Entwässerungsrinne mit Rückstauverschluss

Diskutiere Entwässerungsrinne mit Rückstauverschluss im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Meine Garageneinfahrt liegt unterhalb der Rückstauebene. Ich werde ein versickerungsfähiges Pflaster verlegen, gehe aber davon aus, dass ich...

  1. DK_Net

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    Meine Garageneinfahrt liegt unterhalb der Rückstauebene. Ich werde ein versickerungsfähiges Pflaster verlegen, gehe aber davon aus, dass ich trotzdem eine Entwässerungsrinne vor die Garage setzen sollte. Ich möchte verhindern, dass bei Unwettern Wasser vom Kanal oder von meiner Dachentwässerung hier wieder zum Vorschein kommt. Gibt es eine Rinne mit Rückstausicherung ?

    Schwarzwasser und Regenwasser gehen getrennt zum Revisionsschacht (leider ohne Rückstausicherung). Für SW will ich eine Rückstauklappe in einem 2. Schacht setzten, da es wohl zu aufwendig ist den ersten Schacht umzurüsten. Eine weiter Klappe für Regenwasser würde zu dem oben genannten Problem führen.
     
  2. ISYBAU

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    hier ein link zu einem ähnlichen thema. http://www.bau.net/forum/trinkwasser/251.htm

    Eine Rückstauklappe für das Schmutzwasser wird nicht sie richtige Lösung sein. Notwendig ist eine Rückstausicherung mit Steuerung (für fäkalienhaltiges Abwasser. Siehe auch: http://www.kessel.de/ewt/aktuelles/aktion_rueckstauschutz/ratgeber-entwaesserung.pdf

    Generell darf über die Rückstausicherung NUR das Abwasser aus dem Geschoss, das unter der Rückstauebene liegt, geführt werden. Oberhalb anfallendes Abwasser muss direkt im freien Gefälle zum öffentlichen Kanal, weil es sonst im Rückstaufall mit geschlossener Klappe den Keller fluten könnte.
     
  3. DK_Net

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    Vielen Dank für die Hinweise. Die Grundlagen der Rückstauproblematik sind mir inzwischen auch Dank dieses Forums hinreichend bekannt. Leider wurde mein Neubau nicht nach den Regeln der Technik ausgeführt. Ich muss also aus der verkorksten Situation etwas machen.

    Die Abwässer aus OG und EG (unter RSE) kommen gemeinsam aus dem Haus. Da kann man jetzt nachträglich nichts mehr dran ändern. Die Regeln in der DIN halte ich eh für sehr fragwürdig. Fremde Fakalien darf ich durch Weglassen einer Rückstausicherung in meinen Keller laufen lassen, die eigenen nicht !? Im Rückstaufall (Dauer 1-2 Std) kann man doch selbst leicht verhindern, dass vom OG Abwässer kommnen.
    Ich brauche also für mein EG ein elektr. Rückstausicherung und für meine Garageneinfahrt eine mechanische Rückstauklappe, damit im Rückstaufall nicht das Wasser der Dachentwässerung in meiner Einfahrt wieder zum Vorschein kommt und mir womöglich durch die Haustür ins Haus läuft.

    Bei den elektrischen Rückstausicherungen bin ich sehr skeptisch. Laut Fachleuten sollen diese sehr wartungsanfällig und unzuverlässig sein. Es wird sogar empfohlen auch hier eine mechanische Klappe einzusetzen.
    Für die Garagebeinfahrt habe ich noch keine Lösung gefunden.
     
  4. ISYBAU

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    Sicher kann man nachträglich noch etwas ändern ... es ist nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit (Kosten, Nutzungsdauer) der Alternativen und der Prioritäten.

