EEWärmeG Pflicht Anbau - ratlos?

Diskutiere EEWärmeG Pflicht Anbau - ratlos? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo an alle Forenmitglieder, wir haben gerade einen Anbau an einen Altbestand errichtet und hatten uns bisher um die Heizsituation bzw. die...

  1. #1 timmy33, 12.08.2012
    timmy33

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    Hallo an alle Forenmitglieder,

    wir haben gerade einen Anbau an einen Altbestand errichtet und hatten uns bisher
    um die Heizsituation bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien keine Gedanken
    gemacht. Es sollte eine Gasbrennwert-Heizung von Junkers oder Viessmann werden,
    Fußbodenheizung + einige Heizkörper.

    Sicher waren wir uns, dass wir keine Anforderungen des EEWärmeG einhalten müssen,
    da es sich bloß um einen Anbau handelt. Nun habe ich mich aber nochmals genauer informiert
    und siehe da: Alles mit > 50,00 qm Nutzfläche zählt nicht als Anbau, sondern als Neubau.
    Die Richtlinien des EEG/Wärmegesetzes sind daher einzuhalten.

    Da ich natürlich keine Lust auf die im Gesetz genannten, saftige Bußgelder (die einen ja umhauen!!!)
    habe und es vom Prinzip her noch früh genug ist, stellt sich nun natürlich die Frage:
    Was machen? Was ist am sinnvollsten?

    Erste Idee war Gasbrennwert mit zwei Solarkollektoren (Warmwasser), hiervon wurde mir
    mehrfach abgeraten: Die Anschaffungskosten würden sich nie richtig amortisieren,
    Wartungskosten und Reparaturen fressen die geringen Einsparungen auf, ständig Ärger
    mit der Heizanlage (Überdruckt, Nachfüllen usw.) und den Kollektoren.
    Alle(!) Bekannten mit dieser Variante raten davon ab und ärgern sich über ihre
    damalige Entscheidung..

    Wichtig ist uns:

    - Richtlinien des EEG/Wärmegesetz sollten eingehalten werden

    - Möglichst geringe Anschaffungskosten, da ja an Solar z.B. auch nichts
    beim Neubau gefördert wird.

    Wieviel tatsächlich an Energie jährlich gespart wird, ist mir mehr oder weniger
    egal, da ich eh nichts von dem Kram halte. Für mich ist dieses Gesetz mal
    wieder keine Maßnahme, um die Umwelt zu schonen, sondern ein versteckter
    Zwang und Mittel, das BIP und die Wirtschaft anzukurbeln.

    Von den einzelnen Heizungsfirmen möchte ich mich nicht so gerne beraten
    lassen, da die einfach das teuerste Produkt verkaufen möchten, diese Erfahrungen
    haben wir nun schon mehrfach gemacht.

    Was können die Experten hierzu sagen? Welche Erfahrungen habt Ihr und was
    habt Ihr gewählt?

    Vorab danke für jeden Tipp und jeden Rat! Sind leider etwas
    ratlos momentan :(
     
  2. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Naja, dann können sich die hier anwesenden Heizungsbauer sich gleich ausklinken :>))

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. Julius

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    Dann laß Deinen Planer die Dämmung so ertüchtigen, daß dies als Ersatzmaßnahme anerkannt wird!
    Das dürfte bei kleinem Anbau auch wirtschaftlich die rentabelste Maßnahme sein.

    Wobei ich mich allerdings frage, wieso dieser Punkt nicht bereits bei der Planung berücksichtigt wurde!
    Oder gab es gar keinen echten Planer, sondern nur einen Stempelaugust, der Eure selbstgemalten Werke abgenickt hat...?
     
  4. R.B.

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    Das würde ich unterschreiben. Ansonsten bleibt nur die Alternative die ungebliebten Solarkollektoren auf´s Dach zu schrauben, auch gleich ein anderes Heizungskonzept. Günstiger wird das alles aber auch nicht.

