Energieausweis - Eigenartige Werte....

Diskutiere Energieausweis - Eigenartige Werte.... im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir haben heute den Energieausweis, auf Basis von Verbrauchswerten, für unser Wunschobjekt zu Gesicht bekommen. Meiner Meinung nach...

  1. bauelk

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    Hallo,

    wir haben heute den Energieausweis, auf Basis von Verbrauchswerten, für unser Wunschobjekt zu Gesicht bekommen. Meiner Meinung nach stimmt da was nicht und ist geschönt zu Gunsten des Verkäufers. Aber seht selbst....
    Das Haus wurde bis 2011 zu zweit bewohnt danach nur noch alleine mit seltenen Nachtgästen (Ausgewachsene Kinder)

    Ich kenne es dass man 1000 bis 2000 kWh / Person für WW ansetzen kann. Aber hier ist es einfach 18% des Energieverbrauchs. Ist das etwas korrekt ?
    150qm Nutzfläche.

    energieausweis.jpg
     
  2. #2 Alfons Fischer, 21.05.2014
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    bei Gebäuden, welche nach 1977 errichtet oder nachträglich auf den Standard der WSVO von 1977 nachgerüstet wurden, ist ein Verbrauchsausweis auch bei kleinen Objekten zulässig.
    Auch wird der Warmwasserbedarf pauschaliert, wenn keine konkreten Zahlen vorliegen (was die Regel ist). Ist sogar so in der EnEV festgeschrieben.

    Das individuelle Nutzerverhalten kann natürlich einen deutlichen Einfluss auf den tatsächlichen Verbrauch haben.

    im vorliegenden Fall hat halt der Nutzer rund ca. 2400-2900m³ Gas pro Jahr verbraucht. in 2010/2011 mehr als z.B. in 2012/2013. Natürlich wird das bei zukünftig entsprechend höherem Warmwasserbedarf sehr wahrscheinlich mehr sein.
    Es liegt an Ihnen zu bewerten, ob das für Sie ok ist.
     
  3. #3 Sanierung2012, 21.05.2014
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    Das interpretiere ich so (das Baujahr bzw. der energetische Standard ist ja nicht angegeben), dass auch zu prüfen wäre, ob das Gebäude mindestens der WSVO von 1977 entspricht?
     
  4. bauelk

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  5. #5 Alfons Fischer, 22.05.2014
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    ja.
    nur: wer kennt sich heute noch mit der WSVO1977 aus?
    Bis man sich da einliest, kann man auch gleich einen Bedarfsausweis nach EnEV 2014 machen, die Bauteilflächen und U-Werte muss man dafür ja ohnehin ermitteln...
     
  6. bauelk

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    Jetzt hab ich gestern abend gesucht und nix gefunden. Ich hab sicher die falschen Stichpunkte genutzt. Wo ungefähr soll ich das finden ?

    Was passiert wenn der Energiepass falsch ist ?
    hier ist z.B.
    - ist die Skala die vor 1.5.2014 gültige angegeben
    - das Erbauungsdatum ist falsch 2004 statt 1994
    - keine Modernisierungsempfehlung.
    ... usw.

    Es handelt sich einfach um einen veralteten Vordruck der so seit 1.5.2014 nicht mehr ausgestellt werden darf.


    Bauelch mit Fragezeichen über dem Kopf
     
  7. bauelk

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    Achso ich sollte vielleicht noch nachschieben das auf dem Energiepass steht erstellt am 18.5.2014. Also nach dem 1.5.2014
     
  8. #8 tgaeb01, 22.05.2014
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    Das dürfte keine Seltenheit sein :-)
    Wer sich auf Verbrauchsausweise einlässt, hat selbst Schuld! U.U. war der Verkäufer im Winter in Mallorca und die Hzg lief lediglich auf Frostschutz, oder die saßen bei 15°C RT! ;-)
    Selbst ein Bedarfsausweis liefert nur qualitative Auskünfte, tatsächliche Bedarfe bzw. Verbräuche sind hieraus nicht ableitbar. Zudem unzulässig!

    v.g.

    Tipp:
    Ausweis zum Vertragsbestandteil machen, dann wird es, wenn später das Groschengrab offensichtlich wird, beim späteren Klagen etwas einfacher! Allerdings nur, wenn hierfür nach Erwerb auch noch das nötige Kleingeld vorhanden ist!
     
