"ebenheit" gewendelter ortbeton-treppenuntersichten?

Diskutiere "ebenheit" gewendelter ortbeton-treppenuntersichten? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, eine Frage. Gilt für Ortbeton-Treppenuntersichten im gewendelten Bereich auch die DIN 18202 bzw. fällt sowas auch unter...

  1. JY 75

    JY 75

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    Hallo,
    eine Frage. Gilt für Ortbeton-Treppenuntersichten im gewendelten Bereich auch die DIN 18202 bzw. fällt sowas auch unter "nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Rohdecken"?
    Mir hat einer eine selbst geschalt und im Bereich wo die "Dreiecks-Schalbrettchen" im Treppenauge zusammenlaufen hat die Untersicht Versätze von bis zu ~2,5cm, ich bin nicht sicher ob ich dem Putzer das zumuten darf oder der Rohbauer nochmal nachbessern muss.
    Danke im Voraus.
     
  2. #2 Gast036816, 03.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bitte mit bild und zollstock im bild!
     
  3. #3 Carden. Mark, 04.09.2012
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    Das ist, je nach Größe der Treppe und / oder Treppenauge, bei mit Keilbrettern geschalten Treppen, normal.
    Wenn nichts anderes vereinbart muss das vom AG akzeptiert werden.
    Der Putzer sollte nichts anderes erwarten.
    Wenn doch, dann hätte er ein Anrecht auch Mehrputzdicken.
    Bei den wenigen qm kommt kaum etwas zusammen.
     
  4. bemi

    bemi

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    @JY 75
    Hast du schon einmal so eine Treppe eingeschalt?
    Je nachdem wie eng das Treppenauge ist, lässt sich das gar nicht vermeiden.
    Stell mal bitte Bilder der treppe ein.
    bemi
     
  5. JY 75

    JY 75

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    Geschalt hab ich vor Jahren im Praktikumssemester sowas tatsächlich schon mal und auch eine schriftliche Ausarbeitung drüber geschrieben. Damals bei der Firma sah es aber ordentlicher aus, hier die wurschtelt generell etwas unsauber daher.
    Dachte auch schon an eine Zulageposition. Besondere Glätte war nicht vereinbart.

    Fotos:
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
    das erste müsste eigentlich hochkant, war aber dann zu groß zum hochladen.
     
  6. #6 JamesTKirk, 04.09.2012
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das hat in meinen Augen nichts mehr mit "Ebenheits-Toleranzen" zu tun, das ist handwerklich völlig daneben. Aber jeder hat ja mal seine erste Treppe geschalt ... :shades

    Da hilft eine Spachtelung, bei den Dicken fällt Dir aber ein normaler Feinspachtel bzw. "Betonkosmetik-Spachtel" runter. Somit die Vertiefungen mit einem Betonersatzsystem (PCC-Mörtel, vorher ne Haftbrücke drauf) zuspachteln, anschließend dünn einen Feinspachtel drüber, dann sieht die Treppe von unten schick aus. Würde ich zumindest so machen ...
     
  7. #7 Gast036816, 04.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sieht etwas zu wüst aus! was war denn für eine schalungsqualität vertraglich vereinbart?
     
  8. Uwe!

    Uwe!

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    also perfekt glatt war unsere acuh nciht, aber um Welten besser! das sieht ja schlimm aus. Da hat sich jemand aber ganz viel NICHT Mühe gegeben.
     
  9. JY 75

    JY 75

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    Der arbeitet immer so, ihr ahnt gar nicht was der noch alles für Klopper bringt und schon nachbessern muss/-te. Dazu stur und nicht der Hellste. Und der AG mitleidig und mag ihm nicht kündigen. Macht echt Spaß.
    Also, in den ZTV zu den Betonarbeiten steht "Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muss weitgehend frei sein von Flecken und Verunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizuspachteln."
    Nicht direkt eine "besondere Glätte" aber ich denke mit dem letzten Satz hab ich ihn, oder?
    War halt nur nicht sicher ob das was für Decken gilt auch 1:1 auf diesen "Sonderfall" Wendelungsuntersicht übertragbar ist.
     
  10. bemi

    bemi

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    Eine Deckenuntersicht ist keine Treppenuntersicht, das was da steht ist in der treppe nicht hestellbar.
    bemi
     
  11. JY 75

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    Aber ja offenbar doch ordentlicher - inwieweit kann ich das einfordern? Sollen wir jetzt damit leben und dem Putzer bezahlen was der Rohbauer sich an Mühe gespart hat? Das kanns doch auch nicht sein?
     
