Eigentümer verstorben: Käufer noch nicht im Grundbuch...

Diskutiere Eigentümer verstorben: Käufer noch nicht im Grundbuch... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hat nur indirekt mit der Baufinanzierung zu tun, ich hoffe aber trotzdem dass ich hier richtig bin. Meine Frau und ich haben vor ein...

  1. Jen73

    Jen73

    Dabei seit:
    09.04.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    NRW
    Hallo,

    hat nur indirekt mit der Baufinanzierung zu tun, ich hoffe aber trotzdem dass ich hier richtig bin.

    Meine Frau und ich haben vor ein paar Monaten einen Immobilienkaufvertrag beim Notar unterschrieben. Bis Heute wurden von unsere Seite alle Zahlungsvorraussetzungen erfüllt. Jetzt muss nur der Eigentümer das Haus leerräumen (im Kaufvertrag festgesetzte Frist läuft in zwei Monaten ab). Wie wir jetzt erfahren haben ist der Eigentümer (verwitwet; vier Kinder) schwer erkrankt, so schwer dass man in den nächsten Tagen mit dem schlimmsten rechnen muss. Frage: Wir sind noch nicht als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen da der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde (Fälligkeit erst wenn das Haus leer ist). Was würde passieren wenn der (noch) Eigentümer sterben sollte? Könnte der Kaufvertrag unwirksam werden? Ich habe im Netz etwas von „schwebend unwirksam'' gelesen... Ich werde mich beim Notar erkundigen, würde aber gerne eure Meinungen hören...

    Danke für eure Antworten!!
     
  2. #2 tanzbaer, 24.01.2012
    tanzbaer

    tanzbaer

    Dabei seit:
    14.08.2010
    Beiträge:
    666
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Oberursel
    Laienmeinung. Das mit dem Kaufvertrag ist gegessen, sobald er beurkundet wurde. Da kommt IMHO auch ein Erbe nicht mehr raus. Auf den Ablauf (Zug um Zug) könnte aber ein Versterben Einfluss haben. Wohin geht der Kaufpreis? Wer kümmert sich um den Auszug, wenn evtl. noch unklar ist wer überhaupt geerbt hat, etc. Ich würde mich nicht verrückt machen, ein kurzes Gespräch mit dem Notar ist sicherlich nicht schädlich.
    Schwebend unwirksam bedeutet, dass der Vertragspartner durch Willensbekundung den Vertrag wirksam oder unwirksam machen kann. Z.b. Taschengeldparagraph. 6 jähriges Kind kauft Auto, Vertrag schwebend unwirksam, kann durch Eltern genehmigt werden oder in den Zustand als hätte es den Vertrag nie gegeben zurück versetzt werden.
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 24.01.2012
    Nutzer des BEFs

    Nutzer des BEFs

    Dabei seit:
    12.01.2011
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Köln
    Ich vermute es gibt für euch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Wenn ja, kann euch wenig passieren -außer dass der Vollzug sich ein wenig verzögern kann.

    Zahlt ihr über ein Notaranderkonto? Wenn nicht, wird es etwas komplizierter. Ihr müsst dann höllisch aufpassen, dann an die richtigen zu zahlen.
     
  4. Jen73

    Jen73

    Dabei seit:
    09.04.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    NRW
    Erstmal danke für die schnellen Antworten. Was uns vor allem sorgen macht wäre einen möglichen und auch wahrscheinlichen Terminverzug, denn ab Ende April und falls bis dahin die Darlehenssumme nicht abgerufen wird, wären Bereitstellungszinsen fällig.

    Nein, einen Notaranderkonto hatten wir nicht vorgesehen (man hat uns davon abgeraten da sehr teuer und meistens unnötig...)

    Hier (http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,4j6559xgz08y5fa4~cm.asp) steht "Der Kaufvertrag wurde mit dem Tod der alten Dame „schwebend unwirksam“, wie es auf Juristendeutsch heißt"
     
  5. #5 tanzbaer, 24.01.2012
    tanzbaer

    tanzbaer

    Dabei seit:
    14.08.2010
    Beiträge:
    666
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Oberursel
    Da steht aber auch "Betreuungsgericht". Ist wie beim Kind. Alte Dame (unter Betreuung), verkauft ihr Haus. Kann Sie aber gar nicht, kann nur Ihr Betreuer. Bei der Veräusserung wesentlicher Vermögensbestandteile muss IMHO das Vormundsgericht diesen Vorgang prüfen. Es übernimmt quasi die Rolle der Eltern. Kann also ja oder nein zum Vertrag sagen.

    Gesetzt den Fall mein obiger Absatz ist korrekt, dann wäre der Vertrag IMHO aber von vorneweg schweben unwirksam, da er der Zustimmung des Gerichts bedurft hat, und ist es nicht erst durch den Tod der alten Dame geworden. Die Käufer sind entweder schlecht informiert/beraten worden, oder haben das Risiko nicht sehen wollen. Und BTW: Aus meiner Sicht hat der Artikel fast Bild Niveau.

    Gesetzt euer Verkäufer konnte auch Verkaufen ist aus meiner Sicht nach der Beurkundung die Messe gelesen. Mögliche Probleme in der Abwicklung (Kaufpreiszahlung, Termin) sind ja hier und auch in dem Artikel schon angerissen worden.
     
  6. #6 kappradl, 24.01.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Kaufvertrag bim Notar ist "heilig". Dann kommt der Eigentümer (auch nicht die Erben) nicht wieder heraus.
     
  7. #7 tanzbaer, 24.01.2012
    tanzbaer

    tanzbaer

    Dabei seit:
    14.08.2010
    Beiträge:
    666
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Oberursel
    Die realen Gegenbeispiele oben hast Du aber gelesen, oder? Heilig ist da so absolutistisch nichts. Gegenbeispiel?

