Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94

Diskutiere Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94 im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe folgende Frage an die Erdbau-Bauleitungsspezialisten: Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94 ist vertraglich gefordert,...

  1. #1 diltigug, 01.12.2015
    diltigug

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    Hallo,
    ich habe folgende Frage an die Erdbau-Bauleitungsspezialisten:

    Eigenüberwachungsprüfungen nach ZTVE-StB 94 ist vertraglich gefordert, danach heisst es:

    Nach ZTVE-StB 94, Abschnitt 1.6.3 sind „ Eigenüberwachungsprüfungen Prüfungen des Auftragnehmers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung der vertraglichen Anforderung entsprechen.
    Der Auftragnehmer hat diese Prüfungen während der Ausführung mit der gebotenen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen. Die Kosten für diese Eigenüberwachungsprüfungen werden - mit Ausnahme der nachträglich vereinbarten oder angeordneten - nicht gesondert vergütet. „

    Die Leistung wird hiernach also nicht gesondert vergütet.

    Die Frage, die ich mir gerade stelle:

    Hat der AG ein Recht sich die Ergebnisse dieser Eigenüberwachungsprüfungen zur Prüfung vorlegen zu lassen, ohne Vergütung?

    Oder muß er sich auf eine Aussage "Haben wir durchgeführt, das paßt alles." verlassen, bzw. wenn Zweifel an der Ausführung bestehen, muß er zusätzliche Prüfungen beauftragen (und dann auch bezahlen)?
     
  2. RobinB

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    Hallo Diltigug.

    Grundsätzlich ist erstmal darauf hinzuweisen, dass die ZTV E-Stb 94 seit 2010 zurückgezogen und durch die ZTV E-Stb 09 ersetzt wurde. Somit ist ein ungültiges Regelwerk ausgeschrieben.

    Zu der eigentlichen Frage ist in der ZTV E-Stb 09 unter Punkt 1.6.3 die Eigenüberwachung geregelt. Es sind grundsätzlich die Prüfungen durch den AN eigenverantwortlich durchzuführen und die Ergebnisse dem AG in regelmäßigen Abständen (unaufgefordert) vorzulegen.

    Durch die Tatsache, dass diese Leistungen durch den AN sowieso zu erbringen und in die EP einzukalkulieren sind, werden diese ja eh mit bezahlt.

    Viele Grüße!
     
  3. #3 OLger MD, 04.12.2015
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    Sinn und Zweck der Eigenüberwachung ist, sicherzustellen das die richtigen Materialien mit den geforderten Eigenschaften eingebaut werden. Der Nachweis erfolgt üblicherweise mittels Lieferscheinen, Datenblättern, Zulassungsbescheiden usw..
    Diese Unterlagen werden dem AG üblicherweise in Papierform (Kopie/Original) spätestens mit der Schlussrechnung übergeben. Vor der Abnahme ist ja der AN in der Nachweispflicht. Somit gehören auch die Protokolle dazu. Sonst könnte ja der Bauüberwacher sagen: ohne nachweis kein Einbau, oder keine Abnahme, da ungeprüftes Material eingebaut wird.

    In der ZTV-ING steht es so:
    "Während der Bauausführung sind die Aufzeichnungen
    und Auswertungen auf der Baustelle
    vorzuhalten. Sie sind der Überwachungsstelle und
    auf Verlangen auch dem Auftraggeber vorzulegen."


    Bautagebuch ist ja auch zu übergeben.
     
  4. Stock

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    Ich würde mich an Ihrer Stelle aber auch nicht auf die Prüfungen der Eigenüberwachung verlassen. Die Eigenüberwachung wird schließlich von der Baufirma oder vom Lieferanten bezahlt und somit fallen die Ergebnisse auch immer so aus, wie die Baufirma die Ergebnisse sich das wünscht.
    Wenn es geht lieber einen Bekannten oder Verwandten fragen, der sich mit dem Material auskennt und sich das alles mal vor Ort anguckt.

    Wenn man ein Gutachten oder eine Untersuchung haben will, der man glauben kann, dann muss man selber Proben ins Labor einreichen und vor allem selber bezahlen.
     
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