englische ltd.s für Freunde

Diskutiere englische ltd.s für Freunde im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Im Bereich Bauüberwachung - Bauleitung hatte ich ein Thread gestartet, Erster größerer Auftrag - Wie organisieren ? Darin hatte ich angemerkt,...

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  1. caauoo

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    Im Bereich Bauüberwachung - Bauleitung hatte ich ein Thread gestartet, Erster größerer Auftrag - Wie organisieren ?

    Darin hatte ich angemerkt, daß wir für "unsere Afrikaner" eine englische Ltd. registrieren, und die unterbeauftragen.

    Das war möglicherweise mißverständlich, denn ein anderer Teilnehmer hat dad dann als Scheinselbständigkeit gewertet, ein weiterer gesagt daß ich mit dem Thread hoffentlich keine Hilfe erhalte, und ein dritter hat den Thread gleich geschlossen. Daher war es auch nicht müglich, das dort zu klären, was ich aber nicht so stehen lassen und daher dazu hier noch was sagen will.

    Was mich selbst angeht, habe ich zwei englische Ltd.s, eine zusammen mit der Person der mir diese Arbeit beigebracht hat, isaque, der ist zZt in Portugal und benutzt die Ltd. dort, ich hier falls ich alleine arbeite. Eine weitere zusammen mit meinem derzeitigen Mitarbeiter Ibrahima, falls wir zusammen arbeiten; er erhält die Hälfte der Einnahmen, genaugenommen geb ich ihm noch was mehr da ich auch andere Einkünfte habe und er Verwandte in Afrika unterstützen muß.

    Bisher hab ich sonst nur 3 weitere Ltds aufgemacht, für Freunde, die wir nicht brauchten und auch nicht potentiell brauchen - sollte das aber doch mal der Fall sein, mit gerechter Aufteilung des Einkommens . Der erste war bemvindo, der mir sehr viel beigebracht hat nachdem isaque wegging. Der geriet mal in Abschiebehaft. Ich hab ihn besucht und er meinte, er wolle auch eine englische ltd aufmachen und das könnte ich für ihn erledigen. es gibt ja ein urteil vom europäischen gerichtshof, wonach vorschriften über visas, aufenthaltserlaubnisse usw irrelevant gegenüber dem absolut zzstehenden Recht auf frei bewegliche Dienstleistungen sind, die ein Aufenthaltsrecht und Unausweisbarkeit unmittelbar produzieren. Der Franzose mußte ihn dann sofort freilassen und Papiere geben. Auch Ibrahim geriet kürzlich in Abschiebehaft, hier hab ich beantragt das ein Richter schnellstesn entscheidet, und hat ihn dann ebenfalls freigelassen wegen unserer Firma, und erhält demnächst auch Dokumente. Ferner habe ich noch eine ltd aufgemacht für meine Freunde ernesto und domingos, von denen ich auch einiges gelernt habe, die benutzen ihre ltd.s um selbst offizielle (nicht-schwarze) aufträge anzunehmen. Wie gesaht, hatte ich von denen verschiedene Arbeiten gelernt, arbeiten sie sehr gut, sind nur wegen solchem Kram wie Dokumenten, Handwerkskammer usw. gehindert entsprechend ihrer Fähigkeiten llegal im System vom Franzosen zu arbeiten, ebenso wie isaq der hier einen sehr sehr guten Ruf hatte, sodaß ich sehr hoffe, daß ihnen die englische ltd. angemessene Möglichkeiten öffnet. Von ihnen han ich nicht mal die 15£ Gebühren zum Aufmachen der Ltd zurückverlangt.

    Diese Anmerkung war nicht als Befürwortung verwerflicher Arbeitsarten zu verstehen, sondern mehr als gerechtfertigte Gegenwehr oder Umgehung der von Gesetzen oder Interessen total eingeschränkten und abgekarteten Arbeit, die das Grundrecht verletzt, seine Arbeit für seinen Unterhalt und für sein Fortkommen zu benutzen.