  12. #12 Gast036816, 04.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es gibt keine besondere beschreibung für gewendelte treppenuntersichten? das ist immer etwas anderes als eine decke oder eine grade laufplatte. hier muss schon eindeutig beschrieben werden, was für eine oberflächenqualität gewünscht wird. einzig die nicht saugende schalung hat er nicht erfüllt als abweichung vom vertrag. er hätte es auch ein wenig einfacher haben können, in dem er eine dünne schalung nochmals auf das holz draufbring, u. z. im gesamten treppenlauf, hat zwar einen hohen verschnitt im bereich der wendelung, bringt aber nicht die aufwändige nachbearbeitung und du hättest das ausschreiben müssen!

    hast du die schalung nicht kontrolliert vor dem bewehren? das sieht man doch von oben.
     
  13. #13 RMartin, 04.09.2012
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    Erstmal muss der Rohbauer Dir beweisen, dass er ordentliche Arbeit gemacht hat. Sprich Du stellst ne Mängelrüge aus wegen nicht fachgerechter Oberfläche (ohne Verweis auf eine Norm, o.ä.; das brauchst Du nämlich nicht zwingend).
    Hier geht es ja auch nicht nur um Versätze; es sind zahlreiche Ausbrüche, etc. ersichtlich, die wie James schon geschrieben hat, fachgerecht mit PCC instand gesetzt werden müssen.

    Dann ist der Unternehmer in der Pflicht - entweder er zaubert etwas aus dem Hut, was ihm seinen Murks als fachgerecht bestätigt oder er bessert halt aus. Aber erst nach Einreichen eines von Dir geforderten Reparaturkonzepts. Das musst Du als Architekt aber wissen...
     
  14. bemi

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    Da gibt es nichts Instandzusetzen, wenn der Unternehmer mit einem Gutachter anrückt und der sagt ist zwar nicht schön, aber das was ausgeschrieben ist, bezahlt der BH den Gutachter und das wird hier so kommen.
    bemi
     
  15. #15 RMartin, 04.09.2012
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    Ganz so einfach ist es dann auch nicht. Wenn er direkt mit einem beauftragten Gutachter anrückt, dann muss das nicht zwingend der BH zahlen. Wieso sollte er?

    Eine Mängelrüge berechtigt einen ausführenden Betrieb nicht dazu, ihm entstandene Kosten um einen angezeigten Mangel zu entkräften, weiterzuverrechnen.

    Vor Abnahme, die auch eine Umkehr der Beweislast mit sich bringt, muss der Ausführende nachweisen/ beweisen, dass er korrekt gearbeitet hat. Wenn er dazu selber nicht in der Lage ist und sich Sachverstand dazukaufen muss, dann ist das sein Problem.

    Wobei ich im vorliegenden Fall sehr bezweifle, dass das die meisten Gutachter so für korrekt erachten.
     
  16. bemi

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    RMartin,


    im Prinzip richtig, aber wenn er seine Fachunternehmer Bescheinigung ausstellt und Wiederspruch gegen die Mängelanzeige gestellt hat, hat er damit für einen Richter nachgewiesen das er korrekt gearbeitet hat.
    Sollte jetzt jemand einwände haben muß ein Gutachter das klären, der jenige der jetzt Unrecht hat, muß für die Kosten aufkommen
    bemi
     
  17. JY 75

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    Naja, halblang,
    erstmal werd ich ihn einfach höflich bitten nachzubessern, vielleicht macht er es ja ohne Widerrede weils so augenfällig ist.
    Er steht ohnehin absolut in der Defensive bei dem Projekt wegen zahlreicher anderer Sachen.
    Abnehmen konnte ich es z.B. nicht, weil der Herr einfach da war und rumgekrokelt hat war ohne dass ich es wusste. Er hat nie durchgehend gearbeitet, sagt nie Bescheid wann/ob/dass er komt, Ergebnis ist schon monatelanger Verzug, und jeden Tag nur auf Verdacht hin + gucken ob er heute was macht war mir dann auch zu doof. Auftraggeber toleriert das wie gesagt so.
    Viele Jahre gibts den wahrscheinlich nicht mehr wenn er so weitermacht.

    Aber zusammenfassend, eine "Normaldefinition" auf Grundlage irgendwelcher Regelwerke für "gewendelte Treppenuntersicht" scheint es also tatsächlich nicht zu geben, sondern es muss individuell beschrieben werden.
    Da liegt dann in der Tat auch ein Mitfehler auf meiner Seite. Ich hatte es sogar extra so ausgeschrieben dass es im Ermessen des AN liegt ob er Fertigteile verwendet oder örtlich schalt. Machen wir eigentlich immer so, nur bisher kam nicht so ein Käse dabei raus weils halt gescheite Firmen waren.
     
  18. bemi

    bemi

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    Wenn man versucht das gütlich zu Regeln ist immer besser.
    Wenn er beim BH einen Bonus hat, steht man als Arch. irgendwie blöd da.
    Melde du doch mal kosten wegen Bauzeitverlängerung durch den Verzug des Unternehmers beim BH an.
    Mal schauen ob der BH dann immer noch Toleriert.
    bemi
     
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