    Kaufvertrag ohne Auflassung, Verkäufer beurkundet zweimal, der andere Erwerber wird zuerst als neuer Besitzer eingetragen. Und nu?

    Es sind andere Scenarien möglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich, oder besser noch auf "nicht relevant sein im konkreten Fall" abprüfbar.
     
  8. Flip74

    Flip74

    Dabei seit:
    24.01.2012
    Beiträge:
    512
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Neuss
    hey jens 73,

    meine freundin und ich hatten vor kurzem diese problematik bei unserem notar angesprochen. der hintergrund war der, das wir von einem älterem pärchen (beide 88) ein efh gekauft haben. klar und das dauert ja alles ein wenig mit voreintrag im grundbuch usw usw.

    ich fragte den notar was denn jetzt wäre, wenn die eigentümer vor dem voreintrag (also noch lange vorm eigentümerwechsel ) versterben würden.

    kann ja viele ursachen haben. und was das anging beruhigte er mich. er meinte sobald der kaufvertrag notariell beurkundet ist (ist er mittlerweile) kann nichts mehr passieren. dann geht das erbe auf die erben über und die müssen den notarvertrag erfüllen. ende aus.

    hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

    tom
     
  9. makro

    makro

    Dabei seit:
    02.02.2011
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kreis GT
  10. #10 kappradl, 24.01.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Dass der Vertrag noch nicht rechtsgültig war, wussten die Käufer. Deswegen werden solche Verträge auch beim Notar unterzeichnet.
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Im Zweifelsfall würde ich diesen Notar fragen der den Vertrag beurkundet hat. Da genügt 1 Anruf und man hat Klarheit. Er weiß ja mit wem er was beurkundet hat, also sollte er die Frage auch zuverlässig beantworten können.

    Gruß
    Ralf
     
  12. Jen73

    Jen73

    Dabei seit:
    09.04.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    NRW
    Zur Info: Ich habe Heute mit den Notar telefoniert. Wir sollen uns keine Sorgen machen: Vertraglich, auch wenn wir noch nicht im Grundbuch stehen, ändert sich nichts. Der Kaufpreis kann ganz normal auf den ursprünglich vorgesehenen Konto überwiesen werden, auch wenn der Kontoinhaber bis dahin verstorben ist (was dann mit diesem Geld passiert ist dann das Problem der Erben).
     
  13. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Man sollte daher gleich beim Zuständigen nachfragen, bevor man sich hier im Forum verwirren lässt.
     
Thema: Eigentümer verstorben: Käufer noch nicht im Grundbuch...
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. verkäufer stirbt vor grundbucheintragung

    ,
  2. verkäufer stirbt nach notartermin

    ,
  3. hauskauf verkäufer stirbt

    ,
  4. vorvertrag verkäufer stirbt,
  5. kaufvertrag unterschrieben man verstirbt,
  6. grundbuch eigentümer verstorben,
  7. Kaufvertrag Verkäufer stirbt,
  8. Todesfall vor Zahlung hauskauf,
  9. hauskauf Vertragspartner stirbt,
  10. hauskauf verkäufer verstorben,
  11. vormundschaft verkäufer stirbt vor grundbucheintragung,
  12. kaufvertrag wohnung verkaeufer stirbt,
  13. eigentümer stirbt nach kaufvertrag auflassungsvormerkung,
  14. Haus gekauft Besitzer gerade gestorben,
  15. verkäufer stirbt nach notarvertrag vor auflassung,
  16. kaufvertrag ist in schwebe dann verstibt verkäufer ?,
  17. Verkäufer stirbt vor Notartermin,
  18. grundstuecksverkaeufer stirbt vor Abschluss beim Notar,
  19. was passiert beim kaufvertrag einer wohnung wenn der Verkäufer stirbt,
  20. naotariellee vertrag Verkäufer stirbt,
  21. Haus erläutert verstirbt nach notartermin,
  22. hauskauf eigentümer stirbt kurz vor notartermin,
  23. grundbuch eintrag Verkäufer stirbt,
  24. grundstückskaufvertrag verkäufer stirbt vor grundbucheintragung,
  25. haus vertrag dann verkäufer gestorben
Die Seite wird geladen...

Eigentümer verstorben: Käufer noch nicht im Grundbuch... - Ähnliche Themen

  1. Eigentümer zum Grundstücksverkauf zwingen

    Eigentümer zum Grundstücksverkauf zwingen: Hallo zusammen, Vorab: Wir wohnen neben einem Feld, welches nächstes Jahr als Baugebiet erschlossen werden soll. Auf der anderen Seite, direkt...
  2. Zwei Flurstücke, ein Eigentümer, Vorgehensweise für zweites Haus

    Zwei Flurstücke, ein Eigentümer, Vorgehensweise für zweites Haus: Hallo in die Runde, ich habe versucht mich mit meiner Fragestellung hier im Forum schon ein bisschen zu belesen, aber ich brauche jetzt doch...
  3. Ist der Erdaushub Eigentum des Unternehmers?

    Ist der Erdaushub Eigentum des Unternehmers?: Hallo zusammen, wir bauen aktuell unser Eigenheim. Durch Gründung etc. haben wir nun ca. 180 m3 Erdaushub auf unserem Grundstück. Die Position...
  4. Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer?

    Welche Bauunterlagen muß Hausverwaltung vorliegen? Einsicht möglich als Eigentümer?: Guten Tag. Mich würde interessieren, welche Bauunterlagen unsere Hausverwaltung vorliegen haben muß. Und welche Unterlagen ich als Eigentümer...