Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Entsprechend des Mindestrückbehaltes der NRW.Bank. Steht in den Förderrichtlinien. Vielen Dank! Mir fehlte die Formulierung für die...

  1. Giannic

    Giannic

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    Vielen Dank! Mir fehlte die Formulierung für die Begrifflichkeit. Habe es gefunden und bei uns passt alles :)
     
  2. HORST86

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    Hallo zusammen, als stiller Mitleser seit unserer Antragstellung im April letzten Jahres mal eine Frage an Euch.

    Habe heute einen Anruf vom Kreis bekommen und einen Termin zur technischen Prüfung ausgemacht.

    Ist das ein Zeichen das die Förderzusage kurz vor dem Abschluss steht oder hat dies nichts zu sagen?

    Geht um eine Wohnraumförderung eines Bestandsobjektes, in welchem wir schon wohnen und wo ein Teil über eine Zwischenfinanzierung läuft die im Optimalfall dann durch die NRW Bank abgelöst wird.
     
  3. cc24

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    Ist sicher kein schlechtes Zeichen.
    Ein besseres Zeichen ist, wenn Euch die Bewilligungsbehörde den finalen WohnWeb Antrag schickt.

    Nur mal so:
    Wenn der Kreis schon angerufen hat, warum hast Du da nicht gleich nachgefragt?
     
  4. HORST86

    HORST86

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    Dann mal schauen :-) Der Herr war kurz angebunden und ich hatte nicht wirklich die Chance Ihn noch zu fragen .
     
  5. asaj1

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    Hallo zusammen,

    Wir stehen wenige Tage vor unserer Antragstellung und haben folgende Herausforderungen. Kurz zu uns: Wir sind zu dritt (davon ein Kind zwei Jahre) Das zweite Kind kommt im Juli und somit können wir uns als vierköpfiger Haushalt angeben. Die Wohnung hat drei Zimmer, wovon eines ein Wohnzimmer ist. Folglich haben wir nur ein Kinderzimmer (20qm), Das bei verschiedenen Geschlechtern eins zu wenig wäre. Interessiert es die Nrw bank beziehungsweise die Behörde, ob das Wohnzimmer ein Wohnzimmer ist oder reicht die Aussage, dass es sich um drei Zimmer handelt und theoretisch jedes Kind somit sein eigenes Zimmer hätte? Wir kennen nämlich das Geschlecht des Kindes noch nicht. Wir fragen uns folglich, ob wir die drei Zimmer angeben oder ob Wir in der Renovierungaufstellung eine Raumaufteilung auflisten. Diese wollten wir eigentlich nicht machen, würden es aber in Erwägung ziehen für die Fördergelder.
     
  6. cc24

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    Kenne den Grundriss nicht. Ist das Wohnzimmer groß genug, sodass ein weiteres Zimmer entstehen kann ? Durchgangszimmer als Kinderzimmer geht übrigen nicht. Schlafraum für Eltern geht. Umbau würde ich Antragsverfahren entsprechend angeben.
    Meiner Meinung nach würde ich aber eher eine 4 Zimmer Wohnung kaufen. Auf Dauer wird man mit Notlösungen nicht glücklich.
     
  7. #1427 Pumeblume, 25.01.2025
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    Wir haben zu den Bedingungen in 2023 den Antrag gestellt und es wurde noch nicht bewilligt. Bei den neuen Einkommensgrenzen zählen wir nicht mehr zur Gruppe B sondern zu A. Wird das berücksichtigt oder geht es nach 2023?
     
  8. cc24

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    Das ist eine gute Frage. Laut Richtlinien gelten die Einkommensgrenzen gem WFNG.
    Seit 2023 noch nicht bewilligt, hatte ich allerdings auch noch nie. Ist ja krass.
    Ich frage Montag mal nach.
     
  9. #1429 Pumeblume, 25.01.2025
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    :think
    Das ist lieb! :-)

    Sorry, mein Fehler! Ich habe 2024 nach den Richtlinien von 2023 den Antrag gestellt. Leichte Verwechslung :confused:
     
  10. nrwfrl

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    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch: Wir stehen kurz vor der Auszahlung der Fördermittel (Bestandserwerb). Allerdings kann die Eintragung der Hypothek der NRW.Bank laut Notariat erst mit der Eigentumsumschreibung beantragt werden. Die Eigentumsumschreibung erfolgt allerdings erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises. Sehe ich das richtig, dass wir um die Zwischenfinanzierung der Fördermittel überhaupt nicht herumkommen?
     
  11. cc24

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    Es gelten dann die aktuellen Einkommensgrenzen. Muss also neu gerechnet werden.
     
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  12. cc24

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    Kapiere ich nicht. Im optimalen Fall wird ja oft die Grundschuld im Kaufvertragstermin gleich mitbeurkundet.
     
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  13. #1433 nrwfrl, 27.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 27.01.2025
    nrwfrl

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    Bin gerade etwas in Rage. Ich versuche es nochmal zu erklären:
    Die NRW.Bank möchte eine Hypothek (keine Grundschuld!) und die Eintragung dieser Hypothek darf - laut Notariat - erst zusammen mit der Eigentumsumschreibung beantragt werden. Wir waren zur Beurkundung der Grundschuld- (für Kredit bei der Sparda Bank) sowie Hypothekenbestellung (für NRW.Bank) vor einigen Wochen beim Notar. Die Eintragung der Grundschuld wurde daraufhin auch direkt beim Grundbuchamt beantragt. Aber die Eintragung der Hypothek darf - laut Notariat - erst zusammen mit der Eigentumsumschreibung erfolgen. Die Eigentumsumschreibung erfolgt aber natürlich erst nach Zahlung des Kaufpreises. Um den Kaufpreis zu zahlen benötige ich aber die Mittel der NRW.Bank oder muss diese erst zwischenfinanzieren.


