Expertenrat: Fliesen richtig verlegt?

Diskutiere Expertenrat: Fliesen richtig verlegt? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir bewohnen seit ca. einem Jahr ein Reihenmittelhaus. Wir hören leider unserer Nachbarn im EG gehen. Wir haben daraufhin ein...

  1. #1 runnerz, 20.08.2008
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    Hallo Zusammen,

    wir bewohnen seit ca. einem Jahr ein Reihenmittelhaus. Wir hören leider unserer Nachbarn im EG gehen. Wir haben daraufhin ein Schallgutachten erstellen lassen. Leider wurden die Werte, wenn auch knapp, eingehalten. 48 db sind gefordert und 47 db wurden gemessen.

    Unser Nachbar hat die Fliesen im EG "schwarz" verlegen lassen und ist nicht besonders kooperativ. Unser Bauträger hat sich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, also quasi "kulanterweise" dem Thema trotzdem angenommen und hat sich das Verlegen der Fliesen beim Nachbarn einmal genauer angeschaut. Er hat die Silikonfuge an einer Stelle im EG gelöst und hat gesehen, dass an dieser Stelle die Sockelfliese auf der Bodenfliese aufsetzt:

    [​IMG]

    Wenn das im ganzen EG so verlegt wurde, dann ist, seiner Meinung nach, fast zu 100 % die Ursache für die Trittschallübertragung gefunden.

    In einem Schreiben hat unser BT unseren Nachbarn die Situation beschrieben und aufgefordert den Mangel zu beseitigen. Jetzt kommt erschwerend hinzu, dass unser Nachbar den Fliesenleger natürlich nicht mehr erreichen kann, um ihn für die Mängelbeseitigung aufzufordern.

    Nun ja, ich wollte einfach mal hier Expertenmeinungen einholen, ob die Fliesen bei unserem Nachbarn tatsächlich falsch verlegt wurden.

    Was meinst Ihr dazu?

    Danke. Viele Grüße, runnerz.
     
  2. Julius

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    Wenn das so ist, wie beschrieben, dann hätte Euer BT Recht:
    Falsch verlegt und klare Ursache für unnötig erhöhte Schallübertragung!

    Wer so gepfuscht hat, ließ vermutlich auch noch Fliesenkleber in die Rabndfuge laufen...
    Also müßten nicht nur die Sockelfliesen gelöst und dann neu befestigt werden, sondern zwischendurch auch noch die Randfuge geprüft und ggf. freigemacht!
     
  3. #3 Gast943916, 20.08.2008
    Gast943916

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    Julius hat wohl recht, aber m.E. kannst du deinen Nachbarn nicht zwingen irgend etwas zu ändern und das Gutachten gibt ihm wahrscheinlich recht.
     
  4. Robby

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    Doch kann er...

    nach ständiger Rechtsprechung ist der Schallschutz geschuldet welcher bei mangelfreier Erstellung möglich wäre.

    Hier Mangel Schallbrücken über Wand / Bodenkontakt = Falsch

    Unter der Argumentation wurden schon komplette Bodenaufbauten in MFH neu erstellt
     
  5. #5 runnerz, 20.08.2008
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    @Robby: Ach, das ist ja mega interessant!!!! Das wäre im Prinzip genau das, was ich gebrauchen kann. Aber das würde bedeuten, dass ich das mit dem Nachbarn direkt klären müsste (also quasi "privatrechtlich") oder ist der BT da noch in irgendeiner Weise in die Pflicht zu nehmen?

    Was bedeutet eigentlich "nach ständiger Rechtssprechung" genau? Gibt es dazu Urteile? Weisst Du das?

    Viele Grüße, runnerz
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich denke ich sollte sowas von Beruf wegen wissen ;)

    Aber ich bin kein Jurist und um das Ding durchzusetzen sollte man eigenen Sachverstand und einen Baujuristen ins Boot holen.

