Faktor bei Verbrauchsanteilen

Diskutiere Faktor bei Verbrauchsanteilen im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Wir sind eine Wohnungsanlage mit über 150 Eigentumswohnungen, die über 7 Häuser verteilt sind. Die Wärmeermittlung der einzelnen Häuser erfolgt...

  1. Diebie

    Diebie

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    Wir sind eine Wohnungsanlage mit über 150 Eigentumswohnungen, die über 7 Häuser verteilt sind. Die Wärmeermittlung der einzelnen Häuser erfolgt über
    Wärmemengenzähler. Die Heizkosten werden ermittelt über HKVE. Die Abrechnung erfolgt zu 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauch.
    Mein Wohnungsanteil im Haus beträgt 6,25 %. Meine Heizkosten sind über
    50 % gestiegen und mein Heizungsanteil im Haus beträgt mittlerweile 13,7 %.

    Ein Grund hierfür scheint, daß es sich um horizontale Einrohranlagen in den Häusern handelt. Die unteren Etagen kommen fast mit der abgegebenen
    Rohrwärme aus und benötigen kaum erfasste Wärme über die HKVE.
    Dadurch werden Vielverbraucher (wie wir) kostenmäßig hoch belastet und
    Niedrigverbraucher eine große Entlastung erfahren. Besonders bei der
    Abrechnung 70:30.

    Ein weiterer Grund scheint in den zunehmenden Heizkörperflächen je Etage zu sein. Hier ein Beispiel aus der Anlage:

    von Miteigentümer eingesehen: vergleichbare Zimmer ca. 15 qm
    1. Etage Faktor für Verbrauchsanteile 2,514
    3. Etage " 4,329
    6. Etage " 7,567
    Dadurch zahle ich das 3-fache je Verbrauchseinheit gegenüber der 1. Etage.
     
  2. Diebie

    Diebie

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    War mit meinem Beitrag noch nicht zu Ende und konnte leider nicht mehr ändern.

    Nachtrag: Inwieweit die Wärmebedarfsrechnung auf die zunehmende Heizkörperfläche einfluss hat, kann ich nicht sagen.
    lt. Heizungsabrechnung: Faktor ist Wärmeleistung der Heizkörpers und
    der Wärmeübergang.
    Aufgrund der Einrohrheizung und des Faktors fühle ich mich doppelt zur
    Kasse gebeten.
    Hat jemand Erfahrung mit dieser Abrechnung.

    viele Grüße
    Dieter
     
  3. Julius

    Julius

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    Das ist ein kniffliger Fall.
    Da kann ich Dir den Sachverständigen Adolf Krohn empfehlen: http://www.heizkostenverordnung.de/
     
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