Endfällige Darlehen wandeln

Diskutiere Endfällige Darlehen wandeln im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Tach zusammen, ist es möglich ein endfälliges Darlehen in ein annuitätisches zu wandeln? Ist das überhaupt sinnvoll? Grüße! Susanne

  1. #1 susannede, 15.10.2006
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    Tach zusammen,

    ist es möglich ein endfälliges Darlehen in ein annuitätisches zu wandeln?

    Ist das überhaupt sinnvoll?

    Grüße!

    Susanne
     
  2. #2 Alfred Witzgall, 16.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 16.10.2006
    Alfred Witzgall

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    inwieweit Sie den zugrundelegenden Kreditvertrag einseitig, oder mit Zustimmung des Kreditgebers ändern können. Auch ein Blick in den Kreditvertrag bzw. eine Frage an den Kreditgeber kann dies klären.:deal

    Sinnvoll ist es dann, wenn es Ihnen einen Vorteil bietet, den Sie auch haben wollen.:bounce:

    Um dies festzustellen, gehören beide Varianten gerechnet (Zins, Tilgung, evtl. steuerl.Aspekte) und gegenübergestellt. Und natürlich die eigenen Vorstellungen nicht vergessen. Es kann ja Gründe geben, wieso Sie möglicherweise nicht die wirtschaftlichste Lösung anstreben etc.

    Endfällige Darlehen werden bei selbstgenutzten Immobilien meistens dann abgeschlossen, wenn der Vermittler/Verkäufer des Kredites, oder ein anderer Finanzprodukt-Verkäuferberater zusätzlich ein Produkt verkaufen möchte/muß:cry .

    Dies geschieht in der Regel durch einen gesonderten Ansparvorgang in der Form von z. B. einer Kapitallebensversicherung, einem noch abzuschließenden Bausparvertrag, Fondssparplänen oder sonstigen Kreationen, welche als Tilgungsersatz zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt den Kredit ablösen sollen.:confused:

    Für den Kunden hat dies meistens keinen Vorteil, es sei denn, über die Ansparform kann ein Nettoertrag erzielt werden, welcher höher ist als die Kosten für den Kredit. Da der Ertag für die Zukunft erzielt werden muß, nützt es überhaupt nichts, Zahlen aus der Vergangenheit heranzuziehen. Vergangene Erfolge sind wertlos, zukünftige nicht garantiert. Da könnten Sie auch selbst eine Wunschzahl nennen. Wird Ihen so etwas versprochen, lassen Sie es sich schriftlich garantieren. Die Garantie ist dann so viel Wert, wie die Finanzkraft, welche dahinter steht. Also unbedingt eine Garantie der Produktgesellschaft, nicht des Verkäufers. Da Sie keine bekommen, können Sie auf das Produkt auch ganz verzichten.

    Endfällige Darlehen machen u. U. dann Sinn, wenn aufgrund Ihrer steuerlichen Situation eine regelmäßige hohe Zinsbelastung gewünscht ist, um die Steuerlast senken zu können. Die Entlastung wird aber oft überschätzt. Dazu ist auf jeden Fall ein Steuerberater hinzuzuziehen.

    Was für Sie sinnvoll ist, entscheidet sich nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Geschmack.

    Sollte Ihnen eine Kreditform "verkauft" worden sein, welche Sie nicht wollten, bzw. entgegen Ihren Vorstellungen "nahegelegt, aufgedrängt oder wie auch immer" wurde:motz , können Sie (sollten Sie es beweisen können) auch über einen Regreß nachdenken. Dazu benötigen Sie exakte Aufzeichnungen und einen guten Juristen, welcher sich mit der Materie auskennt. Fragen Sie diesen unbedingt nach Referenzen. Auch eine Beschwerde:mauer beim Produktlieferanten kann hilfreich sein. Chancen alleine: 0 - 0,002

    schöne Grüße:winken
    A. W.
     
  3. #3 susannede, 21.10.2006
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    Lieber Alfred!

    Danke für die sehr umfangreiche Antwort - ja dem Kreditnehmer ist damals eine - imho- mehr als sehr schön gerechnete Kapital-LV als "Ablöser" zugesagt worden. Und nachdem die KLVs dann so deutlich in den Keller gegangen sind (und dies anscheinend immer noch tun), ist zur Zeit die "Gesamtablöse über KLV-Summe" schwerst unterdeckt (ich glaub' fast 70.000).:mauer :mauer :mauer

    Muss mich aber erst einlesen, da ich von dem Thema relativ wenig "Plan" habe.:think

    Andererseits sind hohe Zinsenzahlungen erwünscht, um die EK-Steuer zu senken (Mietobjekt).

    Da im nächsten Jahr die 10jährige Zinsbindung endet, ist ihm (und mir) noch unklar, ob eine Wandlung in ein annuitätisches Darlehen (er denkt an Sondertilgungen aufgrund Erbschaft) überhaupt möglich ist. Die KLV kann er ja wahrscheinlich auf den Mindestbetrag runterfahren, denke ich.

    Aber ich bezweifele eigentlich, ob die Bank da überhaupt mitmacht, da die das doch irgendwie wie "Vorfälligkeit" sehen könnten und an ihren möglicherweise noch höheren Zinseingängen weiterhin stark interessiert bleiben wird.

    Muss aber erst mal Lesefutter bekommen.

    Besten Dank!

    Susanne
     
  4. #4 Manfred Abt, 21.10.2006
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    Hallo Susanne,
    mir hat man damals trotz Eigennutzung auch so ein endfälliges Darlehen gegen LV-Versicherung angedreht. Hatte ich glücklicherweise aber auf verschiedene Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit gestaffelt, so dass ich alle paar Jahre die Chance auf Neuverhandlung hatte. Es war dann gar kein Problem, bei Ablauf der Zinsbindung eine höhere Sondertilgung zu machen, eine laufende Tilgung und die Möglichkeit von jährlichen Sondertilgungen (mit Mindest- und Höchstbeträgen) zu vereinbaren. Die LV habe ich weiter laufen lassen.
     
  5. #5 Alfred Witzgall, 22.10.2006
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    a) Kündigung nach Ablauf der Zinsbindung und 10 Jahresfrist.
    aa) Umschuldung oder Rückzahlung des Kredites.
    ab) prüfen, ob derzeitige steuerl. Situation durch Schuldzinsen begünstig wird, sinnvoll bzw. überhaupt noch gewünscht ist. (StB fragen)

    b) Prüfung eines Regresses gegen den Vermittler der KLV
    (sind noch Aufzeichnungen/Unterlagen des damaligen Verkaufsgespräches vorhanden ?

    c)Beitragsfreistellung der KLV bzw. Teilumwandlung in eine reine Risikoleben, wenn der Ansparvorgang nicht weiterverfolgt werden soll.

    d) evtl. andere Überlegungen

    Entscheidend sind die persönlichen Wünsche bzw. Absichten des/der Betroffenen. Der Zeitpunkt, diese Finanzierung danach auszurichten, bzw. zu beenden ist (siehe a)) ideal.
    Die Vorschläge sind nur aus "meiner" Sicht so aufgetaucht.
    Gründlich vorbereiten, dann mit forschem Schritt zur Bank, bzw. Kollegen dazuziehen.

    schöne Grüße

    A.W.:winken
     
  6. #6 susannede, 22.10.2006
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    Besten Dank nochmal, ich leite das mal so weiter - und lese hoffentlich nächste Woche, was eigentlich im Vertrag drin steht...

    Schönen Rest vom Sonntag!

    Susanne
     
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