Fehlende Unterlagen bei Bauantrag, wegen Baugrenze bei Terrasse

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  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Eine Frage, da ich nirgends im Internet dazu eine Festsetzung finde.

    Wir haben von unserem Kreisbauamt eine Info bekommen das unser Bauantrag nicht vollständig ist, mit folgender Begründung.

    Es fehlt:
    Befreiungsantrag nach Paragraph 31(2) BauGB für die Überschreitung der Baugrenze mit einer Terrasse.

    Seit wann und wo steht das eine Terrasse 3 Meter (unsere Baugrenze) Abstand zum Nachbargrundstück einhalten muss?
    Das habe ich noch nie gehört. Habe heute erst den Brief bekommen und kann deshalb momentan nicht unsere Architekten fragen.

    Langsam nervt mich das Kreisbauamt.
     
  2. #2 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sobald die Terrasse eine Höhe von mehr als 1m über der Geländeoberfläche hat (z.b. durch Aufschüttung) geht die Hessische Bauordnung (§6) davon aus, dass von der Terrasse Wirkungen wie von Gebäuden ausgeht.

    In solchen Fällen löst die Terrasse Abstandsflächen aus und kann nicht innerhalb des Abstands von 3m zur Nachbargrenze errichtet werden.

    Also nachgefragt:

    Wird das Gelände im Bereich der Terrasse aufgefüllt (aufgeschüttet)?
     
  3. Juche

    Juche Gast

    Hi,

    ja aber wir haben nur 0,60 Meter Unterschied.

    Wie kann das dann sein?

    Im Anhang unser AA Schnitt mit Höhen.
     
  4. #4 ralf9000, 30.04.2011
    ralf9000

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    Das ist nach aktueller Rechtsprechung noch gravierender: wenn die Terrasse Teil einer Aufschüttung ist, wo nur irgendwo über ein Meter gegenüber dem maßgeblichen Geländeverlauf (was meist der natürliche ist) aufgeschüttet ist, so wird alles im gesamten behandelt: so gehen die Abstandsflächen am Böschungsfuß für das gesamte Bauvorhaben los.
     
  5. #5 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sorrsy, ist mickrig klein, ich erkenne da nichts, schon gar nicht ursprüngliche und geplante Geländehöhen.
     
  6. Juche

    Juche Gast

  7. #7 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Aktenzeichen?

    Sonst glaube ich das nicht. Habe einen gleichartigen Fall in NRW erst kürzlich durchgezogen. Aufschüttungen lösen nur dann Abstandsflächen aus, wenn diese als Unterbau für bauliche Anlagen wie z. B. dienen.

    Dazu muss die Aufschüttung insgesamt höher als 1m über Altgelände liegen. Es gilt dann jedoch ein Aufteilungsverbot,
    d.h. man darf nicht den Bereich ab Nachbargrenze bis Abstand 3m unter 1m halten (der ja keine Abstandsfläche auslöst) um danach das Gelände weiter ansteigen zu lassen. Diese aufgeteilte Betrachtung ist unzulässig. Ergibt sich in NRW aus "Hinweisen zur Bauordnung" (die lassen sich mit diesem Suchbegriff ergooglen)
     
  8. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    aber das trofft doch auf uns alles nicht zu, wie im Schnitt B-B zu sehen. Wir tragen ja das Grundstück sogar noch ab...

    Langsam versteh ich es nicht mehr... :irre
     
  9. #9 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Juche

    Das gibt nichts her.
    Mach Dir ein entspanntes Wochenende und schick am Montag deinen Architekten in die Spur.

    Das wird schon.
     
  10. Juche

    Juche Gast

    Sorry wenn ich vielleicht auf dem Schlauch stehe. Aber heist das, dass das eigentlich nicht für mich relevant ist? Wir wollten jetzt solch eine Befreiung beim Bauamt abgeben, aber ich verstehe halt immer noch nicht was wir falsch machen und wo wir uns nicht ans Gesetz halten, deswegen auch die Schnitte im Anhang.
     
  11. #11 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach dem Schnitt sehe ich das auch nicht.

    Und zumindest in NRW würde das Bauamt bei nachbarschützenden Vorschriften (und das sind die Abstandsflächenregelungen in der BauO) keine Befreiung erteilen.

    Daher: Lass den Architekten nachhaken warum da eine Befreiung nötig sein soll.
     
  12. Juche

    Juche Gast

    Also, wenn du da auch kein Problem siehst, dass wir gegen irgendwas verstoßen haben, beruhigt mich das schon mal. Ich dachte nur ich sehe irgendwas nicht richtig, Vorallen da unsere Architekten keinerlei Bedenken hatten.

    Ich bin echt gespannt was der Kreis da mal wieder zu meckern hat
     
  13. #13 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal hier (rechts oben Bauordnung aufrufen) §6 Absatz 8

    Da steht, dass Abstandsflächen einzuhalten sind von baulichen Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen.
    Im weiteren steht da, dass Wirkungen wie von Gebäuden von Terrassen nur dann ausgehen, wenn diese 1m über der Geländeoberfläche angelegt sind.

    Auf deine Terrasse trifft das nicht zu,

    also:

    - keine Wirkung wie von Gebäuden
    - keine Abstandsfläche einzuhalten
     
  14. Juche

    Juche Gast

    Hi,

    Sorry ich bin kein Jurist, was soll der Artikel mir sagen? Das die das nicht in normal verständlichen Worten schreiben können:motz
     
  15. #15 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habe Erklärung nachgetragen.

    So verständlich?
     
  16. Juche

    Juche Gast

    Edit,

    Okay noch dreimal gelesen. Jetzt einigermaßen verstanden.

    Aber grad Punkt 4 sagt doch alles. Das betrifft uns doch gar nicht, oder habe ich wieder was falsch verstanden?

    Edit: danke für deine Erklärung.

    Aber wieso schicken die mir dann so einen Mist? Können die keine Pläne lesen?
     
  17. #17 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Solls geben:D

    Deshalb lass da mal den Architekten nachfragen.
     
  18. #18 Nutzer des BEFs, 30.04.2011
    Nutzer des BEFs

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    Eine ganz dumme Frage: Was sagt denn der Bebauungsplan zur Bebauung außerhalb des Baufensters? Ist da irgendetwas limitiert und ihr verstoßt dagegen?
     
  19. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Nein wir haben an der Stelle einen Abstand von fünf Metern einzuhalten und das machen wir auch (mit dem Gebäude sowie mit der Höhe x 0,4, liegt dieser Wert, wenn man ihn bildlich umklappt auch auf unserem Grundstück) Sonst ist nichts vorgeschrieben was mit dem Abstand zu tun hat. Auch nichts bzgl. Bebauung außerhalb des Baufensters.
     
  20. #20 Baufuchs, 30.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Nutzer des BRF´s
    Baugrenzen bestimen die Bereiche eines Grundstücks, die mit Gebäuden bebaut werden dürfen.

    Eine Terrasse ist kein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage.

    Es geht hier darum (schreibt Juche) ja auch, dass die Terrasse in der Abstandsfläche von 3m zum Nachbarn nur nach Befreiung genehmigt werden soll.

    Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.
     
Thema: Fehlende Unterlagen bei Bauantrag, wegen Baugrenze bei Terrasse
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