Erschließung mit Böschung

Diskutiere Erschließung mit Böschung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der DIN 4124 bei einer notwendigen Böschung am Rand einer Grundstückszufahrt den...

  1. #1 GWeberJ, 14.11.2015
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    Hallo zusammen,

    kann man davon ausgehen, dass die Einhaltung der DIN 4124 bei einer notwendigen Böschung am Rand einer Grundstückszufahrt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht? Ist die DIN 4124 vielleicht sogar baurechtlich eingeführt?

    Hintergrund: Ein Grundstücksverkäufer sagt die Erschließung in Form einer Zufahrt vertraglich zu. Später kommt dann die Aufforderung: Die notwendige Hangsicherung möge aber bitteschön der Käufer übernehmen.
     
  2. mls

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    nein.
    anwendungsbereich dieser din beachten ..
     
  3. #3 GWeberJ, 14.11.2015
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    Die Norm regelt die Bemessung und Ausführung
    von Baugruben und Gräben. Sie gilt für
    geböschte und für verbaute Baugruben und
    Gräben zur
    • Errichtung von Bauwerken (z.B. Tiefkeller,
    Tunnel)
    • Herstellung von Kanälen (Entwässerungs-,
    Fernwärme- oder Kabelkanäle)
    • Verlegung von Leitungen
    • Durchführung von Bodenaufschlüssen
    oder archäologischen Grabungen
    sowie für andere vorübergehende Aufgrabungen
    und Ausschachtungen.


    Anbei zwei Planzeichnungen für die Zufahrt, unter der noch die Abwasserkanal liegen wird.

    Draufsicht:
    plan1.jpg

    Höhenprofil an der Grundstücksgrenze:
    Plan2.jpg

    Diese ursprünglich geplante hangseitige 45°-Böschung will sich der Erschließungsträger nun sparen und teilt mir mit:
    Ich weise hiermit darauf hin, dass ohne Hangsicherungsmaßnahmen (z.B.
    Stahlbetonwinkelstützelemente o.a.,), die durch einen Statiker in
    Kombination mit einem Baugrundsachverständigen vorgegeben werden müssen,
    eine Umsetzung der Hochbaumaßnahmen lt. Bauvorbescheid vom 26.10.2011 sowie
    ein Schutz der neuen Straßenanbindung nicht fachgerecht möglich ist.


    Aber während der Bauzeit für Abwasserkanal und Straße, ist das doch als "normale" Baugrube anzusehen, die nach DIN 4124 zu sichern wäre, oder? Welche Norm würde hier sonst greifen?

    Am letzten Wochenende sah es dort so aus:
    90-Grad-Böschung.jpg

    Ca. 2,5 m Höhenunterschied, 80°-90° Böschungswinkel, keinerlei Absperrung.
     
  4. #4 stockstadt, 14.11.2015
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    Oh oh .... gleich kommen die BEF-Polizei, Anschwärzer und Petzen an die Front :yikes
     
  5. mls

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    genau, anwendungsbereich erkannt.

    nebenbei e. formalie: der nachweis, dass 4124 ardt ist, kann je nach bundesland,
    bzw. der liste (eingeführter) technischer baubestimmungen, interessant sein.


    was bauzeitlich zu veranlassen ist, wissen andere besser.
    gleiches gilt für vertragliche (?) oder sonstige pflichten.
     
  6. #6 GWeberJ, 15.11.2015
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    Da es eine Woche später immernoch so aussieht, werde ich nun das Petzen selbst übernehmen. Weiß jemand, ob die BG Bau hier regionale Zuständigkeiten (gemäß Ort der Baustelle) hat oder ob das nach dem Sitz des ausführenden Unternehmens geregelt ist?
     
  7. #7 wasweissich, 15.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was willst du da jetzt genau petzen ?
    u.u. ist die böschung , die eigentlich steinig/felsig aussieht so durchaus standfest ..

    ein baugrundgutachten hätte was dazu ausgesagt .


    .................. fahradkette ?
     
  8. #8 GWeberJ, 15.11.2015
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    Das sagt das Bodengutachten, welches vom Erschließungsträger in Auftrag gegeben wurde (Hangschutt beginnt ab ca. 1 m Tiefe):
    bodengutachten.jpg

    So sieht die Böschung in der Nahaufnahme aus:
    Einschnitt1-1.jpg

    Meine Sorge ist, dass die Erschließung nun im Eilverfahren mit so einer (mutmaßlich unzulässigen) Steilböschung durchgeführt wird und ich dann nach Übergabe des Grundstücks dafür verantwortlich bin.

    In jedem Fall ist es verantwortungslos, so eine Baustelle nicht abzusperren. Da fahren/laufen ständig Kinder dran vorbei, die das für einen prima Spielplatz halten könnten. (Für die BG aber vermutlich uninteressant.)
     
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