Einschätzung Lichtverhältnisse Baugrundstück

Diskutiere Einschätzung Lichtverhältnisse Baugrundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, da ein Käufer von seinem dreijährigen Baurecht auf seinem von unserer Gemeinde gekauften Grundstück keinen Gebrauch gemacht hat,...

  1. MarBea

    MarBea Gast

    Guten Tag,

    da ein Käufer von seinem dreijährigen Baurecht auf seinem von unserer Gemeinde gekauften Grundstück keinen Gebrauch gemacht hat, muss er
    das Grundstück nun wieder an die Gemeinde zurück verkaufen. Nun hat
    unsere Gemeinde anderen Interessenten und uns die auf der
    beigefügten Skizze befindlichen Grundstücke 48 und 49 (zusammen
    698 qm) zum Kauf angeboten.

    Eigentlich ein Wohngebiet, in das wir immer gerne ziehen wollten.
    Damals hatten wir uns für ein Südwest-Grundstück beworben.

    Aus der Schule kriege ich das noch mit dem "Im Osten geht die Sonne
    auf..." hin.

    Dass das Grundstück keine Südwestlage hat, ist klar... Das Grundstück hat eine Größe von ca. 22 x 30 Metern. Das Bebauungsfenster startet nach
    drei Metern und ist dann vierzehn Meter lang.

    Ist damit zu rechnen, dass mittags und abends genug Sonne das Grundstück erreicht? Die benachbarten Häuser sind eineinhalb-
    geschossig.

    Über Ihre/Eure Einschätzungen würde ich mich freuen. Denn wir müssten uns bis Anfang Januar für oder gegen einen Kauf entscheiden. Natürlich waren wir schon zu verschiedenen Tageszeiten vor Ort, aber da die Sonne im Winter doch nicht mit den Lichtverhältnissen in den anderen Monaten vergleichbar ist, würde ich mich über andere Meinungen freuen.

    Vielen Dank!

    MarBea
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Wo im Winter Licht hinstrahlt strahlt im Sommer erst Recht Licht hin...
     
  3. MarBea

    MarBea Gast

    Umgekehrter Fall

    Danke für die erste Rückmeldung.

    Jetzt - im Winter - fallen Schatten des Nachbarhauses in Bereichen auf, in denen sich zukünftig die Terrasse bzw. das Wohnzimmers befinden würden. Vermutlich wäre es deshalb besser einen Freisitz im hinteren Bereich des Grundstückes einzuplanen?

    Deswegen meine Frage an Experten und Menschen, die ähnlich liegende Grundstücke haben...

    MarBea
     
  4. #4 TraurigerBauher, 27.12.2011
    TraurigerBauher

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    Hallo,

    sieht doch gut aus. Das Grundstück ist recht groß, wenn Du das Haus "oben" hinbaust, hast Du richtig viel Sonne.

    Zeichne vielleicht mal ein, wo Du Dein Haus hinbauen willst und wo die anderen Häuser stehen.
     
  5. #5 TraurigerBauher, 27.12.2011
    TraurigerBauher

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    Ergänzung: Jetzt ist gerade der niedrigste Sonnenstand überhaupt. Unsere Terasse, die extrem viel Sonne bekommt, wird jetzt auch beschattet. Das ist aber nur in den zwei tiefsten Wintermonaten so.

    Es gibt online-Tools, die Dir den Winkel der Sonneneinstrahlung berechnen können, wenn Du Ort und Zeit eingibst. Dann kannst Du den Schatten mit einem einfachen Modell bestimmen.
     
  6. #6 crazy25814, 27.12.2011
    crazy25814

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    Hallo,

    stehen denn schon auf 47 und 50 Häuser?

    Da wo jetzt der Nordpfeil ist, wird das auch noch bebaut? oder ist das unverbaubar?

    Die meiste Sonne wird vorne Straßenseitig und links Richtung Nr. 50 sein!
    Abendsonne könnte gering sein, jenachdem wie 50 bebaut ist!
     
  7. #7 Baustopp, 27.12.2011
    Baustopp

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    Genug? :shades Ich würde diese Frage glasklar mit nein beantworten.

    Baustopp
     
  8. #8 Thomas B, 27.12.2011
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    So...so....würdest Du das?!

    Erstmal wäre zu klärne wie man ausreichend Sonne definiert. Wenn niemals eine Verschattung, welcher Art auch immer, das Grundstück heimsuchen darf, dann stimmt Deine Aussage wohl. Ich kenne kaum ein Baugebiet, in dem immer und überall (Sonnenschein vorausgesetzt) jeder cm² eines Grundstücks beschienen ist. Bei niedrigem Sonnenstand (Winter und natürlich bei Sonnenauf- und -untergang) kann es schon mal sein, daß das was im Weg steht. Ein anderes Haus. Ein Baum, irgendwas.

    Das Grundstück zumindest hat gutes Voraussetzungen.

    Letztendlich halt eine Frage der Planung (wo steht das Haus auf dem Grundstück), wohin öffne ich es (Fenster) und wie sieht die umgebende Bebauung aus.

    Grüße

    Thomas
     
  9. #9 Baustopp, 27.12.2011
    Baustopp

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    Thomas: In der Tat, so lange "genügend" nicht weiter definiert ist, kann ich die Antwort so eindeutig geben. Für mich wäre es nicht genügend.