    Na hoffentlich habt Ihr da nicht auch noch andere Haken übersehen. EEWÄrmeG ist doch Standard, das weiß jeder der mit Bauen zu tun hat. Ich wundere mich, warum Euer Planer Euch nicht darauf hingewiesen hat. Es ist immer ärgerlich, und zumeist auch unnötig teuer, wenn man nachträglich irgendwelche Maßnahmen umsetzen muss.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Schwarz, 13.08.2012
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    unabhängie beratung bzw. berater findet man unter:

    https://www.portal-akh.de/nwb/index.php?ind=1

    oder

    http://www.ingkh.de/index.php?id=185

    ein NWB (nachweisberechtigter) wird sowieso benötigt (für die erstellung der nachweise und die abzeichnung nach fertigstellung), als den zeitig einkauf und sich beraten lassen.

    ach, ich sehe eben, ihr habt schon gebaut. wer hat denn die bautechnischen nachweise erstellt? wer wird die fertigstellung abzeichnen?

    schwarz
     
  6. JDB

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    Hallo Timmy33,

    Wer sagt das? Das stimmt so nicht.
    Anforderungen aus dem EEWärmeG halten sich nicht stumpf an diese Regelung.
    Entscheidend ist u.a. die Nutzung des Anbaus.
    Ein Anbau eines 80m² Wintergartens löst zum Beispiel in der Regel keine Anforderungen aus dem EEWärmeG aus.
    Ein Anbau einer kleinen eigenständigen Wohneinheit mit 49m² hingegen schon - obwohl <50m².

    Viele Grüße
    JDB
     
  7. #7 timmy33, 13.08.2012
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    Hallo an alle!

    Habe gerade nach intensiver Recherche noch folgendes entdeckt.
    Eventuell ist es auch für den einen oder anderen hier interessant:

    Die Pflicht zur Nutzung EE knüpft an die Errichtung neuer Gebäude.
    Der Gebäudebegriff ist in § 2 Abs. 2 LBO definiert und durch Literatur und
    Rechtsprechung weiter konkretisiert. Anbauten über 50 m2 Nutzfläche sind als neue
    Gebäude zu sehen, wenn sie selbständig benutzbar sind. Dies verlangt ohne
    Ausnahme eine eigene Zugänglichkeit. Aber auch wenn diese gegeben ist, liegt dann
    kein eigenes Gebäude vor, wenn der Anbau funktional in das Hauptgebäude
    integriert ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich im Anbau Teile (wie z.B. Hobbyraum,
    oder Arbeitszimmer) einer Wohnung des Hauptbaus liegen oder der Anbau zwingend
    für den Hauptbau notwendige Nebenräume (z.B. Toiletten) enthält.


    Bei uns ist es so, daß wir einen Schlafraum, ein Büro und eine Toilette aus
    dem Altbau nutzen, die Einheiten sind also wohl funktionell verschmolzen.
    Dürften wir raus aus dem Schneider sein? Ich sehe das so..
    Eine eigenständige Nutzung des Anbaus (obwohl eigene Haustür etc.) ist nicht
    möglich.
     
  8. raaner

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    Das siehst Du richtig. Für den EnEV-Nachweis muss der Anbau als Neubau gerechnet werden. Das EEWärmeG stellt aus den von Dir genannten Gründen in diesem Fall keine Anforderungen.
     
  9. #9 moderne.heizung, 14.08.2012
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    Hallo timmy,

    in deinem speziellen Fall sehe ich es auch so, dass du nicht unter die EEWärmeG fällst.

    Aber noch eine kleine Anmerkung, die zwar nicht auf deinen Fall zutrifft, aber auf andere Fälle zutreffen kann: Die einzelnen Länder dürfen per Gesetz Nutzungspflichten auch für Bestandsbauten einführen. In Baden-Württemberg ist das ab 2010 beim Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden der Fall.

    Beste Grüße
    Erik von der IEU
     
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