Erhöhung zum Nachbargrundstück

Diskutiere Erhöhung zum Nachbargrundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, mein Haus wurde Anfang 2008 fertiggestellt, zu diesem Zeitpunkt stand das Haus des Nachbarn schon. Mein Grundstück ist höher als seins,...

  1. #1 Spiderman77, 08.06.2011
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    Hallo,

    mein Haus wurde Anfang 2008 fertiggestellt, zu diesem Zeitpunkt stand das Haus des Nachbarn schon. Mein Grundstück ist höher als seins, durch natürliches Gefälle.

    Der Unterschied ist ca 60cm. Anfangs hatte er auf seinen Grundstück einen Erdwall und so eine Art Graben (siehe PDF). Da damals das Haus schon zum Verkauf stand, dachte ich, da wird sich eh nichts tun... von wegen!

    Das Verhältnis kann man nicht nachbarschatlich nennen. Er kommt auch nur alle 2 Wochen um zB Rasen zu mähen etc... ein Gespräch wurde noch nie geführt, es kommt nicht mal ein "Hallo" zurück.

    Ok, der Erdwall ist nun abgetragen und es wurde genau auf die Grenze Erde abgetragen, d.h. mein Grundstück läuft eben bis zur Grenze und dann fällt es 90° ab ca 60cm. Dies ist erst seit Anfang des Jahres so, vorher 3 Jahre hat sich nichts getan.

    Ich dachte, dass er eine Natursteinmauer oder so setzen will, was sicher super aussehen würde!

    Gestern kam ein Einschreiben per Post (vom Nachbar), das ich laut gesetz verpflichtet bin eine Mauer/Abstützung zu bauen innerhalb 5 Wochen...

    Noch etwas zum Grundstückshöhenunterschied: Er hat seins etwas tiefer als vorher (damit es eben ist) und ich meins etwas höher.


    Ich wollte mich vorher ein bisschen schlau machen, was ich alles für Möglichkeiten habe, wenns denn welche gibt? Muss ich dafür gerade stehen, ich denke schon...??? Sorry, aber das ist wirklich Kindergarten...

    Danke für alle Kommentare im voraus!
    Gruß
     
  2. #2 ralf9000, 08.06.2011
    ralf9000

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    Die Frage wird sein, auf welcher Seite noch der natürliche Geländeverlauf vor den Baumaßnahmen herrscht. Der natürliche Geländeverlauf ist normalerweise im Lageplan für den Bauantrag vermessen worden. Wenn auf Deiner Seite nichts aufgeschüttet wurde und der Nachbar sein Gelände nun so modeliert hat (hoffentlich mit Genehmigung), dass eine Abstützung notwendig ist, dannist er eigentlich für die Abstützung des natürlichen Geländes verantwortlich. Hast Du angeschüttet wird es schwierig. Habt Ihr beide oder einzeln über eine gewisse Grenze (in NRW z.B. 0,5m) verändert, wäre jede Maßnahme im 3m-Grenzstreifen zustimmungspflichtig durch den Nachbarn und es müsste auch Baugenehmigungen dafür geben.
     
  3. #3 Spiderman77, 08.06.2011
    Spiderman77

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    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe ca 20cm aufgeschüttet um ein ebenes Grundstück zu haben, er hat eben abtragen müssen um das gleiche Ziel zu erreichen. Ich habe Fotos vom Bauplatz, auf diesem sieht man das das ursrüngliche Gelände verändert wurde.
     
  4. #4 Baufuchs, 08.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein. Es kann sehr wohl aufgefüllt werden (bis max. 1m auch ohne Baugenehmigung), solange sichergestellt ist, das kein Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück abgeleitet wird und sofern Abschwemmungen des Erdreichs ausgeschlossen werden. Außerdem darf die Aufschüttung nicht als Unterbau baulicher Anlagen z.B. Terrassen dienen, da sonst ggf. Abstandsflächen ausgelöst werden.

    Allerdings wird z.B. bei der Bemessung von grenzständigen Garagen (dürfen im Mittel nur 3m Wandhöhe haben) die Wandhöhe nach dem Ursprungsgelände ermittelt.

    Im übrigen könnte sich etwas aus dem Nachbarrecht ergeben, welches je nach Bundesland unterschiedlich ist.

    Da der Fragsteller im Profil keinen Wohnort angegeben hat, kann dieser Punkt nicht beantwortet werden.
     
  5. #5 ralf9000, 08.06.2011
    ralf9000

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    Und wie hoch ist nun die Gesamtdifferenz aus Deiner und seiner Maßnahme? Für 20cm oder 2x20cm braucht man ja keine große Abstützung ...
     
  6. #6 Spiderman77, 08.06.2011
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    Die Gesamtdifferenz beträgt nun ca 60cm. Dies ist seit ca 4 Monaten so, da hat er genau bis an die Grenze gebuddelt. Wie schon geschrieben, dachte ich, dass er da eine Natursteinmauer setzen will...
     
  7. #7 Spiderman77, 08.06.2011
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    Uppsss, wohne im nördlichen Baden-Württemberg...
     
  8. #8 Spiderman77, 08.06.2011
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    Hier ist mal ein Bild von der Situation, ganz frisch...
     
