EHZ im dezember sichern, planung aber erst januar möglich!??!

Diskutiere EHZ im dezember sichern, planung aber erst januar möglich!??! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; sehr geehrtes forum, ich besitze ein schönes grundstück in sachsen-anhalt und möchte im nächsten jahr anfangen mit bauen. finanzierung steht....

  1. oldo

    oldo Gast

    sehr geehrtes forum,
    ich besitze ein schönes grundstück in sachsen-anhalt und möchte im nächsten jahr anfangen mit bauen. finanzierung steht. doch nun mein problem...
    natürlich möchte ich noch die eigenheimzulage abfassen und einen bauantrag noch bis 31.12.2005 bei der bauaufsichtsbehörde/ bauamt einreichen.
    doch mein bevorzugter architekt ist noch auf auslandsreise und erst mitte januar wieder in deutschland und persönlich ansprechbar.
    wenn ich nun mit einem befreundeten, vorlageberechtigten, bauingenieur den bauantrag soweit fertigstelle das er noch in diesem jahr dem amt vorliegt, kann ich mich dann im januar mit meinem architekten zusammensetzen und das bauvorhaben richtig planen um immer noch die eigenheimzulage gefördert zu bekommen!??!
    vielen dank
    mfg
    o.d.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    1), 2), 3)...

    1) Muss dass aber schon ein seeeeeehr guter Freund sein, dass der sich Weihnachten mit der Erstellung einer Eingabeplanung verschönt!
    2) Fragt sich, was Ihr Archi dazu sagt, wenn er an einem bestehenden Bauantrag rumdoktern darf. Auf Jubelarien und Begeisterungsstürme zumindest sollte nicht gehofft werden.
    3) Ist es fast nicht (rein zeitlich) zu machen, noch alle notwendigen Unterlagen zusammen zu bringen. - Wieviel Vermessungsbüros arbeiten zwischen den Jahren, wieviel Kopieranstalten sind besetzt, ....
    Ergo könnte die Bauordnung wg. Unvollständigkeit ablehnen.
    4) Selbst wenn sie annimmt, könnte sie, wenn die Planung nicht weitestgehend abgeschlossen ist, bei grundlegenden Änderungen den ersten Antrag ablehen und für die "Änderungen" einen Neuantrag fordern. Und der bekommt einen Eingangsstempel nach dem 01.01.06 :) .
    *****
    Meine ganz unproffesionell persönliche Meinung hierzu:
    :mauer :motz :mauer
    Es ist bald 01.01.06 - dann die Seele endlich Ruh!
    MfG
     
  3. #3 Josilika, 23.12.2005
    Josilika

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    Einfach Pech gehabt !
    Wäre dein Architekt ein wirklicher Freund - hätte er sich vor seinem Urlaub gekümmert ............ seit drei jahren schleppen sich alle mit der Eigenheimzulage rum. Jedes Jahr das gleiche Spiel.
    Aber, da ja alle Bauherrn denken, die Archis hocken nur im Sessel und warten .............. PECH! Einfach PECH !
     
  4. #4 Josilika, 23.12.2005
    Josilika

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    Aber rein bauchgefühlsmäßig (Laienmeinung) ............ die Behörden reden davon, dass der ANTRAG abgegeben sein soll, noch lese ich nichts davon, dass der v o l l s t ä n d i g e Antrag vorliegen muß - innerhalb von einer bestimmten Frist - müssen die fehlenden Unterlagen ja nachgereicht werden.
    Ein Versuch wäre es wert, die Behördensprache zu testen - Antrag abgeben .... also Baufurmulare und Hinweis Pläne werden umgehend nachgereicht. Damit dokumentiert der Antragsteller seinen Willen und bekommt den Eingangstempel mit den notwendigen Auflagen.
    ALSO : k e i n e B e r a t u n g n u r L a i e n m a i n u n g .............. außerdem fahr ich morgen auch in den Skiurlaub - also Büroschluss - nix mehr mit Drucken von Formularen, es wird auch nach 1.1.2006 weiter gebaut........


    Ein frohes Fest allen hier - tschüß und guten Rutsch ! Gabi
     
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