Fahrtkosten nach HOAI

Diskutiere Fahrtkosten nach HOAI im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich verstehe nicht wie die Fahrtkosten abzurechnen sind. In § 14 der HOAI steht, dass Fahrtkosten über einen Umkreis von 15km abgerechnet...

  1. friede

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    Hallo, ich verstehe nicht wie die Fahrtkosten abzurechnen sind. In § 14 der HOAI steht, dass Fahrtkosten über einen Umkreis von 15km abgerechnet werden können.
    Heißt das, die einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt müssen über 15km sein? Ich verstehe den Begriff Umkreis nicht.

    Hier hab ich noch mal den genauen Wortlaut der HOAI:
    4. Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden,
     
  2. #2 Gast82596, 12.12.2016
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    Zirkel in die Landkarte; maßstabsmäßig Radius von 15 km einstellen; Kreis ziehen; alles was innerhalb diesen Kreises ist ist dann im Umkreis.
     
  3. friede

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    Da hat es aber jemand sehr wörtlich genommen.
    @1958kos: Mir ist schon klar, dass ein Radius gemeint ist. Aber gelten die 15km nur für eine einfache Strecke?
     
  4. #4 Tiefbaufotograf, 12.12.2016
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    Wir können ja mal ein Quiz draus machen :-)

    Ich rate, dass wenn der Architekt einen Ort besucht, der 16km Luftlinie von seinem Büro entfernt ist, kann er 46km Fahrtkosten ansetzen, weil der Weg mit dem Auto natürlich nicht 16km, sondern 23km weit weg ist.

    Was die "steuerlich zulässigen Pauschalsätze" sein sollen, das würde mich allerdings schon interessieren.

    Die Formulierung insgesamt ist wirklich beknackt.
     
  5. friede

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    Drücke ich mich so unverständlich aus? Es geht mir nicht um Luftlinie, etc. Ich will nur wissen, ob die einfache Strecke oder die Hin- und Rückfahrt zusammen über 15km sein müssen.

    Deshalb noch mal genauer, z.B.: Architekt/etc. und Baustelle liegen 10 km voneinander entfernt.
    1. Darf nicht abgerechnet werden, weil es mit 10 km unter den besagten 15 km für die einfache Strecke ist?
    2. Oder darf abgerechnet werden, weil Hin- und Rückfahrt mit 20 km über den besagten 15 km sind?

    Bei meinem konkreten Fall werden mir die 20 km Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt und mich interessiert, ob das korrekt ist. Ich lese die HOAI so, dass bei 10km Entfernung eben nicht abgerechnet werden darf, bin mir nur nicht 100% sicher. Und da bei mir Nebenkosten auch noch pauschal UND einzeln abgerechnet werden, also doppelt - frage ich mich, was noch alles nicht so stimmt bei der Rechnung.
     
  6. #6 Tiefbaufotograf, 13.12.2016
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    Also weißt Du doch nicht, was ein Kreis ist :p
     
  7. #7 Gast82596, 13.12.2016
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    Gast82596 Gast

    es steht doch ganz klar da ÜBER den Umkreis. Alles was innerhalb des Umkreises abgefahren wird (egal ob einfach, oder hin und zurück) wird nicht gerechnet. Drum macht man ja die Sache mit den kreisen so:bau_1:
     
  8. #8 Gast82596, 13.12.2016
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    10 km Entfernung hat nix mit Umkreis zu tun.
     
  9. friede

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    Es scheint ja anscheinend auch extrem schwer diese Frage zu antworten.

    D.h. die 20 km (Hin- und Rückfahrt) sind in meinem Beispiel korrekt abgerechnet worden. Ich verstehe es also als HIN UND RÜCKFAHRT.
     
  10. friede

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    @Tiefbaufotograf: Spar dir doch einfach deine Antworten.
     
  11. #11 Tiefbaufotograf, 13.12.2016
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    Du bist nicht in der Lage zu beschreiben, was genau Du nicht verstehst, sagst, Du wissest, was das Wort Umkreis bedeute, kommst dennoch auf die Idee hier von einfachen Wegstrecken zu sprechen (die es ohnehin nur in Verbindung mit ner Fahrtkostenregelung beim Weg zum Arbeitsplatz gibt) und meinst mir jetzt auch noch verbieten zu können hier zu antworten?

    Keine Sorge, werde ich nicht mehr tun.
     
  12. #12 Basti2709, 13.12.2016
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    Falsch...die Frage wurde schon mehrfach richtig beantwortet...

    Das Büro deines Architekten ist der Mittelpunkt. Um diesen musst du einen 15km Kreis ziehen (in meinem Beispiel jetzt einfach mitten in Düsseldorf). Fährt der Architekt nun zu deiner Baustelle und diese liegt innerhalb des Kreises zum Beispiel in Ratingen, dann darf er es abrechnen. Fährt er aber außerhalb des Kreises nach z. Bsp. Wuppertal, dann eben nicht.

    Es ist also vollkommen egal wie viele Kilometer er fährt um zu deiner Baustelle zu kommen und ob Hin- oder Rückfahrt...wichtig ist ob er sich in diesem Umkreis bewegt oder nicht...da er bei dir nur 10 km gefahren ist, kann er also auch unter besten Voraussetzungen den Umkreis nicht verlassen haben...
     

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  13. #13 Andybaut, 13.12.2016
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    hääääääääääääääääääääääääääääääää ?????????????????????????????
    Wenn ich 2km fahre, dann kriege ich Geld und bei 200km schau ich in die Röhre?

    Da hast du dich im Eifer des Gefechts verschrieben.
     
  14. friede

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    Basti2709 hat es mit der Abrechnung einfach andersrum gemeint. Fährt er außerhalb des Kreises darf er abrechnen.

    Ich finde die Regelung einfach total praxisfern und ja tatsächlich, ich komme vom Steuergedanken her und denke in Wegstrecken und in Hin- und Rückfahrten. Und ich war auf der Suche danach, auch wenn das hier unerheblich ist....
     
  15. friede

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    @Tiefbaufotograf: Beim ersten Lesen kam‘s bei mir so an, als ob du dich lediglich lustig machen möchtest, daher auch meine Antwort. Aber ich vermute, das war nicht deine Absicht. Ich verbiete niemanden zu schreiben, das kann ich ja auch gar nicht :-)
     
  16. #16 Tiefbaufotograf, 13.12.2016
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    Ich habe den Hang zu Späßen, keine Frage. Das kommt auch nicht immer gut an, aber ich mache mich nicht lustig und schreibe nicht nur dummes Zeug.
     
  17. #17 Basti2709, 14.12.2016
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    Genau...total verschrieben...genau andersrum natürlich...:mauer

    Fährt der Architekt nun zu deiner Baustelle und diese liegt innerhalb des Kreises zum Beispiel in Ratingen, dann darf er es NICHT abrechnen. Fährt er aber außerhalb des Kreises nach z. Bsp. Wuppertal, dann JA.
     
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