  9. #9 Spiderman77, 08.06.2011
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    Hallo,

    wenn ich diesen Part übernehmen muss...
    wie sieht das aus mit Stahlplatten, 8mm stark und zB 2000x800.
    20-30cm in die Erde, etwas MAgerbeton drunter und fertig.

    Gruß
     
  10. #10 wasweissich, 08.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist ganz gross in mode , das mit den stahlplatten , da toben manche architekten mit rum , dass es nur so dröhnt ...... :D

    wobei das mit den 20 cm in der erde eher nicht halten sollte , mit passenden profilen (H) tief genug gerammt....
     
  11. #11 Spiderman77, 08.06.2011
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    Ok, danke erstmal für die Antwort!
    Wie tief sollten die Teile denn drin sein? Bzw wer kann sowas machen? Der "Hang" drückt ja nicht, ist schon seit Monaten so ohne irgendwas...
     
  12. #12 wasweissich, 08.06.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    spätestens im nächsten winter wird er schon noch drücken....
     
  13. #13 burkhard, 08.06.2011
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    Mir erschließt sich noch nicht ganz warum du dort eine Mauer (oä.) errichten sollst!?
     
  14. #14 siemenlufthaken, 08.06.2011
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    also, wenn das so ist wie Du schilderst: da versucht jemand auf Deine Kosten seine Hütte für den bisher erfolglosen VK aufzuhübschen? Du hast Deine Baugenehmigung, Du hast Fotos der Bauphase und von jetzt auch. Wenn Du genau entsprechend Baugenehmigung gebaut hast, hast Du ja Beweise in der Hand. Er hat per Einschreiben geschrieben? Einwurf oder Nachweis? Dann opfer doch einfach 2,80 Euronen mehr und schreib ihm eines per Rückschein? Aufforderung, den Dein Grundstück beeinträchtigenden Zustand umgehend zu beheben, und gleich noch die Ankündigung, daß Du ihn für Bewuchsschäden an Deinem Grundstück haftbar machen wirst? Gleich mit Fristsetzung, 4 Wochen wären mal angemessen denk ich. Wie siehts denn mit Zeugen aus?
    Von wo hast Du fotografiert - von der Straße aus? Gibts da einen Gehsteig und wenn ja, wie ist da der Höhenunterschied genau auf dem Grenzpunkt? Nebenbei hat der urspr. Erdwall nicht viel Spuren auf dem Rasen hinterlassen - hat der nachgesäät? Würd ich mal dokumentieren, dann die Fläche.
    Und Dein Ursprungserdreich sieht man an der neuen Kante nicht - im rechten Winkel auf den Versprung geguckt?
     
  15. #15 Baufuchs, 08.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz so einfach auch nicht. Wenn ich den obigen Satz richtig lese, so hat Spiderman sein Grundstück gegenüber dem Urzustand sehr wohl erhöht.

    Da wird der Nachbar wohl mit dem Nachbarrecht BW kommen:

     
  16. #16 siemenlufthaken, 08.06.2011
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    völlig richtig - was hindert Spider eigentlich daran, abzuböschen (auf die 20 cm) Humus einzustreuen und Gras zu säen?
    @spiderman77: hat er mit der Buddelei eigentlich Deine Grenzzlinie eingehalten? schon überprüft? Zwei Baustahlstangen einzuschlagen und von hinten nach vorn ein Rotweissband zu spannen kann ja nicht so schlimm sein ... würde ich gleich hängen lassen, dann kann er erstmal denken, was er mag.
     
  17. #17 Spiderman77, 08.06.2011
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    Hallo,

    exakt! Dieser Ausschnitt wurde im Brief aufgefuehrt!
    Habe ich evtl eine Chance, dadurch dass das Grundstueck 3 Jahre unveraendert blieb und auf einmal muss jetzt die Stuetzmauer her...
    Im Grunde genommen muessen wir beide dafuer bezahlen, er hat abgesenkt, ich erhoeht. Durch den Wall damals hats halt niemand gestoert!

    Gruss
     
  18. #18 Spiderman77, 08.06.2011
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    Die Grenzstangen werde ich morgen ueberpruefen, heute ists, zum Glueck, zu nass! Abzuboeschen geht nicht so einfach, die Kirschlorbeer wuerden noch gehen, aber weiter hinten kommt ein Bambus, dieser hat eine Auslaeufersperre die 70cm in den Boden geht. Dort abboeschen...da bricht alles weg.

    Greetz
     
  19. Baumal

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    wo ist das problem?
    jetzt willst du mit grenzstangen herum hampeln?

    siehe baufuchs, §10 nachbarrecht BW.
    sorge dafür, dass nachbars grundstück nicht beeinträchtigt wird.
     
  20. #20 Spiderman77, 09.06.2011
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    Hallo,

    gestern habe ich mir die Bilder vom Bau und Grundstück (vor dem Bau) angeschaut, dort sieht man genau, dass sein Grundstück abgesenkt wurde. Bei mir kamen höchstens 10cm Humus oben drauf!
    Jeder kommt nun mit dem NRG §10, wo nur über Erhöhungen gesprochen wird!
    Wo mein Problem ist: ich möchte nichts bezahlen, wofür ich nicht in der Pflicht bin!

    Gruß
     
Thema: Erhöhung zum Nachbargrundstück
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