Estrich anschleifen und ausgleichen vorm Fliesen

Diskutiere Estrich anschleifen und ausgleichen vorm Fliesen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Habe gleich 2 Fragen auf einmal: 1) Ab welchem Höhenunterschied im Estrich muß ich mit Nivellierspachtel ausgleichen bei der Verlegung von...

  1. #1 HenniBenni, 06.10.2003
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    Habe gleich 2 Fragen auf einmal:

    1) Ab welchem Höhenunterschied im Estrich muß ich mit Nivellierspachtel ausgleichen bei der Verlegung von 30x30cm Fliesen auf Heizestrich?

    2) Muß/Sollte der Estrich mit der Maschine angeschliffen werden vorm Verfliesen oder reicht eine ensprechende Haftgrundierung? Kann diese dann auf die ohnehin notwendige Sperrgrundierung aufgebracht werden?

    Danke und Grüße,
    Henrik
     
  2. #2 bauhexe, 06.10.2003
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    Oh weh, wie ist das nun mit Deinem Logo:
    HenniBenni
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    .
    Jetzt ist der Estrich vermurkst und er weiß nicht, ob er kann, muß, oder darf.
    .
    zu 1.)
    Welche Höhenunterschiede sind denn wirklich da?
    Geht es um Kerben und Buckel auf kleine Flächen, oder ist der Estrich prinzipiell schief, eine Art von Gefälle?
    zu 2.)
    Was für ein Estrich und wie sieht die Oberfläche aus?
    Das Schleifen der Oberfläche hat den Sinn, die Zementschlämme zu nehmen und eine griffige Oberfläche zu gewähren.
    Das mit der Sperrgrundierung verstehe ich nicht, oder geht es um eine Waschküche mit Fußbodenablauf?
    Ich vermute Du meinst Haftgrund? Da hier je nach Material verschiedene Möglichkeiten entstehen, würde ich meinen :
    GENAU NACH VERARBEITUNGSHINWEISEN ARBEITEN!
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    1. So dass keine Absätze entstehen. Mal trocken hinlegen, Wasserwage daneben, dann bekommt man ein "Gefühl" dafür.
    2. Normalerweise bei Zementestrich eine Grundierung. Bei Anhydrit fast zwingend anschleifen.

    Die Ausgleismasse braucht eine Grundierung (Haftbrüccke), durch die Sinterschicht der Ausgleichsmasse, sollte diese auch angeschliffen werden.

    hexe: auch bei fachgerechter Estrichverlegung können u. U. Ausgleichsspachtelungen notwendig sein. Steht auch in der DIN.
     
  4. #4 HenniBenni, 07.10.2003
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    @Bauhexe: Danke für den Versuch mich zu outen, ja ich bin ein "Neuer Benutzer". Ohne würde es ja auch nicht gehen ;-) Aber keiner sagt, dass mein Estrich vermurkst ist. Eigentlich denke ich sogar er wurde von der Firma prima angefertigt, da keine Risse und auch recht eben.

    zu 1) Leichte Senken/Höhen von bis zu 8mm auf eine Länge von 2m Richtlatte. Estrich ist nicht schief und auch kein Gefälle. Ein kleiner Buckel (5mm) ist am Übergang Erker-Wohnraum.

    zu 2) Heizestrich Zement ZE-20. Oberfläche ist hellgrau und nicht sehr hart, d.h. wenn man die Leiter draufstellt und ein wenig verrutscht, dann bröselt es. Mit Sperrgrund meine ich eine Grundierung, die die Feuchtigkeitsaufnahme reduziert und damit verhindert, dass der Fliesenkleber zu schnell trocknet. Vielleicht benutze ich ja nicht den richtigen Begriff? Im Fliesengeschäft hat man mir jedenfalls dazu geraten und der Estrichleger sagte auch das wäre Standard.

    @Lebski: Das mit dem Auslegen und der Wasserwaage werde ich ausprobieren. Eine Maß ab wann man ausgleichen sollte wäre mir halt lieber.

    Ergebnis: Offenbar vorhandene Zementschlämme abschleifen, um griffige Oberfläche zu gewähren. Richtig?!
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Oberflächenprüfung und Vorbereitung:
    http://www.fussbodenbau.de/fachartikel/ast.art.bdm.199.html
    Ebenheit:
    http://www.enev24.de/din18202

    Geschuldet sind vom Estrichleger die Werte der Tabelle 3, Zeile 3.
    Bei 2 mtr. also maximal 6 mm.

    Das sind gleichzeitig die Mindestvorrausetzungen. Aber wie du im 1. Link lesen kannst, kann das u.U. nicht ausreichen. Kommt drauf an, wie die Fliesen grad liegen. Manches läßt sich auch mit Kleber ausgleichen. Ich würd gern weiterhelfen, bin aber kein Fliesenleger...
     
  6. asmexx

    asmexx

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    Kurze Frage:

    Wir lassen bei unserem GÜ-Vertrag die Bodenbeläge als Eigenleistung außen vor.

    In der abschließenden Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind nun auch Nebenarbeiten, wie Ausgleichsspachtelungen, Abdichtungsarbeiten mit ausgegliedert!

    Ist dies nun so üblich, dass dies in den Verantwortungsbereich des Bodenlegers fällt, oder gehört eine Ausgleichsspachtelung doch in den Bereich der Estricharbeiten?
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wenn der Estrich innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 liegt sind alle anderen Arbeiten wie ein evtl. notwendiger Ausgleich der über die Forderunge herausgeht Zusatzleistungen und gesondert zu vergüten. Diese fallen dann nicht mehr in den Leistungsumfang des GÜ
     
Thema: Estrich anschleifen und ausgleichen vorm Fliesen
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