    Mein Grundstück hat WSW Lage und die Sonne kommt etwa ab 10 Uhr auf die Terrasse. Das geht gerade noch, wenn man am Wochenende in der Sonne Frühstücken will. Bei NW-Lage ginge das nicht und MarBea schreibt selbst, dass Mittagssonne sehr erwünscht wäre.

    Aufgrund der gegebenen Information käme das Grundstück für mich nicht infrage. Das Risiko "zu wenig" Sonne zu bekommen wäre mir da zu hoch. Denn auf die mMn entscheidenden Faktoren hat man kaum 'nen Einfluss, bzw. sie sind noch nicht bekannt. Günstige Hanglage würde einiges ändern, aber bei Kevelaer gehe ich mal von Flachland aus. Folglich ist die Sonneneinstrahlung abhängig von Bebauung und Nachbarn in südlicher Richtung.

    Baustopp
     
  10. mreded

    mreded

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    Google SketchUp geht für die Lichtsimulation ganz gut.
    Einfach das Grundstück in Earth suchen und in SketchUp als Geostandort importieren. Dann kann man die Nachbarhäuser simulieren. Müssen nicht detailgetreu gezeichnet werden einfach Quader der entsprechenden Größe an der Hausposition einzeichnen. Dann kann man für jede Tageszeit und jeden Tag im Jahr sich den Schattenfall anschauen.
    Ich habe das selbst mit verschiedenen Grundstücken so gemacht als wir gesucht haben. Ich konnte das dann vor Ort überprüfen. Hab selbst gestaunt hat immer gestimmt.
     
  11. MarBea

    MarBea Gast

    Erst schon einmal vielen Dank für die ersten Einschätzungen.

    Auf 47 steht eine Doppelhaushälfte, die andere Hälfte in 46 gibt es aber noch nicht. Daher steht das Haus entsprechend an der Grundstückgrenze zu 46.

    An der Grenze zu "unserem" Grundstück steht eine Garage.

    An diese Garage würde unsere Doppelgarage angeschlossen. Eine als "wirkliche" Garage, der andere Raum würde ein Lagerraum als Kellerersatz.

    Nach diesen ca. 6 Metern würde dann unser Haus ansetzen (ca. 11,70 Meter).

    Bis zum Nachbargrundstück 50 wären es demnach noch ca. 4,50 Meter freie Fläche.

    An der Grenze zum Grundstück 50 würde wieder eine Garage stehen. Tut sie noch nicht. Aber auf dem Grundstück 51 steht wieder eine "unvollendete DoHa-Hälfte", die auf ihren Zwilling wartet. Das Haus auf dem 50er würde also wieder nicht direkt an unserem Grundstück stehen.

    50 wird eine anderthalbgeschossige Doppelhaushälfte. Zwischen der rechten Außenwand des Nachbargebäudes und der linken Außenwand unseres Hauses liegen ca. 8 Meter (die Garage des Nachbarn natürlich mit eingerechnet).

    Absolutes Flachland! Wahrscheinlich war mein unbestimmtes "genügend" Sonne nicht wirklich aussagekräftig. Dafür gibt es aber auch noch nicht die konkreten Baupläne für ein mögliches Haus. Aber gerade auch für die kritischen Rückmeldungen bin ich sehr dankbar.

    Gut das aus dem Mund/den Fingern eines Architekten zu hören/lesen.

    Ein gutes Argument für das Grundstück wäre sicherlich auch der Preis. Da muss ich neben den Argumenten der kinderfreundlichen und ruhigen Lage ganz ehrlich sein. In der freien Vermarktung würde der Grundstückspreis sicherlich um 50 bis 70 Prozent höher liegen. Deshalb ist es natürlich zunächst interessant. Und bis auf die oben genannten freien Grundstücke für Doppelhaushälften gäbe es sonst nur noch Grundstücke mit Garten in Nord-Ost-Ausrichtung (auf dem Plan 54 und 55).

    Schon heruntergeladen... Werde in den nächsten Tagen mal basteln.

    Vielen Dank!
     
  12. PeterB

    PeterB

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    Vorsicht mit der Doppelgarage, wovon eine Hälfte als Kellerersatz dienen soll.
    Das ist normalerweise nicht erlaubt. Die grenzständige Einzelgarage muß baulich vom HWR getrennt werden ! Aber das sagt Euch sicher euer Architekt auch noch mal.
     
  13. MarBea

    MarBea Gast

    HWR - Garage

    Hallo Peter,

    gilt das nur, wenn ich den Lagerraum wie einen HW-Raum nutze (Waschmaschine, Trockner etc.)? Im Haus soll es hierfür einen separaten Raum geben.

    Der "Lagerraum" in der Garage ist allein für Fahrräder, Kinderspielzeug, Gartenmöbel usw. vorgesehen.

    Gruß
    MarBea
     
  14. PeterB

    PeterB

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    Grundsätzlich ist eine grenzständige Doppelgarage eine Doppelgarage und für diesen Zweck zu nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter, und Fahrräder, Dreiräder und Bobbycars sind ja auch Verkehrsmittel :shades. Wenn die Gartenmöbel nur einen untergeordneten Teil einnehmen, na ja. Das Dach darf übrigens auch nicht als Balkon benutzt werden !
     
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