Dringend Hilfe bei Beurteilung von Bodengutachten nötig.

Diskutiere Dringend Hilfe bei Beurteilung von Bodengutachten nötig. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moinsen, wir haben nach langer Suche endlich ein Grundstück gefunden, das uns im Prinzip rundum zusagt. Nun haben wir gestern das Bodengutachten...

  1. #1 Rogalon, 02.02.2009
    Rogalon

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    wir haben nach langer Suche endlich ein Grundstück gefunden, das uns im Prinzip rundum zusagt. Nun haben wir gestern das Bodengutachten (vom ca. 150m entfernten Nachbargrundstück) bekommen (in Kopie vom Eigentümer) und sind wieder am Zweifeln ob wir uns damit nicht in die Nesseln setzen.

    Das Gutachten sagt aus, dass der Boden "minder tragfähig" ist und ein Austausch des Mutterbodens (ca. 60cm) erforderlist ist. Wir bauen ohne Keller - der Wasserstand wurde bei 1.50 - 1.60 festgestellt. Eine Setzung ist zulässig nach DIN 1054.

    Die Werte:
    =======
    Setzung zulässig nach DIN: 1054
    Wasserstand: 1.50 - 1.60
    Bettung 6.5 MN/m^3
    Verkantung tan alpha < 1:500
    Flächenlast 50 KN/m^2

    Hinzu kommt, dass alle Nachbarn die direkt an das Grundstück ansetzen im Laufe des letzten Jahres mit namenhaften Bauträgern gebaut haben und keinerlei Probleme zu vermelden hatten. Alles reibungslos, bisher zufrieden. Setzungsfugen gibt's in jedem der Häuser allerdings im Schnitt nach 8-10 Monaten ca. 1mm - das scheint mir i.O. zu sein. Das Land hier in Hamburg ist allgemein flach, das Wasser hoch und lehmiger Boden nicht all zu selten.

    Welche Kosten könnten durch den Bodenaustausch auf uns zukommen? Aufgrund dieser Nachrichten würden wir auf jeden Fall noch ein eigenes Gutachten vor dem Bau erstellen - können das aber zeitlich ziemlich sicher nicht mehr vor der Kaufentscheidung anfordern (es sind aktuell drei Parteien am Grundstück interessiert - das wissen wir nicht vom Verkäufer sondern direkt aus zuverlässigerer Quelle und das Grundstück gefällt uns eben wirklich verdammt gut...).

    Wenn weitere Infos aus dem Gutachten gewünscht sind kann ich gerne das Gutachten an jemanden mit Erfahrung direkt verschicken. Wir bräuchten hier wirklich schnell Hilfe und eine fundierte Meinung.

    Vielen vielen Dank schonmal und viele Grüße, Frank
     
  2. ilis

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    60 cm ist doch verhältnissmäßig lächerlich?
    Wollt ihr den nen Keller bauen? Wg. Wasserstand meine ich.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2009
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  4. gast3

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    ja dann ..

    werde ich ja nicht gebraucht - G-Kugel ist eh hinüber :winken
     
  5. ilis

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    Wer weiß, kommt ja vlt noch.

    Manchmal ist so'n Bodengutachten aber halt mega-übertrieben. Mein GÜ wollte unbedingt eins (780 Euro) und außerdem noch 2 Lastplattendruckversuche (je 250). Bezahlt jeweils selbst an Fachfirma. Der Lastplattler sagte jedenfalls dass unser EFH das erste in seiner Karriere war, ansonsten macht er sowas nur bei größeren Gebäuden bzw Straßenbau etc.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    woher weisst´n das? hinterher .. aha :p
     
  7. #7 Carden. Mark, 02.02.2009
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    Ist ja eigentlich alles schon geschrieben.
    Aber "Mutterboden" muss eh raus - weil Mutterboden ist NIE tragfähig und schützenswert.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ein nicht eingeholtes objektbezogenes Baugrund GA ist für den Planer und den BH im Falle eines daraus resultierenden Schadens eine Katastrophe. Sollte es zu einem Schaden kommen wird die Versicherung des Planers wegen "grober Fahrlässigkeit" nicht eintreten!
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    Gruß


    Helge


    :mauer:mauer :motz:motz
     
  10. ilis

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    Bau im Bestand. Dorf liegt auf nem Geestrücken (hier geboren und aufgewachsen). JEDER schiebt hier 30-80 cm Mutterboden weg (dann kommt halt Sand) und wenn man nen Keller will muss man halt "wasserdicht" bauen, weil der Grundwasserstand entsprechend hoch ist. Hier gibt's weder unbekannte Deponien, versandete Flüsse (höchstens mal n kleiner Priel) noch sonst irgendeinen "Schweinkram". Und WENN es das gäbe, wärs örtlich so stark begrenzt, dass die paar Bohrungen des Bodengutachters halt genauso dran vorbeigehen könnten, wie die ca. 800 Jahre Siedlungsgeschichte und Erfahrung mit dem Boden.
     
  11. gast3

    gast3 Gast

    Na ja ..

    das mag lokal ja auch in Ordnung sein aber ... mehr eben auch nicht


    Gruß



    Helge



    1 LPDV für 250 ? echt .. ich komme

    ich dachte immer im Norden kann ich nichts reißen :biggthumpup:
     
  12. ilis

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    Kannste auch nicht. Außer mir hat den ja keiner gemacht ;)

    Deswegen schrieb ich ja "manchmal". Leider konnte man mit dem GÜ in solchen Fragen nicht verhandeln.
     
  13. Robby

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    Weil er weiß das er die "A" Karte hat!!!
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 02.02.2009
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    Falscher Begriff ...

    ... grobe Fahrlässigkeit ist in der Architektenhaftpflicht mit versichert :konfusius .

    Nichteinholung eines Baugrundgutachtens läuft aber (mittlerweile) unter Vorsatz
    und der ist nicht mehr versichert.
    Im Prinzip haste aber Recht :) .
     
  15. Robby

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    Gut das es so ist :D Sollte nur noch viel mehr Publik gemacht werden!
     
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