    Das mit dem fremden Abwasser und dem Rückstaufall haben Sie aber nicht richtig aufgenommen.
    1) Gegen fremdes Abwasser - also von aussen - muss man sich auch selbst schützen. Man sollte das zumindest tun.
    2) Der Rückstaufall (Zitat: 1-2Stunden) kann auch ein Verstopfungsfall in der eigenen Grundleitung sein ... und den bemerken Sie erst wenn sich der Keller zu füllen beginnt.
    3) Für das EG wird keine elektrische Rückstausicherung benötigt, wenn es über der Rückstauebene liegt. Diese Abwässer sollten im Untergeschoss in einer Sammelleitung unter der Decke nach aussen geführt werden.
    4) Ja, Rückstauanlagen (ob elektr. gesteuert oder nur eine Klappe) erfordern regelmässige Wartung. Eine Hebeanlage muss zwar auch gewartet werden ist aber betriebssicherer.
    5) Fachleute die für fäkalienhaltiges Abwasser nur "Klappen" empfehlen haben keine Ahnung und sollten im Schadensfall unbedingt in Regress genommen werden, damit Sie aus Schaden klug werden.
     
  5. DK_Net

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    Hallo ISYBAU,

    Vielen Dank für ihre Kommentare. Ich versuche mal meine Argumentation noch deutlicher zu machen.

    zu 1. eine Rückstausicherung ist m.E. nicht gesetzlich vorgeschrieben, also freiwillig - ich darf mir also fremde Fakalien in meinen Keller bzw. EG laufen lassen. Aber wenn ich eine Rückstausicherung einbaue, dann muss ich mein eigenen Abwässer aus dem OG vor der Rückstausicherung einleiten - das ist zwar technisch gesehen sinnvoll, doch paradox das zur Vorschrift zu machen. Wenn es technisch bei mir möglich wäre, würde ich es aber zweifellos so realisieren.

    zu 2. Sie habe Recht, aber ein Verstopfungsfall ist wieder etwas anderes und kann unabhängig von einer Rückstauebene zu Problemen im Haus führen. Ich habe den klassischen Rückstau gemeint, der nur zeitweise auftritt.

    zu 3. Die OKFF des EG liegt ca. 15cm unter der Rückstauebene. Für das WC mag das gerade noch gutgehen, aber für die bodentiefe Dusche sehe ich eine Rüchstaugefahr. OG und EG sind am gleichen Fallrohr angeschlossen und verlaufen dann unter der Kellerdecke bevor das Rohr nach draussen führt, also ca.30-40 cm unter OKFF EG ! Eine Trennung von OG und EG ist m.E. mit einem vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich !

    zu. 4. u 5. Die Betriebssicherheit werden von einigen Fachleuten (die m.E. in Ihren Forenbeiträgen Fachkompentenz bewiesen haben) trotz Wartung angezweifelt, weil die beweglichen Teile zu lange stillstehen und im Notfall dann oft nicht beweglich sind. Hinter vorgehaltener Hand wird dann empfohlen eine mechanische Klappe einzusetzten und diese halbjährlich zu warten. Bei Bekannten scheint dieses Konzept nachweislich gut zu funktionieren.
     
  6. #6 ISYBAU, 08.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 08.03.2007
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    Hallo DK_Net,

    Rückstausicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn das in einer Entwässerungssatzung (EWS) steht. Die EWS ist das Gesetz der Kommune, wie das in einem föderalen Staatsystem üblich ist, also durchaus vergleichbar mit den "grossen" Gesetzen die auf Bundes- und Landesebene erlassen werden. Aber Sie haben natürlich vollkommen Recht, wenn Sie sagen dass es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers liegt sich gegen Rückstau zu sichern oder nicht. Schliesslich sind wir ja mündige Bürger und wollen und müssen nicht alles vorgeschrieben bekommen. Eine reine Risikoabschätzung, die wir in anderen vielleicht wichtigeren Lebensbereichen ja auch täglich treffen.