    Ich bin mit Sicherheit der Allerletzte, der irgend welche unbilligen oder gar sklavenartigen Bedingungen in unmittelbarer Art und Erscheinungsweise unterstützt. Und dazu gehört auch ganz klar das Erscheinungsbild der Scheinselbständigkeit. Das habe ich hier auch mehrfach zum Ausdruck gebracht, inkl. harten Anmerkungen gegen Fehlentwicklungen wie Handwerkskammern. Mir wird auch nachgesagt, daß ich für ca. zehn anonyme aber sehr detailierte Anzeigen gegen die wichtigsten Benutzer solcher ausbeuterischen Praktiken verantwortlich sei, wovon zwei, ein größerer Unternehmer und ein Handwerker, inzwischen auch flüchtig sind. Und gerade deswegen, jedoch gegen diese Praktiken, bin ich der Meinung, daß sich Leute selbständig machen sollen.

    Nachtrag: ein guter Urteil des europ. GH ist C 168/04, demnach, ab Rdnr. 60, Personenkontrolle, Visapflicht usw jedenfalls nicht das vorrangige Recht auf freien Verkehr von Leistung und Empfang von Dienstl. behindern darf
     
  2. #2 toxicmolotow, 22.09.2014
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    Wenn ich auf solch ein Konstrukt außerhalb des UK stoße ist das Thema erledigt. Aufhängen, auflegen und weitersuchen. Seriös ist meist was anderes.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.09.2014
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    Ja ne - is klar.

    Ich mache auch immer im Namen meiner Kollegas Firmen auf und halte für den Scheiß, den die bauen den Kopf hin.
    Vor allem dann, wenn man sich mal näher mit dem (von den engl. Behörden leider nicht selbstständig verfolten) Recht zur Ltd. befasst.

    :mauer
     
  4. #4 ars vivendi, 22.09.2014
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    Für jeden dahergelaufenen wird eine Ltd eröffnet. Da würde mir als Ag Angst und Bange.
     
  5. caauoo

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    Bei den Ltd.s mit isaq und ibrahim bin ich Teilhaber, weil ich unter beiden auch selbst arbeite. Bei der mit ibrahim, der die Arbeit von mir gelernt hat, hätte ich bei Schäden auch faktisch die Verantwortung. Bei der mit isaq, der mir die Arbeit beigebracht hat, weis ich zwar nicht, wie er sie in Portugal benutzt, er aber auch nicht wie ich die Firma hier benutze, und er arbeitet sehr gut, sodaß ein Risiko mehr für ihn besteht als für mich. Nun, wir haben eine 1€ Ltd, falls da Notwendigkeit besteht uns persönlich abzusichern, lass ich mich gern belehren. Was die Kunden angeht, können die wenig jammern, da hier 99% aller Bauarbeiten schwarz laufen und das die Kunden gern in Kauf nehmen, bei der Ltd. die Haftungsgrenze auch notorisch ist. Die anderen 3 Ltd.s hab ich zwar auf Bitten der Freunde per web-formular des englischen Registers aufgemacht, aber bin kein Teilhaber; Eigentümer und Direktor ist nur der jeweilige Afrikaner, und die benutzen auch ihre Firmawie sie wollen, ich kümmere mich da nicht drum.

    Nach europäischen Gesetzen ist es scheinbar so, das eine Firma eurooaweit gültig ist, wenn im Gründungsland sauber aufgemacht. Ein Ausländer kann auch ohne Papieren eine europäische Frau heiraten, ein europäisches Kind kriegen, eine englusche und damit europäische Firma aufmachen. Die englische Firma hat dann europäisches Aufenthaltsrecht in allen europäischen Ländern. Genauso wie das englische Kind sein afrikanischen Vater braucht, auch die englusche Firma ihren ausländischen Geschäftsführer, Eigentümer, und hier auch als solchen den persönlich die Verpflichtungen / Arbeiten Ausführenden. Ferner sind nach der europ. Verfassung die Vertreter der europäischen Firmen gleichgestellt mit natürlichen Bürgern in diesem Fall mit Engländern. Und, die Gerichte befürworten auch Menschenrechre für Firmen. Es gibt nun in Frankreich, Brasilien, Guyana schon viele verlassene Kinder, "criancas abandonados" . Will jetzt der Franzose auch noch verlassene Firmen einführen ? Registerort der Firma ist England, eingtragene Verwaltung und Geschäftsadresse aber hier, wenn der Inhaber ausgewiesen würde, wäre die englische Firma vernachlässigt, andere Verwalter einzusetzen wäre ebenso gegen die Menschenrechte der Firma, wie Eltern europäischer Kinder auszuweisen und Stiefeltern einsetzen, also unzulässig
     
  6. #6 Baufuchs, 22.09.2014
    Baufuchs

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