Estrich verlegen inkl. Fliesen

Diskutiere Estrich verlegen inkl. Fliesen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Guten Tag Ich habe einige Foren durchstöbert. Ich habe jedoch nie alle Antworten bekommen. Hier mein "Fragenkatalog": Im Grunde geht es ums...

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  1. #1 Huckeliduckel, 08.02.2012
    Huckeliduckel

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    Guten Tag
    Ich habe einige Foren durchstöbert. Ich habe jedoch nie alle Antworten bekommen. Hier mein "Fragenkatalog":
    Im Grunde geht es ums Estrich verlegen (auf Fußbodenheizung) mit anschließendem Fliesen.
    - Kann ich bei den jetztigen Außentemperaturen überhaupt Estrich (Ich vermute Zementestrich, da auf Fußbodenheizung) verlegen? (Neubau noch nicht beheizt) Wenn nicht, welche Klimatischen bedingungen muss ich einhalten?
    - Muss ich generell nur Dehnungsfugen im Raum ab bestimmter größe haben, oder immer zwischen den verschiedenen Heizkreisen?
    - Bei mir soll Frisch in Frisch verlegt werden. Hab gelesen, das da die meinungen weit auseinander gehen. Jetzt aber noch etwas. Ich habe unten mein Grundriss angehangen. Laut Bauleistungsbeschreibung wirde nur Küche, Flur, und WC gefliest. Das Wohnzimmer wird später von mir bzw. von einem der von mir beauftragt wurde gefliest. Geht das Frisch in Frisch verlegen ohen Wohnzimmer trotzdem? Wegen der ungeleichmäßigen Trocknung usw..
    - Wenn beim Estrich verlegen und dem anschließendem Fliesen was schief gelaufen ist, merke ich das innerhalb der ersten 5 Jahre? (So lange hab ich, wie jeder andere Bauherr normal auch, Gewährleistung)

    Ich danke schon einmal für eure Mühen. Nett wäre es, wenn einer von euch mir so ne Art Checkliste anbieten könnte.

    [​IMG]
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    -Das Fliesen "frisch in frisch" ist laut aRdT nicht genormt. Enstprechend müsste die Gewährleistung explizied geregelt werden. Ich kenne es nur bei Zementestrich.
    -Fugen müssen gelant werden, dabei sind Heizkreise, Türen und die Dimensionen zu berücksichtigen. Planen kostet Geld.
    -Die Raum- und Untergrundtemperaturen müssen 3 Tage mindestens +5° C betragen. Gilt auch für den Platz, wo das Material lagert.
     
  3. #3 Gast036816, 08.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ......und du hast keinen planer, der dich berät und von dem du die checkliste bekommst?

    was willst du machen, wenn beim aufheizen des estrichs mit den frisch in frisch verlegten fliesen doch ein riss sich einstellt und durch die fliesen durchmaschiert?
     
  4. #4 Huckeliduckel, 08.02.2012
    Huckeliduckel

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    Ich baue ein HAus mit einem Bauträger. Dieser Plant alles für mich und führt auch die Tätigkeiten aus.
    Nur wie gesagt. laut Bauleistungsbeschreibung vom Bauträger werden nur Küche(offen zum Wohnzimmer), Flur und WC gefliest. und das halt Frisch in Frisch. Das Wohnzimmer selbst mache ich selbst bzw. lasse ich machen nach übergabe des Hauses. Das bedeutet nach vollständiger austrocknung.
    Kann dabei was passieren, wenn der Fliesenleger nicht direkt alles Frisch in Frisch durchlegt(vom Bauträger aus)? Das war meine Frage.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Es kann alles mögliche passieren. Oder auch nicht. Es entspricht nicht den aRdT, warum lässt du dich überhaupt darauf ein?
     
  6. #6 Huckeliduckel, 08.02.2012
    Huckeliduckel

    Huckeliduckel

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    Was heißt darauf ein lassen. Im Prinzip habe ich ja keine Wahl. Das liegt in den Händen des Bauträgers. Ich kann das im Übergabeprotokoll nur eintragen lassen und meine Bedenken kund tun.
    Mit dem Fliesenleger habe ich gesprochen (Dieser legt auch den Estrich), der sagt, die machen das ausschließlich so und es ist noch nichts passiert.
    Ich möchte mich nur bis zum Zeitpunkt des Estrichlegen schlau gemacht haben, damich ich die Vorgehensweise dokumentieren kann und ich weis worauf geachtet werden muss. Dann kann ich bei der Übergabe meine bedenken äußern und so weiter.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Du hast sehr wohl eine Wahl. Du kannst vorher eine Planung verlangen. Und du kannst darauf hinweisen, dass du nur Ausführungen nach den aRdT abnimmst. Und das die Planung den aRdT nicht entspricht.
     
