Einbehalt Abschlag Abschlußrechnung

Diskutiere Einbehalt Abschlag Abschlußrechnung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo nochmal, zwischenzeitlich hatten wir Endabnahme mit dem Verputzer: Überhänge und "Löcher" wären alles innerhalb der Tolleranz nach...

  1. #1 petkidden, 11.10.2011
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    Hallo nochmal,

    zwischenzeitlich hatten wir Endabnahme mit dem Verputzer: Überhänge und "Löcher" wären alles innerhalb der Tolleranz nach VOB....

    Naaaja....

    Wir wollen echt langsam unsere Ruhe vor ihm, daher haben wir die Abnahme auch entsprechend abgenommen.
    Am gleichen Tag (30.09.) drückte er uns die Schlußrechnung in die Hand:

    1) Die vereinbarten 4% Skonto hat er komplett gestrichen (dem Angebot nach sollten die Arbeiten ja bereits im Mai ausgeführt werden - da war aber der Bau noch nicht so weit - und zwischenzeitlich kamen 4% Lohnerhöhung dazu etc. ...)

    - Wir haben uns dann auf 2% Skonto geeinigt (hat er handschriftlich auf der RE notiert; allgemeines Zahlungsziel 8 Tage ab RE-Stellung)

    2) Das beigefügte Aufmaß bestand aus 2 DIN-A4 Blättern, auf denen er (dunkel) je 2 Seitenansichten unseres Hauses ausgedruckt hatte und mit schwarzem Filzer Zahlen drauf geschrieben hat (teils echt undeutlich bzw. kaum zu erkennen)
    Weiterhin hatte er dann als Anhang seine Aufmaß-Berechnung zu den einzelnen Gewerkspositionen - allerdings nur ganz grob strukturiert.
    Wir haben mehrere Stunden (!!!) damit verbracht, einigermaßen raus zu finden, wo er die einzelnen Maße her genommen hat (weil auf den Bildern ist nur ein Teil der Maße drauf; den Rest hat er ohne Erklärungen einfach ins Aufmaß eingetragen...)

    Am Donnerstag (6.10.) bat ich telefonisch um Verlängerung der Zahlung mit Skonto, weil wir echt erst 1/3 kontrolliert hatten. Wir wollten von den 27 TEUR Summe einen Abschlag von 10-15 TEUR machen als Anzahlung; den Rest dann bis 15.10. ...

    Keine Chance - mit Müh und Not konnte ich auf 24,5 TEUR verhandeln; den Rest bis 12.10. (Eingang auf SEINEM Konto!)
    ...
    Gut - die Überweisung der 24,5 TEUR hab ich gemacht...
    ABER: Wir haben am 8.10. die technische Rechnungsprüfung zusammen mit einem Bekannten, der 5 Jahre Bauleitung & RE-Prüfung gemacht hat, abgeschlossen. Allerdings mit vielen offenen Fragen und Posten, die wir VOR Restzahlung natürlich gerne geklärt hätten...

    (Weil: Nach unserer Rechnung hätte der verputzer jetzt nämlich nix mehr zu bekommen; wir hätten sogar schon überzahlt...)
    ...
    Heute riefen wir den Verputzer an mit der Bitte um ein Klärungsgespräch:
    Nein, er habe keine Zeit. Er hätte sowieso schon so viel Zeit in unser Projekt investiert usw. Außerdem sei ja morgen die Restzahlung fällig etc.

    Was soll ich denn davon halten???
    Ich sehe nicht ein, zu zahlen OHNE die Klärung. Mir geht es nicht darum, Geld ein zu behalten - wenn er uns die Posten plausibel erklären kann, ist es ja ok!

    Wir wollen dem Verputzer jetzt ein Einschreiben schicken, dass er unserer Bitte nach einem klärenden Termin NICHT nachkommen möchte. Und dass wir bis zur Klärung die Restzahlung (inkl. Skonto!) einbehalten werden...

    Ist das rechtlich vertretbar / in Ordnung?
    Oder habt ihr noch andere Tipps / Ratschläge für mich?

    Ich weiß echt nicht, was das Ganze soll; warum er so reagiert...

    Herzlichen Dank!
    VG Steffi
     
  2. #2 Thomas B, 11.10.2011
    Thomas B

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    Ganz kurz,

    grundsätzlich muß eine Rechnung prüffähig sein. Das heißt dann also eine saubere Zusammenstellung der Massen (das muß nicht mit 4-Farb-Drucker gemacht werden...aber eben nachvollziehbar und ordentlich...logisch...).

    Es ist nicht Ihre Aufgabe Rätsel zu raten, kryptische Zeichen zu interpretieren, Mutmaßunegen anzustellen, was er wohl gemeint haben könnte usw.

