EHZ für anders Objekt als urspr. Bauantrag?

Diskutiere EHZ für anders Objekt als urspr. Bauantrag? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und guten Abend! ..sorry-guten Morgen! ;) Ich bin der Neue und komme jetzt öfter. :winken Folgende Situation: Ich beabsichtige...

  1. #1 S.Oertel, 11.05.2006
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Hallo und guten Abend!

    ..sorry-guten Morgen! ;)

    Ich bin der Neue und komme jetzt öfter. :winken

    Folgende Situation: Ich beabsichtige schon mehrere Jahre, zu bauen. Das erste Objekt ging an einer Rechtsanwältin flöten, die den Eigentümer vertrat und der Meinung war, daß mündliche Absprachen nichtig sind und nur Schriftliches gültig ist. Ich habs dann gelassen...

    Dann habe ich in 2003 ein tolles (und bezahlbares) Grundstück gefunden, was allerdings noch nicht erschlossen war. Vollmundige Versprechungen des GA (im Auftrag des Grundstückeigentümers - wiederum ein RA) - "Nächstes Jahr im Sommer könne sie einziehen...". Daraufhin habe ich ich im November 2003 die Planung beauftragt und im Dezember 2003 den Bauantrag eingereicht - Eingangsstempel 23.12.2003.

    Dann war erstmal Ruhe. Zwischzeitlich hat die Stadt zweimal den B-Plan überarbeitet und der GA hat zweimal umgeplant - das ist aber eigentlich wurscht, weil das Gebiet bis heute immernoch nicht erschlossen ist und auch kein konkreter Erschließungstermin in Aussicht steht und ich mit diesem GA eh nicht mehr bauen will - der ist mir doch ein wenig zu "Hemdsärmelig".

    Nun habe ich ein anderes Grundstück gefunden, einen Archi, der mein Vertrauen besitzt und eine Baufirma, die anscheinend ausreichend seriös ist und werde vermutlich noch diesen Sommer bauen.

    Eigentlich hatte ich mich von der EHZ auch komplett verabschiedet - die Finanzierung geht auch so auf (mit ausreichend Reserven), aber etwas Unterstützung für Sondertilgungen wäre ja ganz nett... :28:

    Da ich in vielen erGoogelten Stunden immer wieder soviel Widersprüchliches lese; Frage:
    Muß der Bauantrag für genau dieses Objekt gestellt sein, was dann auch realisiert wird, oder reicht "ein" Bauantrag? Ich habe den ja damals nicht zum Spaß gestellt und Planung/Vermessung/Statik/Wärmebdarf.. usw. sind ja schonmal beauftragt und bezahlt.
    Neuere "Interpretationen" zur EHZ beziehen sich immer auf die Änderungen 2005/2006 und Fakten zu den Änderungen 2003/2004 findet man kaum noch.
    Gits da evtl. auch Verjährungsfristen?

    Wäre schön, wenn ich ein paar Tips dazu bekommen könnte.

    mfg
    S. Oertel
     
  2. #2 Gast217, 11.05.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Guten Morgn,

    die Eigenheimzulage ist objektbezogen. D.h für ein anderes Objekt muss neu beantragt werden. Da mittlerweile die EHZ abgeschafft wurde, kann ein neus Objekt nicht gefördert werden.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  3. Klaus

    Klaus Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    07.05.2006
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Consultant
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Ergänzung zu Marions Text

    Das „Objekt“ besteht aus dem Gebäude UND dem Grundstück. Kann also nicht getrennt (gesehen) werden. Klartext: Gleiches Gebäude auf anderem Grundstück ist ein „anderes Objekt“ und somit entfällt der Anspruch auf EHZ.

    Laienmeinung, logisch.
     
  4. #4 S.Oertel, 11.05.2006
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Hallo,

    ..wäre ja auch zu schön gewesen.. :(
    Trotzdem Danke für die schnellen Antworten! :)

    Ist sogar ein anderes Gebäude auf einem anderen Grundstück! ;)

    Gruss
    Sven
     
Thema:

EHZ für anders Objekt als urspr. Bauantrag?

Die Seite wird geladen...

EHZ für anders Objekt als urspr. Bauantrag? - Ähnliche Themen

  1. Einschätzung zu einem Objekt... / Fragen GEG

    Einschätzung zu einem Objekt... / Fragen GEG: Hallo liebe Bauexperten, bitte entschuldigt im Voraus den langen Text. Meine Frau und ich wohnen derzeit zur Miete und sind hin und wieder am...
  2. Baugenehmigung für unter-/oberirdische Objekte in Hanglage (Hessen)

    Baugenehmigung für unter-/oberirdische Objekte in Hanglage (Hessen): Hallo, ich würde gerne auf der Rückseite meines Hauses die Fläche durch einen Anbau erweitern. Besitze leider keinen Keller und bräuchte einen...
  3. Material der Wasserleitungen in Objekten der 1960er Jahre.

    Material der Wasserleitungen in Objekten der 1960er Jahre.: Hallo zusammen, kann mir jemand Auskunft darüber geben, aus welchem Material Wasserzuleitungen in MFH aus den 1960er Jahren in der Regel...
  4. PCI Pecitape vs. Pecitape Objekt

    PCI Pecitape vs. Pecitape Objekt: Hallo zusammen Ich habe mich bei der Abdichtung meiner bodengleichen Dusche für das PCI-System entschieden. Nicht schlüssig ist mir jedoch der...
  5. Grundschuld auf 2 Objekten

    Grundschuld auf 2 Objekten: Hallo vor 15 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft und dummerweise die Grundschuld auf 2 Objekte aufgeteilt. Nun soll das eine Objekt wegen...