Einbehalt bei Schlussrechnung

Diskutiere Einbehalt bei Schlussrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, wir haben einen GU-Vertrag mit Vereinbarung der VOB. Verlängerung Gewährleistung auf 5 Jahre. Der Zahlungsplan sieht vor, dass...

  1. JTR1

    JTR1

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    Hallo Forum,

    wir haben einen GU-Vertrag mit Vereinbarung der VOB. Verlängerung Gewährleistung auf 5 Jahre.

    Der Zahlungsplan sieht vor, dass am Schluss mit der Schlussrechnung alles zu bezahlen ist und die Mängel bei Abnahme wurden behoben.

    Da für die Gewährleistungszeit keine Bürgschaft oder ähnliches vereinbart wurde und ich weiß, dass der GU recht knapp bei Kasse ist, bezweifle ich, dass der die vollen 5 Jahre Gewährleistungszeit überlebt...

    Darf ich trotzdem für potentiell auftretende Mängel von der Schlussrechnung einen Betrag x einbehalten? Oder muss ich einfach hoffen, dass der die 5 Jahre überlebt bzw. im Falle eines auftretenden Mangels diesen behebt?

    Bitte mich nicht gleich als den herzlosen Bauherren beschimpfen, da ich so den GU zusätzlich finanziell belaste. Es ist einfach mal ne Frage :-)

    Danke und Gruß,
    JTR
     
  2. #2 wasweissich, 10.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine ****** frage , wenn du es vereinbarst , musst du bezahlen

    solcher bauherren braucht der gu noch ein paar , und dann überlebt er garantiert nicht ....

    j.p.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Entscheident ist der Mangel bei Abnahme, keiner da? Dann ZAHLEN! Wieso wurde denn der genommen? War er der günstigste?
     
  4. #4 MoRüBe, 10.04.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Weil ich weiß, ...

    ... daß ein Autobauer aus Rüsselsheim bald Konkurs ist, muß ich denn das neue Auto was ich gekauft habe auch voll bezahlen? Oder kann ich auch so damit rumfahren?:mauer

    Nur ne Antwort...:) Hab gute Laune heute Und warum ich nicht den aus WOB genommen habe? Der andere gefiel mir besser.
     
  5. #5 Olaf (†), 10.04.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    pacta sunt servanda

    wussten schon die alten Römer.
    Doofe (und seltene) Vertragskonstellation (hat den sich mal DEIN Jurist vorher angesehen? Eher wohl nicht). Dumm gelaufen, aber im Nachhinein einseitig einen Vertrag ändern ist nicht.

    Liebe Kollegen, warum geht Ihr ihn so an? Er hat gefragt, ob das möglich ist - und da gibts einen großen Unterschied zu "ich habe".
     
  6. #6 MoRüBe, 10.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Olaf. Du solltest wissen...

    ... daß ich schon seeeehr ruhig geblieben bin :D . Aber nichtsdestotrotz: wehret den Anfängen! Und schau selbst, wie oft diese Frage hier in dieser Form oder so ähnlich aufgetaucht ist..., oftmals auch in Verbindung mit , na Du weißt schon...:shades
     
  7. Julius

    Julius

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    Er hat Drittelfinanzierer gesagt, er hat Drittelfinanzierer gesagt - naja, aber zumindest gedacht...
     
  8. #8 MoRüBe, 10.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    hab ich aba nich...

    ...:p
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 10.04.2009
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    Na ja ...

    ... 5 % = < 33,3 % ;)

    Davon abgesehen (siehe Olaf):
    Dumm gelaufen - Gewährleistungsbürgschaften/-einbehalte sind vorab im Vertrag zu vereinbaren.
     
  10. #10 Manfred Abt, 10.04.2009
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    Statt hier über den Fragesteller dies und das zu vermuten hätte es doch einfach gereicht, dem Fragesteller zu antworten, dass ein Einbehalt nur bei einer vorliegenden vertraglichen Vereinbarung möglich ist.

    Im Grunde hat dies Josef ja in der allerersten Antwort auch getan, aber mit einem eigentlich nicht notwendigen Nachsatz.
     
  11. #11 wasweissich, 10.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manfred,
    wahrscheinlich war der nachsatz nicht notwendig , aber die begründung in #1 hat ihn nahegelegt.......und unwahr wird er durch nicht notwendig sein auch nicht.
     
  12. JTR1

    JTR1

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    Danke...

    ...für die Antworten. Habe letztendlich nichts anderes erwartet, wollte aber trotzdem mal nachfragen.

    Grund dafür ist, dass wir bereits knapp 2 Jahre im neuen Heim wohnen und immer noch nicht alles fertiggestellt ist.
    Gutgläubig wie wir sind hatten wir vor knapp zwei Jahren abgenommen, um einziehen zu können. Innen war alles soweit fertig, aber alles was aussen war dagegen nicht: Kein Putz, keine Dämmung da Nachbarhaus fehlte, kein Garten, kein Carport, kein Gehweg, kein Treppenbelag etc.

    Mit dem übrig gebliebenen Geld hätten die noch offenen Leistungen nie beglichen werden können. Sprich: Wir hatten gut überbezahlt. So gaaanz laaaangsam ging es vorwärts. Vor 9 Monaten hatten wir den Break-Even erreicht, nachdem endlich Putz, Farbe und Nachbarhaus am Haus waren.

    Jetzt nehmen wir alle noch offenen Leistungen aus dem Vertrag raus und organisieren/ beauftragen das selber. Und dabei wird immer noch etwas Geld übrig bleiben, dass wir an den GU zu zahlen haben - und da wir ja so gute Erfahrungen gemacht haben, der GU bekanntermassen Geldprobleme hat und noch drei Jahre etwas passieren könnte... Da kommt man dann eben auf solche Gedanken.

    Im Grunde genommen kommen wir aber so ganz gut aus der Nummer raus :-) Da trifft es andere bestimmt deutlich härter.

    @Robby: Es war nicht der billigste Anbieter. Der GU Firma existiert schon lang und geniesst einen guten Ruf (zumindest bisher).

    @wasweissich: Ich nehm's nicht persönlich :-)

    Gruß,
    JTR
     
  13. #13 MoRüBe, 13.04.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Immer diese Salamitaktik...

    ...:motz

    Ist ja schlimmer als bei der HSH Nordbank:mauer:motz

    Schreib das gleich und die Antworten fallen anders aus:konfusius
     
  14. #14 wasweissich, 13.04.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    war auch nicht persönlich , beschreibt aber ein gern genommenes phänomen , nach der schlussrechnung wandelt sich
    ja genauso wollte ich es haben , das ist wirklich schön , alles perfekt .......
    auf wundersame weise in
    das habe ich so nicht bestellt , das ist zu breit , zu hoch zu uneben, zu eben ...wwi.....

    frohe ostern j.p.
     
  15. #15 HolzhausWolli, 13.04.2009
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    Ich hoffe Du hast die schriftliche Zustimmung deines GU´s für diese Maßnahme?


    Das wissen alle Beteiligten (Du, Dein GU, Dein neuer Handwerker) genau?
     
  16. #16 Shai Hulud, 13.04.2009
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    Hallo JTR1,

    habt Ihr denn überhaupt schon die Mängel rechtswirksam und mit Terminsetzung beim GU angezeigt? :shades

    Sind im Abnahmeprotokoll die fehlenden Leistungen aufgeführt?
     
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