    "Nach ständiger Rechtsprechung" hier gibt es idR ein Urteil auf Senats- BGH Ebene auf das sich in anderen Urteilen eben "ständig" bezogen wird.
     
  7. #7 runnerz, 20.08.2008
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    @Robby: Erstmal vielen Dank für deine Infos.

    Gibt es sonst noch Meinungen zu den verlegten Fliesen? Gibt es vielleicht jemanden, der meint, dass die Flies richtig (Sockel auf Bodenfliese) verlegt wurden?

    Ich möchte gerne soviel Expertenmeinungen wir möglich einholen, bevor ich überlege, womöglich mit einem Anwalt, weiter dagegen vorzugehen.

    Ist der BT da außen vor? Der Nachbar hat schließlich die Fliesen selbst verlegt ("schwarz" verlegen lassen).

    Danke. Viele Grüße, runnerz
     
  8. Robby

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    Ich bin davon ausgegangen das es so ist. Alles andere muß vor Ort in Augenschein genommen werden.
     
  9. #9 runnerz, 22.08.2008
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    @Robby: Eine Frage habe ich dann noch:

    Du schreibst:

    Laut Gutachten müssen 48 db erreicht werden, 47 db sind, selbst mit Mangel, gemessen worden. Dann ist es doch egal ob mit oder ohne Mangel, der Schallschutz wird doch eh schon eingehalten, also muss nichts gemacht werden oder wie?

    Viele Grüße, runnerz
     
  10. Robby

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    Falsch angepackt und scheinbar schlecht beraten ;)

    Schallschutzmessung = Ist - Zustand = 47dB

    Dann lässt man den SOLL ZUSTAND errechnen welcher bei mangelfreier Konstruktion möglich gewesen wäre...

    Die Abweichung ist die Differenz zwischen IST und Soll ;)
     
  11. #11 runnerz, 22.08.2008
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    Also:

    Ist - Zustand = 47dB (Schallmessung)
    Soll - Zustand = 48db (errechneter Wert laut Schallschutznachweis)

    => 1 db Differenz

    => Schallmessung liegt unterhalb vom Soll Zustand

    => kein Handlungsbedarf, trotz Schallmessung mit Mangel

    ??
     
  12. Robby

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    Nochmal... die 48 dB sind bestimmt bei der Mangelfreien Konstruktion auf Grundlage einer Planung mit erhöhtem Schallschutz zu verbessern!
     
  13. Robby

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    PS. Der hier genannte Soll Wert ist doch mit Sicherheit der Baubeschreibung entnommen (normaler Schallschutz)
     
  14. #14 Gast943916, 22.08.2008
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    Gast943916 Gast

    der aber doch nicht gefordert war, oder habe ich was verpasst?
     
  15. Robby

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    Ja, die Rechtsprechung ;)
     
  16. #16 runnerz, 22.08.2008
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    @Robby:

    Nein, der Wert stammt aus dem Schallschutznachweis des Architeken für unser Haus und wurde auf Grundlage der verwendeten Steine etc. errechnet.

    Sorry, ich stehe da jetzt echt auf dem Schlauch, was meinst Du damit? Die 48 db werden doch eingehalten, selbst mit Mangel. Ohne Mangel würde der Wert doch noch weiter unter den geforderten 48 db liegen?
     
  17. PeMu

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    @runnerz: geht es jetzt um Trittschallschutz oder Luftschallschutz?

    Soll ist was mit der ausgeführten Konstruktion / Bodenaufbau mangelfrei ausgeführt erreichbar wäre. Das steht manchmal im Nachweis.
     
  18. Robby

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    Also ich schreib ja gerne aber erstmal die Suche hier mit "Schallschutz" bemühen... du verstehst nicht....
     
  19. #19 Gast943916, 22.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ;)
    kann schon sein, dass du recht hast aber die Frage ist doch erst mal ob es überhaupt ein Mangel ist? Unter der Beachtung des vorliegenden Gutachten...
    du weisst doch: vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand
     
  20. Robby

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    na ja ... man beantwortet NUR die Beweisfragen...
     
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