    Die Regelungen sind meines Erachtens nicht paradox. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge und der Hygiene, also dem Schutz der Bewohner, der Gäste und in öffentlichen Gebäuden natürlich dem "öffentlichen Verkehr". Die Cholerazeiten sind glücklicherweise lange vorbei, aber in dieser Zeit sind die Grundlagen für die "Stadthygiene" entstanden und fortlaufend weiterentwickelt worden. Abwasser hat nicht nur vordergründig unangehme und unästhetische Eigenschaften, sondern enthält auch lebensgefährliche Keime, Viren und andere Erreger wie z.B. die der Weil'schen Krankheit (Leptospira icterohaemorrhagiae). Deshalb ist es mehr als sinnvoll, niemanden - auch seine Familienangehörigen nicht - leichtfertig in einem Havariefall damit in Kontakt zu bringen.

    http://www.dwa-bayern.de/PDFs/Leitfaden/Leitfaden2-12_Weilsche.pdf

    Zur Betriebssicherheit. Rückstausicherungen sind aus den, von Ihnen genannten Gründen alle 4 Wochen auf Gängigkeit und Funktion zu prüfen und halbjährlich von einem Fachbetrieb warten zu lassen. Ein grosser Aufwand, der von kaum einem Betreiber tatsächlich durchgeführt wird, mit der Folge, das die Anlage im Fall der Fälle nicht funktioniert. Ein Rückstau hat dabei ähnliche Auswirkungen wie eine Verstopfung der abgehenden Leitung.

    Dass hier in diesem Forum ein Fachmann eine einfach Klappe für fäkalienhaltiges Abwasser empfohlen hat kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann davon nur abraten, würde aber gerne die von Ihnen zitierten Fachleute hier dazu lesen.
     
  7. DK_Net

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    Kann den Beitrag leider nicht wiederfinden. Könnte auch das Forum von bau.de oder ein anderes Forum gewesen sein.

    Möchte aber hier auch niemanden Outen und zurück zu meiner Ausgangsfrage.
    Entwässerungsrinne (draußen) mit Rückstauklappe - gibt es so etwas ?
     
  8. OK

    OK

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  9. #9 Bauwahn, 12.03.2007
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    Ich weiß leider auch nicht, ob es solche Rinnen fertig gibt, aber vielleicht gäbe es ja die Möglichkeit einen kleinen rechteckigen Schacht mit einer normalen DN100 Doppelrückstauklappe irgendwo im Verlauf der Entwässerungsleitung der Garage unterzubringen.

    Gruß

    Thomas
     
  10. ISYBAU

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    Auch mir ist eine Rinne mit Rückstausicherung (im Aussenbereich) noch nicht untergekommen. Aufgrund der Gefahr des Einfrierens im Winter dürfte das auch nicht so ohne weiteres funktionieren. Entweder in der abgehenden Leitung in einem Schacht eine Rückstauklappe einbauen lassen ODER aber die Fläche vom Kanal abkoppeln und versickern lassen ... Rigole, Schacht oder oberflächlich in einer Geländemulde
     
  11. #11 DK_Net, 15.03.2007
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2007
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    Ich bin jetzt nach einem Gespäch mit einem Kessel-Mitarbeiter auf einer Messe auf eine andere Lösung gekommen.
    Hausentwässerung und Garageneinfahrt werden in der Einfahrt zusammengeführt und über eine Rückstaupumpe entwässert. Die Dachentwässerung geht ohne Rückstausicherung an den Revisionsschacht. Dazu werde ich noch vernünftige Standrohre einbauen, die am Übergang zu den KG-Rohren dicht sind.
    Damit sollten alle meine Probleme gelöst sein. Ich höffe nur, dass es keine Geruchsbildung gibt. Für die Rinne muss ich wohl einen Geruchsverschluss vorsehen.

    @ Bauwahn: an diese Lösung habe ich auch schon gedacht. Aber einerseits sollte diese Rückstauklappe leicht zugänglich sein, andererseits frostgeschütz entsprechend tief sitzen. Es wird schwierig sein diese Anforderungen in Einklang zu bringen. Evtl. ist das der Grund, warum der Markt keine Rinne mit Rückstauschutz anbietet.
     
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