Eigenleistung Malerarbeiten - gehört dazu auch die Stahlkonstruktion der Treppe?

Diskutiere Eigenleistung Malerarbeiten - gehört dazu auch die Stahlkonstruktion der Treppe? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein Reihenhaus vom Bauträger gekauft dass in den nächsten Wochen fertig werden soll. Im Kaufvertrag haben wir Maler- und...

  1. mrFbn

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    Hallo,

    wir haben ein Reihenhaus vom Bauträger gekauft dass in den nächsten Wochen fertig werden soll. Im Kaufvertrag haben wir Maler- und Tapezierarbeiten als Eigenleistung vereinbart. In der Baubeschreibung steht zu Treppen UG bis DG folgendes: Stahlkonstruktion, hellgrau gestrichen, mit Holzstufen in Buche.

    Wir sind bei den Eigenleistungen Maler- und Tapezierarbeiten von Wänden und Decken ausgegangen. Ist das so richtig oder gehört das Streichen der Stahlkonstruktion für die Treppe zu Eigenleistung Malen und Tapezieren dazu?
     
  2. Monti

    Monti

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    Bei dieser Formulierung wäre ich davon ausgegangen, dass die Treppe gestrichen ist. Bei unserem Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall ist.
     
  3. #3 Baufuchs, 10.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Monti

    Wieso das denn?

    Wenn in der Baubeschreibung zwar steht "Treppe gestrichen", dann aber in einer Zusatzvereinbarung festgelegt wird, dass die Malerarbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden, dann gehört auch das Streichen der Treppe zur Eigenleistung.

    Es sind dann schlicht alle Malerarbeiten in Eigenleistung auszuführen.

    Ausnahme:
    Bei der Eigenleistungsvereinbarung ist exakt aufgelistet, welche Malerarbeiten in Eigenleistung übernommen werden.

    Ist aber hier wohl nicht so.
     
  4. mrFbn

    mrFbn

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    Hallo Baufuchs,

    nein, ist hier leider nicht so (hinterher ist man ja immer klüger ...).

    Ich frage mich jetzt aber wie sollen die Stufen auf das Treppengerüst angebracht werden wenn es noch nicht gestrichen ist?
     
  5. Azalee

    Azalee

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    Hi!

    Da kommen erst Baustufen drauf (war zumindest bei uns so) und später, nachdem wir gestrichen hatten, die richtigen Stufen. Da wir zu der Zeit schon im Haus gewohnt hatten, war es für ein paar Abende etwas umständlich, die Treppe zu begehen, während die Baustufen abmontiert waren und der Lack trocknete, aber irgendwie geht auch das:winken Wir haben z.B. in drei Etappen gestrichen: Die Harfe, jede zweite Stufe, die übrigen Stufen.

    Viele Grüße
    Christiane
     
  6. #6 schwarzmeier, 10.07.2011
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    Vertraglich vereinbarte Leistung des BT

    Meiner Ansicht ist vom BT alles was an Leistung vertraglich vereinbart ist auch zu leisten .
    Wenn dort steht, daß die Stahltreppe grau lackiert geliefet wird, dann laßt Ihn die Treppe doch so liefern wie Er es beschreibt .
    Wenn es Eigenleistung wäre, bräuchte der Gute Diese doch nicht beschreiben, das geht Ihm doch einen feuchten .......an .
    Außerdem würde ein BT doch nicht beschreiben was nich6t Seine Aufgabe ist !
     
  7. mrFbn

    mrFbn

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    Hallo,

    ich hab jetzt die Info vom Bautraeger - ist definitiv Eigenleistung. Zum Glueck hat der Maler noch Zeit :)
     
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