einspruch gegeb baugenemigung zurückziehen

Diskutiere einspruch gegeb baugenemigung zurückziehen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; kann man einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung zurückziehen

  1. #1 Wolle24, 28.09.2014
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    kann man einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung zurückziehen
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 28.09.2014
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    Meinst du einen Nachbarwiderspruch gegen eine deinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung?

    Ja, den kann man zurücknehmen, solange die Widerspruchsbehörde darüber noch nicht entschieden hat.
     
  3. #3 Wolle24, 28.09.2014
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    Nein ich meinte den Einspruch gegen einen Bauantrag. sorry
    Mein Nachbar hat den Widerspruch eingereicht, weil er von meinem Grunstück etwas abhaben möchte.
    Ich möchte das Grundstück aber komplett verkaufen.
     
  4. #4 mastehr, 28.09.2014
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    Vielleicht erklärst Du mal etwas mehr. Wenn man ein Grundstück verkaufen möchte, stellt man normalerweise keinen Bauantrag. Auch gegen den Verkauf kann ein Nachbar normalerweise keinen Widerspruch einlegen.
     
  5. #5 Wolle24, 28.09.2014
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    Ich möchte das Grundstück an einen Bauträger verkaufen. Dieser hat zwischenzeitlich die Bauvoranfrage gemäß des Bebauungsplanes bei der Stadt eingereicht. Der Nachbar will unbedingt ein Stück des Grundstückes für sich - ich möchte aber nur im ganzen verkaufen, da sonst wiederum der Bauträger abspringt. Es handelt sich um ein Mischgebiet, der Nachbar pocht aber auf Berücksichtigung von Gewerbe (ist in dem Gebiet allerdings ausreichend vorhanden) und hat Widerspruch eingelegt. Der Bauträger hat allerdings bis heute noch keinen schriftlichen Ablehungsbescheid für seine Bauvoranfrage erhalten. Nun tritt der Nachbar mit einem Kaufangebot des gesamten Grundstückes an mich heran, um aber seine Vorstellungen zu verwirklichen, was die Bebauung angeht, würde eben sein Einspruch dem Vorhaben im Wege stehen. Danke für eine Antwort.
     
  6. #6 Norderstedter, 28.09.2014
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    siehe Post Nr. 2 . Passt auch so herum.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2014
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    Merkwürdene "Vertrags"auffassung.

    Ich verhandele mit A, A geht in Vorleistung, dann kommt B und jetzt überlege ich an B zu verkaufen, der erst A Steine in den Weg gerollt hat.
     
  8. #8 Wolle24, 28.09.2014
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    Hallo Herr Dühlmeyer,nur wenn A abspringt
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 29.09.2014
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    Wenn das geplante Bauvorhaben des Bauträgers „gemäß des Bebauungsplanes“ ist, weshalb stellt der dann überhaupt eine Bauvoranfrage? Oder will er von Festsetzungen des B-Plans abweichen und es geht eigentlich um einen Befreiungsantrag? Bejahendenfalls: wovon will er befreit werden?

    Widerspruch und Einspruch gehen bei deinen Formulierungen durcheinander. Es scheint wohl keines von beiden zu sein. Einen Einspruch gibt es in diesem Bereich nicht und da der Bauträger bis heute noch keinen schriftlichen Bescheid auf seine Bauvoranfrage erhalten hat, ist auch noch kein Widerspruch möglich.

    Es scheint sich um ein einfachen Schreiben des Nachbarn zu handeln, in dem er dem Bauamt irgend etwas mitteilt. Von so etwas kann der Nachbar jederzeit Abstand nehmen, wenn es überhaupt Bedeutung hat.

    Wenn alles „gemäß des Bebauungsplanes“ ist, hat der Bauträger wohl eher nichts zu befürchten.
     
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