Erdruck auf Nachbargarage

Diskutiere Erdruck auf Nachbargarage im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo ich weiß nicht ob ich im Richtigen Thema gelandet bin wenn nicht bitte verschieben Mein Nachbar & ich haben uns unsere Pläne...

  1. #1 Don Roberto, 07.06.2015
    Don Roberto

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    Hallo ich weiß nicht ob ich im Richtigen Thema gelandet bin wenn nicht bitte verschieben


    Mein Nachbar & ich haben uns unsere Pläne gegenseitig genehmigt. Grund war weil die Mittlere höhe der Garage überschritten wurde.

    Mein Nachbar Baut mit Keller unter der Garage. Ich nicht. Sein Keller hat eine Raumhöhe von 2,75m und nur eine 24cm Dicke Wand. Die Wand ist fast 7 Meter lang.
    Seine Garage ist schon errichtet jetzt will ich die Garage Bauen.Mir ist nicht klar, ob ich ihn das Urgelände wieder herstellen lassen soll. Und eine 1,25hohe Stützwand Bauen lassen soll. Oder ob ich die von unten bauen (soll/muss ?) Ich würde natürlich lieber die kleinere Wand Bauen.
    Wie sind da euere Erfahrung oder weiß jemand genau bescheid. Viel leicht reicht eine 1,25m hohe Wand auch.

    Vielen Danke
    Don Roberto


    grenze.jpg
     
  2. #2 Kater432, 07.06.2015
    Kater432

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    Irgendeiner wird das doch geplant haben, also wie die Fundamente ausgeführt werden.
    So wie das gebaut ist, warum nicht komplett der Keller bei euch ?
     
  3. #3 Gast036816, 08.06.2015
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    Gast036816 Gast

    du musst eh runter bis zum gründungsniveau von haus und nachbars garagenkeller. das ist alles augefüllter arbeitsraum und kein 'gewachsener' baugrund.
     
  4. #4 Don Roberto, 08.06.2015
    Don Roberto

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    Dann müsste mein Nachbar das doch machen er hat da ja abgegraben nicht ich.
    Dann ging das ja voll zu meinem Lasten.
     
  5. #5 Kater432, 08.06.2015
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    Und wie stellst du dir deine Seite vor ? Du hast auf deiner garsgenseite doch auch einen keller. Daher musst du doch eh bis dahin auch ausheben. Oder wie soll deine kellerwand errichtet werden ?
     
  6. #6 Gast036816, 08.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wieso dein nachbar, du willst doch bauen, dein nachbar haben fertisch!
     
  7. #7 OLger MD, 08.06.2015
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    Ist bei Deines Nachbarn Kellerwand (h=2.75m) der Erddruck und die Verkehrslast aus dem Bereich zwischen den beiden Gebäuden berücksichtigt?
     
  8. #8 Don Roberto, 09.06.2015
    Don Roberto

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    Die heuser sind beide schon errichtet und seine Garage steht auch schon.
    Ich will jetzt das er die baugrube wieder auffüllt die er auf meinem Grundstück ausgehoben hat. Damit ich vom urgelände aus bauen kann. Durch die 4m breite öffnung muss auch noch ca 100qm erde. Die hinterhaus benötigt werden. Die baugrube vom rechten gebeude wurde schon aufgefüllt und verdichtet.

    Ob der verkärsdruck berücksichtigt wurde bei seiner statik ist mir nicht bekommt.
    Auch ob der erdruck Berücksichtigt wurde weis ich nicht. Die pläne waren vorher bekannt und wir haben uns die Gegenseite genehmigt
     
  9. #9 andi5783, 09.06.2015
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    Mach mal ein Foto, zumindest mir fällt es grad schwer den IST-Zustand zu verstehen.
     