    Im Zweifelsfalle ist es sicher klug und richtig sich mit dem Rechungsersteller zusammenzusetzen. Mag er dies nicht, weil er keine Zeit hat, gibt's eben auch kein Geld. Hier aber bitte nicht einfach schlafen, sondern dies auch schriftlich zur Kenntnisnahme geben: Keine Zahlung, weil Rechnung nicht prüffähig. Ihr BL wird Sie da sicher unterstützen.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 petkidden, 11.10.2011
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    Da wir vereinfachtes genehmigungsverfahren haben, sind wir die Bauleitung...

    Wie gesagt, ich will ihm jetzt ein Einschreiben schicken... Bin mir eben nur unsicher, wie wir im Ernstfall da stehen würden. Ob wir es richtig machen, ihm schriftlich zu geben, dass das Gespräch auf SEINEN Wunsch NICHT zu Stande kommt und dass wir nochmals um ein Klärungsgespräch bitten und bis dahin die offene RE einbehalten...

    Darf ich Skonto dann trotzdem später abziehen?!
     
  4. #4 Thomas B, 11.10.2011
    Thomas B

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    das muß ich jetzt aber nicht verstehen, oder?????? Was hat das genehmigungsverfahren mit der Ausführung zu tun? Ist aber auch gut...Sie machen die Bauleitung....aber:

    Also haben Sie zumindest eine Person, die sich etwas auskennt...die meinte ich!

    Abrechnungen sind nicht ohne...ist z.B. die VOB vereinbart ist genau geregelt was und was nicht abgezogen oder übermessen werden darf/ muß....ein weites Feld.

    In jedem Falle aber ist ein prüffähiges Aufmaß und eine damit einhergehende prüffähige Rechnung zu erstellen. Ist sie nicht prüffähig, muß dies auch nicht gelöhnt werden. Unstrittige Beträge hingegen sind zu zahlen...alles -wie schon gesagt- nicht ganz einfach und für den Laien oft mehr als schwierig!

    grüße

    Thomas
     
  5. #5 Gast036816, 11.10.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich gehe mal davon aus, dass VOB/B und C vereinbart sind.

    nach VOB/B § 14 (1) sind rechnung prüfbar aufzustellen. nach (2) sind die notwendigen feststellungen zur abrechnung möglichst gemeinsam vorzunehmen. dies betrifft die zur abrechnung notwendigen aufmaße. wenn ihr eine durchsprache der außmaßunterlagen verlangt, die aufmaße vom AN bereits im alleingang erstellt wurden, dann kann er diesen termin nicht verweigern.

    ansonsten bis zum 2011-10-12 ein einschreiben mit rückschein oder einwurfeinschreiben und der mitteilung, die rechnung ist nicht prüfbar.
     
  6. #6 petkidden, 11.10.2011
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    Anbei das Schreiben, was morgen per Einschreiben raus gehen wird...
    Ist das so okay?
    (Kam heute leider nicht mehr dazu; mein Mann kam erst spät von der Arbeit...)
    ...
    Dass unser Bekannter Bauzeichner ist und ein Grundstudium in Architektur hat sowie 15 Jahre Berufserfahrung am Bau und 5 Jahre Bauleitung inkl. Rechnungsprüfung gemacht hat, interessiert den guten Mann herzlich wenig...

    Am Donnerstag hat der Verputzer mir am Telefon noch gesagt, wir sollen unseren Bekannten zur Hilfe nehmen.
    Heute sagt er meinem Mann, er hätte zu mir gesagt, wir sollen "eine fachkundige Person" dazu nehmen :motz
    ...
    Was ihr ja noch gar nicht wißt: Der gute Mann hat uns auch den Innenputz gemacht... Und da hat er uns 3 Haustürleibungen abgerechnet - die er aber gar nicht verputzt hat!!!!! Dafür wollte er extra Geld, da das Zusatzarbeiten seien, die nicht im Angebot stünden :bef1021:

    Das beste dran: Die eine Tür hat er flächig im Innenputz durchgerechnet (obwohl > 2,5qm) - aber bei der "Zulage für Leibungen" zusätzlich abgerechnet... Und die andere Tür KONNTE er gar nicht verputzen, da dort noch die Bautür drin war :irre Aber wir haben schon bezahlt...
    ... Hat sich aber auch erst jetzt rausgestellt, als der ganze Zoff an fing.
    Wir haben leider die Innen-RE bezahlt (ohne Abnahmeprotokoll, allerdings) nach nur oberflächlicher Prüfung durch uns alleine. Also das Aufmaß nicht im Detail... :mauer Und im Umfang der umfassenden Prüfung hat unser Bekannter dann mal genauer beim Innenputz hin geschaut...
     
  7. #7 Pruefhammer, 12.10.2011
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    wenn die 24,5k€ lt. Rechnungsprüfung evtl. bereits eine Überzahlung darstellen, kannst du nicht schreiben die 24,5k€ seien unbestritten.
     
  8. #8 petkidden, 12.10.2011
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    Was soll/kann ich dann schreiben?

    Es handelt sich um eine "Überzahlung" von rd 20€, wenn ich die zu viel gezahlten 740€ aus der Innenputz-Geschichte (Leibungen Haustüren) mit abziehe...