  8. #8 Huckeliduckel, 09.02.2012
    Huckeliduckel

    Huckeliduckel

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    Richtig ich kann darauf hinweisen. Mehr nicht. Ich habe es dem Bauträger in Auftag gegeben ein HAus zu bauen. Wir haben uns im Vorfeld auf alles Mögliche geeinigt. Natürlich haben wir uns auch auf eine Bauleistungsbeschreibung geeinigt. Da steht halt alles Möglich drin. Angefangen von den Eingesetzten Baumaterialen bis hin zu dem Elektroinstallationspaket... Da ich kein Fliesenleger bin, habe ich da nicht drauf geachtet. Wenn da nur drin steht, Wohnzimmer wird gefliest, dann wird das gefliest, egal wie.
    Das Haus gehört halt bis zur Endübergabe noch dem Bauträger und nicht mir. Punkt!!! Wenn der Bauträger sagt, ich darf nicht während der Bauphase ins Haus, dann darf ich noch nicht einmal den Baufortschritt begutachten.

    Jetzt reicht es aber. Es wird halt so gemacht, und ich möchte nur meine Fragen beantwortet haben. Ich bedanke mich schonmal, für vernünftige Antworten. Alle anderen halten sich doch mit ihren Warum und Wiso einfach mal zurück.
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Die Fragen, die man sicher beantworten kann, sind beantwortet.

    Ein anderer Tonfall wäre nett, DU willst hier etwas.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Das ist verständlich, auf solche Details würde ich auch nicht achten, könnte ich auch gar nicht beurteilen. Dafür hätte ich aber jemanden dabei dessen Job es ist genau auf solche Details zu schauen.

    Was willst DU überhaupt begutachten, wenn Dir bereits bei den Fliesen die notwendigen Grundlagen und Fachkenntnisse fehlen? Also gemütlich zurücklehnen und abwarten, und am Ende die Rechnung bezahlen....und beten, dass alles in Ordnung ist.

    Deine Fragen sind doch beantwortet, oder erwartest Du, dass Dir hier jemand eine "Checkliste" bastelt, für ein Bauvorhaben das er nicht einmal ansatzweise kennt, geschweige denn vor Ort begutachten konnte?

    Was willst DU einem Handwerker oder dem BT an Mängel aufzeigen? Der haut Dir die Standard-Antwort 08/15 um die Ohren und die Sache hat sich erledigt. Da geht Dir nach dem ersten Punkt Deiner Checkliste schon die Puste aus.

    Nachdem externer Sachverstand anscheinend nicht zu Deiner Planung gehört, solltest Du Dich zurücklehnen und am Ende des Baus vorbeischauen, den Schlüssel, eine Flasche Wein, und den obligatorischen Blumenstrauß für die Gattin entgegennehmen, und dann Deine Unterschrift unter die Abnahme setzen und die Rechnung bezahlen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Gast036816, 09.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Huckeliduckel - wenn du mit einem bauträger baust, dann hast du wenig mitspracherecht bei ausführungsabläufen. du kannst allenfalls auf bestimmte sachen hinweisen. was der bt damit macht, ist sein verantwortungsbereich.

    du solltest dir eigenen sachverstand mit ins boot holen, der bei der abnahme und übergabe vom objekt dich berät, der das objekt prüft und dem du solche details vorher als info übermittelst. u. u. kann auch ein rechtsanwalt erforderlich werden.

    ob der estrich mit den frisch in frisch verlegten fliesen sich gutmütig oder lehrbuchmäßig verhält, weiss nur der estrich, er sagt es nicht. ein risiko bei fbh und der gewählten aufbauvariante besteht, dass liegt im verantwortungsbereich des bauträgers. du kannst nur mit sachverstand bei der übernahme gucken, ob mängel vorhanden sind oder nicht und entsprechend protokollieren.
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Du darfst gern mal über Dich und Deine unverschämte Art nachdenken.
    Drum mach ich jetzt hier dicht. Dann kommen auch keine ungewünschten Dinge mehr.:p

    Gruß Lukas
     
Thema: Estrich verlegen inkl. Fliesen
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