  10. #10 Skeptiker, 09.06.2015
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    Dein Wille und die zwingende statische Notwendigkeit benachbarte Gebäude gleich tief zu Gründen passen nicht zusammen. Die unbedingte Umsetzung Deines Willens führt zu einem Gründungsproblem für Deine Garage!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  11. #11 Tafelsilber, 09.06.2015
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    Man könnte natürlich am eigenen Haus *irgendwie* Kragbalken befestigen und die Garage darauf stellen. Das wäre mal 'ne lustige Konstruktion.
     
  12. #12 VITRUVIUS, 09.06.2015
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    Man könnte die Garage auch einseitig auf Pfähle gründen, die bis zum gewachsenen Boden auf des Nachbarn Niveau hinabreichen. Das wäre in Anbetracht der Tatsache, dass nur eine Garage gegründet werden soll, beinahe genau so lustig.
     
  13. #13 SirSydom, 09.06.2015
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    Du hast doch dem Nachbarn erlaubt seine Baugrube auf deinem Grundstück zu errichten, oder etwa nicht?
     
  14. #14 Don Roberto, 11.06.2015
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    Nein hab ich nicht
    Der hat das einfach gemacht
    Und ich hab es maximal toleriert
     
  15. #15 Gast036816, 12.06.2015
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    und jetzt holst du sein zeug wieder raus.
     
  16. mls

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    wenn ich die situation richtig verstehe, ist noch die baugrube
    vom nachbarn vorhanden? die zuzuschütten, um hinterher wieder
    aufzugraben (weil eben, wie oben bereits gesagt, die eigene
    garage auf tiefe des nachbarkellers bzw des eigenen hauses
    gegründet werden sollte), macht nur unter besonderen
    randbedingungen sinn (zb. späterer baustart oder besondere
    garagenstatik).
    de
     
  17. PeterB

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    Wenn ich mir das anschaue und dabei noch auf dem "Urgelände" die Baugrube für den eigenen Hauskeller abziehe, die unsinnigerweise verfüllt wurde, ohne bereits auf gleicher Gründungsebene mit dem eigenen Garagenfundament zu beginnen, frage ich mich wer da Planer war. Mit 3 m³ zusätzlichem Aushub wäre die Sache ordentlich ausführbar und ich hätte sogar noch einen Kellerraum unter der Garage. Dessen Erstellung wäre sicher günstiger gewesen als die jetzt erforderlichen Nacharbeiten, wie freigraben bis Gründungsebene Haus, Aufmauern/-betonieren der Fundamentwände der eigenen Garage usw.
    Wer da wohl beraten hat bei der Zusage zum gegenseitigen Anbau, ohne gleichzeitig den eigenen Garagenkeller festzulegen?
     
  18. UpsSry

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    Du sagtest auch, dass ihr euch die Planungen gegenseitig genehmigt habt?! Wieso ist dir das mit der unterkellerung dann neu?

    Ich gehe zu 99% davon aus, das du die Gründung deiner Garage auf das bestehende grundungsniveau des nachbarn herunterführen musst.
    Beim mehrgeschossigen Nachbarn könnte ein statischer Nachweis evtl. Positiv ausfallen aufgrund der bestehenden auflast.
    Das ist ein Stabilitätsproblem welches
    auch bei gewachsenen böden würde es vorliegen.

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  19. #19 gunther1948, 13.07.2015
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    zitat von don roberto
    hallo
    wenn die grenzwand im kg des nachbarn mit 24 cm aus mw ist wirst du nur in kleinen mengen die erde hinters haus bringen können. die wanddicke ist für 2,75 m erddruck eh nicht geeignet und für zusätzliche fundamentlastanteile und hohe verkehrslasten auf der anfüllung schon garnicht.
    auf deiner seite war doch ebenfalls eine baugrube die verfüllt wurde.
    du musst auf beiden seiten auf kellerniveau runter.
    möglichkeit besteht evtl. mit punktfundamenten und bewehrtem fundamentbalken. aber näheres sagt dir dein statiker / tragwerksplaner.

    gruss aus de pfalz
     
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