondergenehmigung?

    Ich hoffe auf ein paar Ratschläge denn im Moment bleibt mir nur das www als Hilfe.
     
  2. Baumal

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    dann solltest du daran arbeiten, wie du eine sachlage beschreibst.
    ich jedenfalls, verstehe nur bahnhof.

    eine skizze sagt oft mehr, als tausend worte.
     
  3. #3 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Moin,

    ja, war schon schwierig das alles so zu formulieren, anbei ein auszug. Es geht um Flustück 489. Hier ist der Anbau eingezeichnet. Die Baulinie ist die mit den Strichen.
    Auf 602 sieht die Bausweise genauso aus, wurde wohl nie eingezeichnet..................

    kata (Kopie).jpg
     
  4. #4 Baufuchs, 05.10.2015
    Baufuchs

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    Da es offenbar keinen Bebbauungsplan gibt, kann es keine Baulinie sein.

    Es handelt sich um die rückwärtige Bauflucht. Ob dir ein Überbauen dieser Bauflucht genehmigt wird, kannst du mit einer (schriftlichen) Bauvoranfrage rechtssicher klären.
     
  5. #5 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Hallo,

    doch, es gibt einen Bebauungsplan. Ich habe die Linie so übernommern da ich kein Original habe.

    beste grüße
     
  6. #6 Baufuchs, 05.10.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Begriffsklärung:

    Baulinie = es muss auf dieser Linie gebaut werden
    Baugrenze = diese Linie darf nicht überbaut werden

    Wenn Baulinie, dann hätte 491 und 601 entgegen B.-Plan gebaut.
     
  7. #7 Cuba Libre, 05.10.2015
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    603 ist ein Neubau . Alles andere sind Altbauten. Es würde zum späteren Zeitpunkt ein Bebauungsplan erstellt. Glaube in den 70er Jahren.
     
  8. Baumal

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    hmmm... ich denke mal nicht, dass es einen b-plan
    von 1880 und 1940 noch gibt.
    die linie hast du doch selbst eingemalt.?

    auf einer baulinie muß man bauen.
    du würfelst da einiges zusammen, was
    nicht zusammengehört.
     
  9. #9 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Also, ich war bei unseren Bauamt und habe denen denen mein Vorhaben geschildert. Er zeigte mir einen Bebauungsplan, dieser hat diese Linie die ich eingezeichnet habe. Der Bebauungsplan ist Online auf unserer Stadtseite für jedem zugänglich. Ich konnte das nicht so hier reinkopieren.
    Die von mir eingezeichnete Linie, ist so wie in den Bebauungsplan der Stadt.
     
  10. Baumal

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    ehrlich gesagt, wäre ich als bauamtmitarbeiter ebenso verwirrt wie
    ich, nach deinem ersten beitrag.

    es gibt menschen, die nennen sich architekten, die wollen
    immer geld für ihre arbeit, aber die würden vielleicht eine
    bauvorantrage stellen.
     
  11. Baumal

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    anfrage., nicht antrage.
     
  12. #12 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Warum soll ich einen Bauvorantrag stellen wenn ich über die vorgegebene Baulinie bauen will und dieses vorweg rein rechtlich nicht erlaubt ist ?
     
  13. Baumal

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    sorry, aber was du da als baulinie eingezeichnet hast sehe
    ich nicht als baulinie.
    auf einer baulinie muß gebaut werden.
     
  14. Baumal

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    was ist denn mit
    deinem nachbar flürstück 601?

    muß der jetzt anbauen, weil da mal eben
    so eine baulinie(von dir) eingezeichnet wurde?
     
  15. #15 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Also nochmal
    Die von mir auf "diesen Blatt" eingezeichnete Linie ,
    "ist" die wie im original Bebauungsplan.

    Ich möchte über diese Baulinie hinweg bauen.

    Der Nachbar auf 601 , hat über diese Linie gebaut.
     
  16. Baumal

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    sorry, mir ist das immer noch alles zu wirr.
    soviel zeit nehme ich mir nicht.
     
  17. #17 Cuba Libre, 05.10.2015
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    Das Angebot nehme ich gerne an !
     
  18. Baumal

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    was für ein angebot? ich gehe jetzt ins bett.
     
  19. Bum123

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    :-))) köstlich!

    ich versuche es mal als Laie: Cuba Libre, vielleicht ist dir das noch nicht klar: auf eine Baulinie musst du bauen. Die Gebäudeseite muss genau auf der Baulinie stehen. Wäre die Linie lt. B-Plan eine Baulinie, hätten die Nachbarn entgegen dem B-Plan gebaut, da ihre Häuser ja nicht auf dieser ominösen Linie verlaufen.

    Schau' noch mal genau im B-Plan rein, dort wird auch noch in der Legende zwischen Baulinie und Baugrenze unterschieden. Zumindest da wo ich wohne ;-)
     
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