    Rein auf den Außenputz betrachtet sind die 24,5 TEUR unbestritten.
     
  9. sepp

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    Das Forum kann und will hier und in allen anderen Fällen nicht die Bauleitung ersetzen, deshalb solltest Du Sachverstand beauftragen.
    Du kannst gerne Fragen zur Problematik stellen, aber wir unterstützen niemanden der aus finanziellen Gesichtspunkten am wichtigsten Thema spart -> Bauüberwachung und Koordinierung.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2011
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    Und eine Rechtsberatung gibts schon gar nicht - genau das wäre aber die Antwort auf die Frage nach dem Briefinhalt.
     
  11. bernix

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    ...kürz das Schreiben um die Hälfte oder lass es gleich vom Anwalt schreiben...
     
  12. #12 petkidden, 12.10.2011
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    Vielleicht sind wir einfach naiv an die Bausache ran; unsere Eltern haben ohne BL gebaut (und kamen gut parat) - zudem hat uns nie jemand mal genau erklärt, was BL eigentlich alles beinhaltet... Gut - unsere Schuld; müssen wir uns jetzt eben durchwurschteln...

    Ich möchte hier keinen Ersatz zur BL. Auch keinen Rechtsbeistand...

    Ich möchte einfach eine unabhängige Meinung zu der Formulierung meines Briefes, ob man das so (als Laie) schreiben kann oder ob es "zu viel des Guten" ist und ich einfach nur schreiben soll: "... Ihre eingereichte Rechnung ist für uns unschlüssig und so nicht prüfbar, wir bitten Sie nochmals eindringlich um ein klärendes persönliches Gespräch. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir bis zur Klärung der offenen Fragen keine weiteren Zahlungen vornehmen werden..."
     
  13. Julius

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    Wenn, dann diese kurze Fassung!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 12.10.2011
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    Wieso - ihr habt ihm doch schon gesagt, dass ihr geprüft habt.
    Natürlich kann Ergebnis der Prüfung sein, dass Ihr Dinge streicht, die er zu Recht berechnet, aber nicht nachgewiesen hat.
    Aber prüfbar ist die Rechnung.

    Geht zum RA, lasst den das machen!
     
  15. #15 petkidden, 13.10.2011
    petkidden

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    Der gute Mann hat uns nun ab 12.10. in Zahlungsverzug gesetzt für die restlichen 2.368,04EUR... Geht das so einfach?!

    Ist natürlich jetzt auch nicht wahr, dass er ein Gespräch abgelehnt hat. Er sei zeitlich eng eingespannt, dass er die Fragen am Telefon klären wollte... (Mein Mann hatte aber die Unterlagen nicht zur Hand - außerdem wissen wir ja, was bei den Telefonaten em Ende rum kommt... NIX)
    Dann frag ich mich, warum er gesagt hat, er wolle nicht noch mehr Zeit in uns investieren; habe er schon zu genüge gemacht.
    ...
    Jedenfalls sollen WIR uns nun bis 19.10. wg Termin melden (in SEINEN Geschäftsräumen - iss uns ja Wurscht) - und er empfehle, einen "von der HWK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" dazu zu nehmen...

    1) Hab ich ein ungutes Gefühl bei - immerhin ist der Verputzer selbst auch öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter der HWK! (Werde das Gefühl nicht los, dass er uns einen "Bekannten" unterjubeln will/wird...)

    2) Wer bezahlt den?????
    ...
    Was kostet denn ein Erstgespräch beim RA?
    Habt ihr da nen Tip, worauf ich bei der Auswahl achten soll? Wir hatten noch nie einen Rechtsfall... Und eigtnlich wollte ich auch nie einen haben...
     
  16. bernix

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    ....ja:cool:....in manchen Fällen gehts auch automatisch

    Erst mal keine Panik, das ist (nur) eine Mahnung...interessant wirds wenn er einen Mahnbescheid schicken lässt..

    Ihr braucht jemand, der die Rechnung prüft und euch sagt ob sie prüfbar ist (dass ihr sie nicht prüfen könnt, ist nicht so der Maßstab)....
    Der Fachmann kann euch dann auch sagen ob ihr die Macken akzeptieren müsst.....

    Das Problem hier ist, dass die Kosten möglicherweise höher sind als die Ersparnis, falls es überhaupt eine gibt (vielleicht stimmt die Rechnung).
     
  17. #17 petkidden, 14.10.2011
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    Haben am Di abend einen Termin beim RA für Baurecht - der will mal über die Unterlagen drüber gucken...
    Er sagt, er kann zwar nicht die RE prüfen - aber er kann gucken, ob die eingereichten Unterlagen plausibel sind bzw ob Unterlagen fehlen usw. ...

    Da der Verputzer "bis 19.10." Terminvorschläge für ein Gespräch erwartet, gehe ich davon aus, dass INKL. 19.10. gemeint ist, also dass es reicht, wenn wir uns dann Mittwoch melden...
     
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