  9. Taipan

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    @bauelk: Ausweis zurückweisen. Stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar. Der Aussteller soll einen den Anforderungen der enev entsprechenden Ausweis mit Registrirnummer abliefern und fertig. Sollte er dann dort Mist reinschreiben und dieser ggf. bei einer Prüfng auffallen, wirds dann sein letzter gewesen sein.
     
  10. #10 tgaeb01, 22.05.2014
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    Im Außenverhältnis ist stets der Bauherr bzw. Eigentümer haftbar bzw. verantwortlich, nicht der Ersteller (Erfüllungsgehilfe). Ein Schelm, wer hierbei Böses denkt! Letzteren kann man nur im Innenverhältnis "greifen"!
    Insgesamt dürfte sich die Ära der 25 € Ausweise aus dem I-Net endlich beendet haben! Nur Schade um die bis dahin geprellten Käufer vorher.

    v.g.
     
  11. Taipan

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    Irrtum §26 Abs. 2 und bei der aktuellen Rechtsprechung FÜR Verbraucher erst recht ...
     
  12. #12 Alfons Fischer, 22.05.2014
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    letztlich ist jeder Energieausweis ein Stück weit problematisch, sofern er nur für sich selbst gesehen wird als eine Entscheidungsgrundlage für oder wider eines Objekts.

    Sind wir mal ehrlich: Wer kann ein Objekt denn nur anhand eines Energieausweises bewerten?
    Ich fange mal bei mir an: ich kann's nicht. Obwohl ich schon viele Energieausweise erstellt habe. Sehr viele...

    Das Ergebnis des Energieausweises ist doch letztlich nur eine Zahl oder zwei. Und nur anhand dieser Zahl kann man ein Objekt einfach nicht bewerten. Da will ich persönlich schon noch viel mehr wissen...

    Der Energieausweis ist zwar interessant, aber ich will, sofern ich ein Objekt energetisch bewerten soll, immer das Objekt selbst auch gesehen haben.
    Oder können Sie eine Waschmaschine, einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank, einen Wäschetrockner, einen Backofen, einen Fernseher, einen Autoreifen oder gar ein Auto nur anhand der ausgewiesenen Energieeffizienzklasse bewerten?
     
  13. #13 Alfons Fischer, 22.05.2014
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    was ich noch ergänzen wollte:
    Darum meine Empfehlung:
    Holen Sie sich immer fachkundigen Rat (z.B. einen eigenen Energieberater) hinzu, der Sie berät, auf Schwachstellen hinweist und auch Hinweise zu zukünftig notwendigen oder sinnvollen Sanierungsmaßnahmen gibt.
     
  14. #14 tgaeb01, 23.05.2014
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    Korrekt. Ausweise, hier sollten es Bedarfsausweise sein, stellen lediglich ein Primärenergie bezogenes, qualitatives Beurteilungskriterium zur Verfügung.
    Tatsächliche Bedarfe bzw. Verbräuche sind hiervon meist deutlich weit entfernt! Hierzu einfach mal das Kleingedruckte im Nachweis lesen ;-)
    Merkwürdigerweise müssen Betreiber tatsächlich verbrauchte Endenergie bezahlen/ abrechnen!
    Völlig korrekt! Hierzu muß der tatsächliche Bedarf (Leistung, Energie) für Hzg, WW u. ggf. Lüftung auf Grundlage der spezifischen Besonderheiten des jeweiligen BV bekannt sein. Übrigens ein Bestandteil einer soliden und exakten Grundlagenermittlung! Alles andere ist Stochern im Nebel!
    Eine rein qualitative, theoretische Zahl, die mit tatsächlichen Erfordernissen, Notwendigkeiten kaum etwas zu tun hat.
    In D werden jährlich zig naive Bauherren wirtschaftlich über den Tisch gezogen, insbesondere bei BT/GU/GÜ Vorhaben.
    Leider bestätigt sich die Annahme, dass man hier bei freier Planung mit einem Archi hiervor bewahrt werden würde, leider auch nicht!
    Ich habe bei meinen bundesweiten Planungen mit div. Archi´s zu tun. Da gibt es solche, die nichts zu verbergen haben und die Draufsicht eines objektiven, verkaufsunabhängigen, externen TGA´lers überhaupt nicht scheuen. Das sind willkommene Partner der am Bau Beteiligten!
    Andererseits gibt es natürlich Abwehrhaltungen, die ggf. vorh., oftmals übliche zusätzliche Prov.einnahmen durch die Wirkung externer Objektivität einschränken könnten. Das möchte man dann meist natürlich nicht! ;-)

    v.g.
     
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Energieausweis - Eigenartige Werte....

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