    Hier der O-Ton vom Notariat auf meine Bitte einer Rangbescheinigung:
    wie Ihnen in der vergangenen Woche mitgeteilt, darf die Hypothek der NRW.BANK erst mit dem Eigentumsumschreibungsantrag zur Eintragung beantragt werden. Dies geht aber erst, wenn der vollständige Kaufpreis gzahlt wurde. Um eine Rangbescheinigung auszustellen, muss die Hypothek zur Eintragung beantragt werden. Vorher ist die Ausstellung einer Rangbescheinigung nicht möglich.

    Da die NRW.BANK nicht akzeptiert, dass wir mit der Vollmacht zur vorzeitigen Belastung, also bevor Sie Eigentümer werden, arbeiten, ist die Antragstellung erst mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung möglich.

    Da dies Vorschriften der NRW.BANK sind, ist uns leider eine andere Handhabung nicht möglich.​
     
  14. cc24

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    Schon klar, dass die NRW.Bank eine Hypothek einträgt. Wo steht, dass diese erst nach Eigentumsumschreibung eingetragen werden kann ?
    Habt Ihr im Kaufvertrag eine Höchstbelastungsklausel ?
    Würde mal bei der NRW.Bank anrufen.
    Rangbestätigung nutzt nur, wenn die Hypothek beurkundet aber noch nicht eingetragen wurde. Hier unbedingt den Vordruck den NRW.Bank nutzen. Die Schreiben vom Notar werden nicht akzeptiert.

    Aus den Richtlinien:
    10.8.2.1
    Abstraktes Schuldversprechen und Hypothek.
    Zur Sicherung der bewilligten Darlehen ist ein abstraktes Schuldversprechen abzugeben, aufgrund dessen die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch des Baugrundstücks an der in der Förderzusage festgelegten Rangstelle zu erfolgen hat. Für das Schuldversprechen und die Hypothekenbestellung ist das vorgeschriebene Muster einer Hypothekenbestellungsurkunde zu verwenden. Die Höhe des 2595 Schuldversprechens und der Hypothek bemisst sich nach der Höhe des bewilligten Darlehens abzüglich der Tilgungsnachlässe. Sofern das Baugrundstück keinen unmittelbaren Zugang zu einem öffentlichen Weg besitzt, ist in die Förderzusage eine Auflage aufzunehmen, dass ein Miteigentumsanteil an der Wegparzelle mitverpfändet wird. Alternativ ist vor Erteilung der Förderzusage nachzuweisen, dass 2599 durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit Herrschvermerk der Zugang zum Fördergrundstück gewährleistet ist. Das Benennungsrecht und Besetzungsrecht nach Nummer 9.3.1 wird durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch zugunsten der zuständigen Stelle gesichert, sofern in der Förderzusage der Festbetragszuschuss nach Nummer 9.5 für wenigstens eine Wohnung 25 000 Euro oder insgesamt die Summe von 100 000 Euro übersteigt.
     
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  15. cc24

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    Gerade mit der NRW.Bank telefoniert. Wenn keine Zwischenfinanzierung beantragt wurde, kann die NRW.Bank auf den Kaufpreis zahlen. Hypothek kann auch beurkundet werden. Hätte mich auch gewundert, wenn dem nicht so wäre.
     
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  16. #1436 Pumeblume, 27.01.2025
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    Danke, du bist der beste! Deine Mühe weiß ich sehr zu schätzen!!
     
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  17. Bulli41

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    Wir stehen kurz davor die Zwischenfinanzierung durch die NRW.Bank abzulösen. Vorhin erhielt ich von der Sparkasse die Info, dass diese dafür Kosten verlangen:
    Einmalvalutierungserklärung für 775€ sowie 200€ für die Abtretung der Rückgewähransprüche. Insgesamt also 975€

    Ist das normal?? Davon war vorher nie die Rede...:mad:
     
  18. #1438 cc24, 28.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2025
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    Wozu das denn ? Einfach Löschungsbewilligung oder Teillöschung erteilen und gut is.
     
  19. Bulli41

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    Das weiß ich nicht, da kenne ich die Unterschiede leider nicht...
    Die Sparkasse meinte das muss so sein... Finde ich schon happig...

    Kann die NRW Bank da helfen? Wie gesagt, bei solchen Themen bin ich völliger Laie...
     
  20. #1440 cc24, 28.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2025
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    Ahh, jetzt hab ich es kapiert. Hat mit der Zwischenfinanzierung nix zu tun.

    Eure Bank will euch abzocken. Die nehmen Kohle für die Passage in der Grundschulderklärung (Vordruck 0257) Dort unter 2.2.4

    2.2.4 nicht ohne ihre Zustimmung über die für den Grundschuldgläubiger bestellte Grundschuld und/oder die von der Grundschuld besicherte Forderung zu ver fügen und die Grundschuld nur einmal für das/die in Ziffer 1.1 bezeichnete(n) Darlehen in Anspruch zu nehmen

    Dass eine Bank dafür Geld nimmt,, einen notwendigen Vordruck zu unterzeichnen, hab ich noch nicht erlebt. Guck dir den Vordruck an und dann würde ich mit der Bank sprechen.

    Hintergrund ist (Beispiel)
    Bank trägt 100.000 Euro erstrangig ein. Nach Ende der Zinsbindung habt ihr noch 70.000 Euro auf dem Deckel.
    Theoretisch könnt ihr bei einer Anschlussfinanzierung wieder 100.000 Euro aufnehmen. Die NRW.Bank verbessert sich dann nicht im Rang. Deshalb soll sichergestellt werden, dass bei einer Anschlussfinanzierung nur maximal die 70.000 Euro valutiert werden können.
     
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